Aber gibt es etwas, was man von diesem Unfall lernen kann ?Aber ganz sicher !
Sorry, ich kann ja nichts dafür, wenn ich mich wiederholen muß:
Das LSGB benötigt aus und gerade nach den Erfahrungen mit der unglücklichen Smaragd keine Fachkompetenz - hört, hört! -, sondern es reicht, wenn Verwaltungskompetenz gegeben ist. ...und ein Gesamtrettungssystem für ULs kann es auch nicht geben, weil es sonst zertifiziert sein müßte, was bei ULs definitiv eben nicht der Fall sein soll.
Also wurde mal wieder nur eine "Lösung" gefunden, die nur vom Vorwurf nichts getan zu haben befreit, obwohl Gefahrenabwehr genau die Domäne "unserer" Beauftragten sein sollte. Die Gefahr, zu Tode zu kommen, besteht aber weiter latent fort, wenn Windmilling nicht unterbunden wird. Da hat @Lambdasonde absolut Recht. Mach′ mal deine Versuche weiter ...und lasse sie Dir patentieren, mindestens aber als Gebrauchsmuster schützen. Wenn schon mit Sprengstoff und mitzuführendem "Schein" gerettet wird, kann man auch noch den PROP "abschießen", damit der für notwendig erachtete Schein nicht nur zum bloßen Schein erteilt wird - in unserer kostenintensiven und meist auch -pflichtigen und gegen Gebühren nahezu alles regeln wollenden Behörden-Demokratur.
Bis jetzt verhindert sie den Tod nicht, sondern sie verwaltet ihn nur, mehr schlecht als recht...
Gruß hob
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