Hallo rainmen,
Deine Ausführung beschreibt die Prüfung für ein Getriebe mit Rutschkupplung! (Teile Nr. 887.xxx)
Georg hat aber gefragt ob ein Getriebe ohne Rutschkupplung (Teile Nr. 996.xxx und 888.xxx) nach 600 Std. zu einer Servicewerkstatt eingesendet werden soll.
Dazu ist m.M. nach zu sagen, dass es einiger Fachkenntnis bedarf um Verschleiß wie Grübchenbildung (Pitting), Fresspuren etc., an den Zahnflanken zu erkennen. Da vom Hersteller kein zul. Zahnspiel angegeben wird, ist es auch nicht einfach da selber was zu prüfen. Es ist daher sicher kein Fehler das Getriebe von einer Fachwerkstatt überprüfen zu lassen. Man kann ja vorher mal schon mal fragen was es kostet, wenn im schlimmsten Fall die Zahnräder und Lager getauscht werden.
Gruß Bernd
Georg S schrieb:Selber nicht, aber davon gehoert.
Hat schon einmal jemand einen Schaden am Getriebe gehabt?
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