C -42 Gepäck richtig verstauen

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Für Haftungsfragen gilt immer der Grundsatz
    Hört sich toll an, aber ist leider im Luftverkehr nicht Fall.
    Es handelt sich hier immer um eine Gefährdungshaftung, wie im Straßenverkehr auch. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass allein vom (natürlich sachgemäßen und verantwortungsbewussten) Betrieb eine nicht unerhebliche Gefährdung ausgeht. Deshalb ist für den Betrieb auch immer eine Haftpflichtversicherung mir einer Mindestdeckungssumme vorgeschrieben.
    Davon ausgehend hat der Pilot/Halter also  i m m e r  eine Mitschuld, die er durch sein spezielles Verhalten natürlich jederzeit ausweiten kann.
    Im Übrigen entscheidet in letzter Konsequenz ein Gericht - in seiner Entscheidung völlig frei!! - inwieweit das Verhalten des PIC das Unfallgeschehen überhaupt erst heraufbeschworen bzw. dessen Ausgang entscheidend beeinflusst hat.
    Aus dieser Sicht wird schnell klar, wer mit dunklen Flecken, in Form von Überladung und dergleichen mehr, auf der sonst so weißen Fliegerweste vor den Kadi muss, hat von vornherein die schlechteren Karten.
    Und eines ist uns Piloten ja klar, Übergewicht beeinflusst das Grenzflugverhalten, welches einem Absturz fast immer vorausgeht, stets negativ. Das muss nicht erst noch bewiesen werden!!!
    Achja und in solchen Zivilsachen (Regress der Versicherung) gibt es kein "im Zweifel für den Angeklagten", das kostet immer Geld!!!

    Michael
  • TeeJay In NRW kann es mitunter vorkommen, dass Dein Flieger gewogen wird, wenn ein überfleissiger, geltungssüchtiger Mensch meint Dich schräg von der Seite anzumachen.
    Liegt Höxter nicht in NRW ... Ich komm mit dem Auto :-)

    Bye Thomas
  • Guten Morgen,

    ....jetzt hab ich genau die Infos die ich brauche (und ein paar mehr)!

    Vielen Dank

    Uwe

  • Lieber FD,

    Deine juristischen Ausführungen sind teilweise zwar zutreffend, gehen aber am Kern der Sache vorbei ( diese Feststellung erlaube ich mir mal in meiner Eigenschaft als Jurist ).

    Natürlich besteht die Gefährdungshaftung, die Du zutreffend erläutert hast. Die besteht also auch völlig unabhängig von der Frage, ob man mit mehr als 472,5 kg MTOW fliegt - und tut mithin hier nichts zur Sache. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch nicht auf Einzelheiten der Gefährdungshaftung ( Möglichkeit der Exculpation etc.) eingehen, denn wir führen hier ja nicht ein juristisches Seminar durch :-). Jedenfalls ist Deine Aussage " es handelt sich hier immer um eine Gefährdungshaftung" juristisch schlicht falsch. Relevant ist vielmehr die Frage einer über die Gefährdungshaftung hinausgehenden Haftung. Und genau bei dieser Frage kommt es darauf an, ob ein (Fehl-)Verhalten adäquat kausal ist für den Schadenseintritt. Alleine die Tatsache, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt und sanktioniert werden kann, wenn das ordnungsrechtlich vorgegebene MTOW überschritten ist, begründet keinesfalls für sich alleine die adäquate Kausalität ( das wird auch kein Richter anders sehen, ich ja auch nicht :-) ) für einen Unfall mit Schadenseintritt.  Das sieht übrigens auch die BFU nicht anders. Du findest keinen Unfallbericht, in dem ein Überschreiten der 472,5 kg festgestellt wird und dies ohne Weiteres als ursächlich oder mitursächlich für den Unfall bewertet würde.

    Und schließlich :

    Und eines ist uns Piloten ja klar, Übergewicht beeinflusst das Grenzflugverhalten, welches einem Absturz fast immer vorausgeht, stets negativ. Das muss nicht erst noch bewiesen werden!!!


    Auch diese Aussage ist schlicht falsch, wenn sie auf ein Überschreiten der ordnungsrechtlich vorgegebenen 472,5 kg bezogen wird. Entscheidend ist insoweit vielmehr, was der Flieger konstruktionsbedingt ab kann - um es mal für den Laien einfach auszudrücken. Wenn der Flieger also z.B. für 560 kg MTOW konstruiert ist, wird das Grenzflugverhalten nicht dadurch negativ beeinflusst, dass der Gesetz- / Verordnungsgeber das MTOW auf 472,5 kg. limitiert. Das leuchtet doch sicher ein, oder ?

    Viele Grüße,

    Dietmar

  • In NRW kann es mitunter vorkommen, dass Dein Flieger gewogen wird, wenn ein überfleissiger, geltungssüchtiger Mensch meint Dich schräg von der Seite anzumachen.
    ??? Ich fliege in NRW. Ist mir noch nie passiert und ich kenne auch niemand, dem es passierte. Gibt es hier jemand, der darüber aus erster Hand berichten kann?

    Mit fliegerischen Grüße
    Johannes
  • Ein Bekannter (Wild Thing) - mit seiner Frau unterwegs - ist  in Münster- Osnabrück erst mal penibel kontrolliert worden ( es wurde z.B. beanstandet, dass er keine Frequenzzuteilung mit sich führte und es erfolgte eine entspr. Meldung) und wurde dann zur Wägung aufgefordert. Er hat zwar zugestimmt, den Flieger wiegen zu lassen, dies aber für seine Person und seine Frau schlicht abgelehnt. Daraufhin hat man ihm den Weiterflug mit zwei Personen untersagt. Er hat dann zugesehen, dass er alleine möglichst schnell wegkommt, seine Frau hat ein Taxi geordert, das wars aber auch....
  • Hallo Uwe,

    dann versuche ich einmal eine Antwort auf Deine Frage zu geben. Ich verstaue schwerere Gepäckstücke unter den Sitzen, auch wenn sie dann etwas in den Fußraum hineinragen. Damit unter den Sitzen mehr Platz ist, habe ich das Gasgestänge um einige Zentimeter gekürzt. Dann steht zwar der Hebel nach oben etwas schräg - ist aber trotzdem kein Problem zum Bedienen. Dann ist da noch die Gepäckbox in die auch einiges hineingeht und leichte Sachen, wie Schlafsack, lege ich neben die Box und befestige sie an der Querstange. 

    Viele Grüße

    Bertus  

  • Ich habe zwar auch erst seit Kurzem eine C42 aber meines Wissens ist die Maschine
    recht hecklastig. Insofern würde ich es mit dem Gepäck jedenfalls nicht übertreiben
    und es so wie vorher schon gesagt so weit wie möglich im Gepäckraum vorne lagern.
    Die Streben eigenen sich hervorragend zu Festzurren mittels Spanngurt, so dass kleine
    Koffer bzw. Taschen sicher verstaut werden können.
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 5 Jahre.
  • Erlaube mir ein altes Thread aufzuwecken.

    Spricht etwas dagegen, in einem C42 z.B. einen großen Wanderrucksack auf dem Passagiersitz sicher angeschnallt zu transportieren, solange man alleine fliegt? Unter Beachtung des MTOWs, selbstverständlich.

  • @Naters

    Nein

    Müsstest du sogar in manchen Fliegern, die ein Mindesgewicht auf den vorderen Sitzen haben. 

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