Strafe / Bußgeld bei Kunstflug

Forum - Technik & Flugzeuge
  • phil schrieb:
    Aber wo findet man das?

    "„Kunstflug“ bezeichnet ein absichtliches Manöver in Form einer abrupten Änderung der Fluglage eines Luftfahrzeugs, eine abnorme Fluglage oder eine abnorme Beschleunigung, die für einen normalen Flug oder für die Unterweisung für Lizenzen oder Berechtigungen außer der Kunstflugberechtigung nicht notwendig sind." (FCL.010)
    Nach LuftVG § 58 droht bei illegalem Kunstflug (falscher Flieger, falsche Höhe, falscher Luftraum, fehlende Berechtigung) ein Bußgelg bis zu € 50.000,-


    Vor einigen Jahren hat jemand mit einer RANS S 10 (UL) bei uns am Platz des öfteren Kunstflug gemacht. Alles im Prinzip kein Problem. Nur leider hat er es letztendlich übertrieben und wegen des Lärms - Kunstflug weit weg vom Schuss in größeren Höhen macht ja keinen Spaß, sieht ja keiner - den Zorn der Anwohner zugezogen. Die haben ihn dann beim RP angzeigt.
    Der RP verhielt sich aber sehr zurückhaltend und forderte lediglich den Verein/Platzhalter auf dem Treiben ein Ende zu setzen.


    Das kann so laufen, muss aber nicht. Wahrscheinlich ginge das in OWL nicht so glimpflich ab?!


    Michael

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