Pti′tavion von Léopold Didier

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Moin,

    sieht auf den ersten Blick gut aus.
    Für den dauerhaften Auf- und Abbau scheint mir der Vogel allerdings nicht geeignet zu sein.
    Ob bei dem System auch ein schadloser Transport auf einem Anhänger möglich ist, würde ich
    gerne wissen. Und welche Zeit vom Abbau bis zum Abtransport real gerechnet werden muss.
    Denn in Zeitraffer kann ich mich noch nicht bewegen.
    Vergleichszeit:
    Wir benötigen bei unserem Avid nach der Landung ca. 20 Minuten bis wirklich alles auf dem
    Anhänger verzurrt und fahrbereit ist. Für den Aufbau die gleiche Zeit.

    Was mir etwas Sorgen macht, die vielen Verbindungen die hier gelöst und wieder verbunden werden
    müssen, sind für den Hobbypiloten der alle drei Wochen den Flieger aufbaut evtl. problematisch.
    Bei den bisherigen gecharterten UL's die nicht einmal klappbar waren, fand ich schon erschreckend viele
    Mängel bei der normalen Kontrolle... vergessene Öldeckel, nicht gewechselte Sicherungen, zu wenig
    Luft in den Reifen, schleifende oder einseitig ziehende Bremsen. Deshalb haben wir auch beschlossen
    nicht mehr als nötig zu chartern sondern mit unserer eigenen Kiste zu fliegen.
    Und haben ein UL gekauft mit Klappflächen, aber einem sicheren Klappmechanismus bei dem keine Verbindungen
    von Steuerungen gelöst werden müssen. Was auf und abgenommen werden muss ist nur das Turtledeck.

    Bin gespannt wann das Projekt mal in Deutschland fliegt. Ähnliches hoffe ich vom Escapade Two von Lanitz.

    Flugtaxi
  • Nee, nee, der Vogel ist von Anfang an dafür konzipiert worden permanent auf-und abgebaut zu werden. Deshalb wird er auch sofort mit dazugehörigem Hänger ausgeliefert. Monsieur Léopold hat auch immer darauf bestanden seine Kunden komplett auf dem Flieger auzubilden und diese mit allen Eigenheiten der Konstruktion vertraut zu machen. Der Mann nimmt sich die Sache wirklich zu Herzen. Es gibt in Frankreich so ein paar kleine Flugzeugbauer die wirklich Superflieger zustande bringen. Jaques Humbert mit seiner "Moto du Ciel" oder der famösen "Tetras" ist auch noch so einer. Eigentlich gehören diese Firmen unter  Schutz der UNESCO gestellt... :-))

    Gruss Stephan
  • Moin Stephan,

    freilich wurde er für Auf- und Abbau konzipiert. Da muss ich meine vorherige Antwort natürlich
    eindeutiger schreiben.
    Das er dafür konzipiert und geeignet ist, freilich. Der Konstrukteur hat sich dabei ja etwas überlegt.

    Die Frage, wieviel Arbeit nötig ist, bleibt aktuell allerdings offen. Denn die Flügel einfach einhängen,
    reicht bis zur ersten Bodenwelle auf der Straße... die Klappen an den Flächen müssen ja auch
    irgendwie gegen Beschädigung durch ungewollte Bewegnungen geschützt werden, ebenfalls
    das Höhenruder.
    Ich vermute, zu einem ordentlich abgepacktem Gerät, gehören dann noch einige Details wie geformte
    Schaumstoffauflagen oder entsprechende Sicherungen um Beschädigungen durch Schwingungen der
    abgeklappten Flächen zu vermeiden.
    Wir legen vor dem Transport auch einen gefalteten Schaumstoff zwischen die Junkersklappen
    und fixieren das Seitenruder, damit es nicht im Fahrtwind hin- und herschlagen kann.

    Der Hersteller der UL's mit mehrfach zusammenklappbaren Flächen baut, imponiert mir
    ebenfalls. Diese Systeme gibt es ja ebenfalls bei Seglern wegen deren ewig breiten Flächen.

    Einen Bedarf an UL's oder Echo's mit Klappflächen gibt es auf jeden Fall. Es vergeht eigentlich kein
    Tag auf dem Flugplatz, an dem nicht ein Pilot kommt und sich für die Möglichkeit der anzuklappenden
    Flächen interessiert.
    Was wir an Hangarkosten sparen, können wir schon in guten Sprit investieren.
    Und was natürlich super wäre, wäre ein klappbarer Trike Flügel. Ohne große Bodenarbeit
    platzsparend zu klappen. Dann käme evtl. wieder Schwung in die Szene.

    Flugtaxi
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 3 Jahre.
  • Moin!

    Die Flieger werden anscheinend nach wie vor gebaut;

    http://www.aeroservices.fr/VA/index.htm

    Finde die Maschinen ganz interessant, was Bauweise, Performance und Preis betrifft. Kann jemand sagen ob/wie man die Dinger legal in Deutschland fliegen kann?   "Notfalls" in Frankreich registrieren (unser Platz ist 300m von der französischen Grenze entfernt) und in Deutschland fliegen geht ja anscheinend nicht?

    Danke Euch für Tips/Infos!

    Gr.O.

  • Hallo,

    >
    > "Notfalls" in Frankreich registrieren
    > und in Deutschland fliegen geht ja anscheinend nicht?
    >

    Einige behaupten das zwar und Manche tun das auch noch,
    ich bin mir aber sicher, dass das nicht legal ist...

    (Wäre ja schön -> einfach F zulassen, und kein Deutscher müsste
     mehr eine JNP machen oder eine Rettung einbauen... ;-)


    LufVZO §99 & 14

    (2) Ausländische Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse
    über 120 Kilogramm, die von einem deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen
    mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bedürfen
    der Muster- und Verkehrszulassung.


    (2) Ultraleichtflugzeuge und Ultraleichthubschrauber werden für die Verkehrszulassung
    von den Beauftragten nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes in das
    Luftsportgeräteverzeichnis eingetragen


    Ich denke, mit dem "F" wird das nix - zumindest nicht legal als UL...


    BlueSky9

  • Auf der anderen Seite muss man ja auch nicht jeden Sch... mitmachen. 300m von der Grenze weg? Da würde ich nicht mal eine halbe Sekunde überlegen... :-)

    Gruss Stephan

  • @BlueSky9

    Dafür, dass das nicht legal ist, begegnet mir das aber ziemlich häufig. Meistens gibt es zwischen legal und illegal ja noch einen Graubereich. Und ich denke diesen Graubereich nutzen in Deutschland Einige. Sonst würden hier nicht so viele Maschinen mit ausländischer Kennung rumfliegen. Vor allem OK und F sehe ich immer wieder. Auch in deutschen Hangars.

  • Hallo,

    >
    > Meistens gibt es zwischen legal und illegal ja noch einen Graubereich.
    >

    Das glaube ich ganz sicher nicht...

    Die LuftVZO ist zumindest in diesem Punk doch sehr eindeutig.


    >
    > Dafür, dass das nicht legal ist, begegnet mir das aber ziemlich häufig.
    >

    Das ist eine ziemlich merkwürdige Argumentation und würde bedeuten,
    dass wenn man etwas nur oft genug macht, es automatisch legal wird  ;-))))

    Wie oft muss ich denn eine Bank überfallen, dass Banküberfall nicht mehr
    illegal ist, sondern legal wird??  :-)


    >
    > Sonst würden hier nicht so viele Maschinen mit ausländischer Kennung rumfliegen...
    >

    Natürlich gibt es eine Menge legal betriebener Maschinen mit ausländischen
    Kennungen (PPL, Experimental, Echo...) - wir reden hier aber von
    Luftsportgeräten mit mehr als 120kg!!

    Und da gibt es m.E. keine Maschine, die von einem Wohnsitzdeutschen legal
    mit einer "F" Kennung hier in D betrieben wird...


    >
    > Auf der anderen Seite muss man ja auch nicht jeden Sch... mitmachen.
    >

    Tja - dann macht es auch keinen Sinn, überhaupt einen UL Schein
    zu machen! Dann fliege ich einfach komplett ohne Lizenz und
    Zulassung! Das macht dann auch keinen Unterschied mehr, oder!?...   ;-))


    BlueSky9

  • Ich lasse auch bei manchem durchaus mal "fünf gerade sein", aber möglicherweise ohne die erforderliche Lizenz erwischt zu werden ist mir doch ne Nummer zu heiß :-)

    Es sollte schon alles möglichst legal ablaufen!

    Ich hab mal den französischen Hersteller angeschrieben (in englisch....) ob die Flieger in D zulassungsfähig sind, mal sehen ob was kommt von ihm...

    Gr.O.

  • @BlueSky9

    Bist Du Jurist? Ich vermute mal, dass Du wie ich juristischer Laie bist. Meine nicht unerhebliche berufliche Erfahrung sagt mir aber, dass in der Juristerei  die Dinge selten wirklich so eindeutig sind wie Du es hier darstellst. Und ob etwas legal ist oder nicht entscheiden eben nicht juristische Laien wie Du oder ich sondern das entscheiden am Ende immer Juristen, im Normalfall in der Person eines Richters.
    Zum inhaltlichen folgende Klarstellungen: Ich meinte auch Luftsportgeräte und keine E-Klasse-Flugzeuge. Zumindest bezieht sich meine Beobachtung auf Luftfahrzeuge, die in Deutschland i.d.R. mit M-Kennung zugelassen sind.

    Den von Dir zitierten LufVZO §99 finde ich als juristischer Laie alles andere als eindeutig. Was heißt z.B. konkret: "…in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden". Wer ist der Betreiber? Der Besitzer? Der Halter? Der Pilot? Ich vermute mal, dass der Betreiber im Sinne des zitierten Paragraphen der Halter ist.

    Und jetzt betrachten wir einmal folgendes Szenario:
    - Person A (deutscher Staatsbürger, in Deutschland lebend) besitzt ein Luftsportgerät vulgo UL.
    - Person A bittet Person B (welcher tschechischer Staatsbürger ist und in Tschechien lebt) sein UL für ihn in Tschechien unter Bs Namen zuzulassen. Und weil Person B so hilfsbereit ist, macht Person B das auch.
    - Person A „leiht“ sich das UL von Person B und fliegt da mit nach Lust und Laune in Deutschland herum.


    Jetzt mal unter uns juristischen Laien: Ist das jetzt legal oder illegal? Oder ist das vielleicht doch ein kleiner Graubereich, der sich da auftut?

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