Reservetank im Cockpit?

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Macht Sinn, wenn ich am Zielplatz nicht tanken kann. Dann spare ich eine Zwischenlandung, vom Preis mal abgesehen.

    Rüdiger

  • Na ja, die Fälle, in denen nach der Landung am Zielplatz gerade mal 10 Liter bebötigt werden, um wieder zurück zu kommen und eine Zwischenlandung zu vermeiden, werden wohl eher selten sein, oder ? 

  • Moinsen,
    das Benzin zu gefährlichen Gütern gehört ergibt sich ja bereits aus § 76 LuftVZO, warum allerdings eine "geringe Menge" keiner entsprechenden Erlaubnis Bedarf erschließt sich mir nicht. Mich würde interessieren woraus sich das ergeben soll. 
    Und selbst für den Fall das dies korrekt sein sollte, stellt sich die Frage, inwiefern 20-40L eine geringe Menge darstellen. Vom Verbrauch pro Stunde des transportierende Flugzeug kann die Definition wohl kaum abhängig sein. 
    Oder anders gefragt wieviel Sprit darf ein A380 in der Passagierkabine mitnehmen?
  • warum allerdings eine "geringe Menge" keiner entsprechenden Erlaubnis Bedarf erschließt sich mir nicht
    Nur weil es sich Dir nicht erschließt, muss es nicht zwangsläufig falsch sein:

    "§ 76 LuftVZO
    Begriffsabgrenzung
    Gefährliche Güter im Sinne dieser Verordnung sind
    1. Waffen, Munition, Sprengstoffe,
    2. sonstige feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die leicht entzündbar, selbstentzündlich, entzündend, ätzend, giftig, radioaktiv oder magnetisch sind oder zur Polymerisation neigen, soweit es sich nicht um geringe Mengen handelt, die üblicherweise für den täglichen Gebrauch verwendet werden,
    3. Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündliche oder die Verbrennung unterstützende Gase entwickeln,
    4. verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase, soweit sie nicht zur Ausrüstung des Luftfahrzeugs gehören,
    5. Gegenstände oder Stoffe, die das Luftfahrzeug oder dessen Ausrüstung oder Zubehör in einer die Sicherheit beeinträchtigenden Weise beschädigen können oder andere schädliche oder belästigende Merkmale besitzen, die sie zu Beförderungen in Luftfahrzeugen ungeeignet machen."

    Damit ist klar, dass eine Zuordnung zu den gefährlichen Güter und in Folge die Notwendigkeit einer entsprechenden Genehmigung von der (individuellen) Menge abhängt.
    Diese definiert sich lediglich über den Begriff "täglicher Gebrauch". Insofern wären z.B. 40l Treibstoff für ein UL eine akzeptable Menge.

    Oder anders gefragt wieviel Sprit darf ein A380 in der Passagierkabine mitnehmen?
    Diese Frage würde sich tatsächlich nur dann stellen, wenn der A380 privat-, also nicht gewerblich -betrieben würde und der Halter eine solche Absicht hegte. Ansonsten wäre eine Beförderung von gefährlichen Gütern sowieso Teil der Betriebgenehmigung nach § 20 LuftVG und würde nach Art und Umfang von der Behörde festgelegt.

    Michael

  • Das es falsch ist habe ich nicht geschrieben. Eben nur das es sich MIR nicht erschließt. Was diese affektierte Betonung soll, bleibt für mich ebenfalls im unklaren.
    Ich kann mir nicht vorstellen das es legal ist die Menge des täglichen Gebrauchs an Treibstoff - und seien es auch nur 40L - im Cockpit zu transportieren.
    Der Gesetzgeber wird durch das korrektiv der "geringen Menge" und des "üblichen täglichen Gebrauchs"wohl kaum einen Treibstofftransport außerhalb des Tanks gemeint haben sondern lediglich den Transport von anderen evt. gefährlichen Gütern wie Schmiermitteln o.ä. welche der allgemeinen Lebenserfahrung nach gebraucht werden. 
    Die Auslegung dahingehend, dass 40L Treibstoff damit gemeint seien könnten würde ich doch lieber der Rechtsprechung überlassen als das einfach so zu behaupten.
    Eine wörtliche Auslegung im Bezug auf den möglichen und je nach Pilot üblichen Tagesverbrauch scheint aber doch - den Sinn des Gesetzes betrachtend - eher fernliegend. 
  • Na dann! Oder vielleicht in diesem Fall besser ha no!

    Michael

    PS: Es scheint ja wirklich wahr zu sein: Während im Rest der Welt alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist, so ist für die meisten in Deutschland offenbar alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt zu sein scheint!!
    Ich jedenfalls nehme weiter ab und an Treibstoff im Cockpit mit!
  • Ich frag mich auch langsam was diese Obrigkeit Hörigkeit soll. Wer um alles in der Welt sollte sowas kontrollieren und mit welcher Konsequenz schlimmstenfalls ahnden?

    Echt kurios welche Diskussionen hier in letzter Zeit angestossen werden.....
  • Hallo!

    > Echt kurios welche Diskussionen hier in letzter Zeit angestossen werden.....

    In der Tat!!

    In meiner FK9 stehen 2 fette 30 Liter Plastikkanister voll mit Sprit
    gerade mal 5cm hinter meinem Rücken in der "Kabine" - ohne Trennwand
    oder Ähnlichem.

    Daneben noch eine T1 Ladung Sprengstoff - Mann... der Ganze Gickel
    ist ein Gefahrguttransport!

    Da kommt es auf weitere 20Liter auf dem Co-Sitz nun wirklich nicht mehr an  ;-)))

    (Und in einer C42 sieht es auch nicht besser aus :)

    Ansonsten scheinen mir die Hinweise von Michael
    vollkommen schlüssig und hinreichend zu sein

    BlueSky9
  • Die Auslegung dahingehend, dass 40L Treibstoff damit gemeint seien könnten würde ich doch lieber der Rechtsprechung überlassen als das einfach so zu behaupten.
    Wo ist der Unterschied, ob ich 40l im Sitztank im Cockpit oder 40l im zugelassenen Kanister im Cockpit mitnehme?


    Chris
  • Nun, bei einem 30l Tank mit damit 300km Reichweite sind 10l viel! Ich kann im Notfall auf jedem Platz landen und nachtanken.
    Ich habe auch schon Tanks auf dem Co-Sitz gesehen von denen aus in den Haupttank im Flug gepumpt werden konnte.
    Natürlich sauber verzurrt.
    Rüdiger
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