... oder ist das absolut "nogo", obwohl ihr nen Plastiktank eh im Rücken habt bzw. unter den Flächen
DeltaMike schrieb:Nach § 78 LuftZO zusammen mit § 27 LuftVG ist der Transport von gefährlichen Gütern, zu denen Benzin definitionsgemäß gehört, prinzipiell genehmigungspflichtig. Diese Verpflichtung besteht aber nicht, wenn es sich dabei um "geringe Mengen handelt, die üblicherweise für den täglichen Gebrauch verwendet werden".
Soll sich ein UL er outen das er immer mit vollem Benzinkannister als Copilot durch die Gegend fliegt und die Gut- und Recht- Menschen ihn im Forum dann zerreißen ?