Moin!
Die Flieger werden anscheinend nach wie vor gebaut;
http://www.aeroservices.fr/VA/index.htm
Finde die Maschinen ganz interessant, was Bauweise, Performance und Preis betrifft. Kann jemand sagen ob/wie man die Dinger legal in Deutschland fliegen kann? "Notfalls" in Frankreich registrieren (unser Platz ist 300m von der französischen Grenze entfernt) und in Deutschland fliegen geht ja anscheinend nicht?
Danke Euch für Tips/Infos!
Gr.O.
Hallo,
>
> "Notfalls" in Frankreich registrieren
> und in Deutschland fliegen geht ja anscheinend nicht?
>
Einige behaupten das zwar und Manche tun das auch noch,
ich bin mir aber sicher, dass das nicht legal ist...
(Wäre ja schön -> einfach F zulassen, und kein Deutscher müsste
mehr eine JNP machen oder eine Rettung einbauen... ;-)
LufVZO §99 & 14
(2) Ausländische Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse
über 120 Kilogramm, die von einem deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen
mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bedürfen
der Muster- und Verkehrszulassung.
(2) Ultraleichtflugzeuge und Ultraleichthubschrauber werden für die Verkehrszulassung
von den Beauftragten nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes in das
Luftsportgeräteverzeichnis eingetragen
Ich denke, mit dem "F" wird das nix - zumindest nicht legal als UL...
BlueSky9
Auf der anderen Seite muss man ja auch nicht jeden Sch... mitmachen. 300m von der Grenze weg? Da würde ich nicht mal eine halbe Sekunde überlegen... :-)
Gruss Stephan
Dafür, dass das nicht legal ist, begegnet mir das aber ziemlich häufig. Meistens gibt es zwischen legal und illegal ja noch einen Graubereich. Und ich denke diesen Graubereich nutzen in Deutschland Einige. Sonst würden hier nicht so viele Maschinen mit ausländischer Kennung rumfliegen. Vor allem OK und F sehe ich immer wieder. Auch in deutschen Hangars.
Hallo,
>
> Meistens gibt es zwischen legal und illegal ja noch einen Graubereich.
>
Das glaube ich ganz sicher nicht...
Die LuftVZO ist zumindest in diesem Punk doch sehr eindeutig.
>
> Dafür, dass das nicht legal ist, begegnet mir das aber ziemlich häufig.
>
Das ist eine ziemlich merkwürdige Argumentation und würde bedeuten,
dass wenn man etwas nur oft genug macht, es automatisch legal wird ;-))))
Wie oft muss ich denn eine Bank überfallen, dass Banküberfall nicht mehr
illegal ist, sondern legal wird?? :-)
>
> Sonst würden hier nicht so viele Maschinen mit ausländischer Kennung rumfliegen...
>
Natürlich gibt es eine Menge legal betriebener Maschinen mit ausländischen
Kennungen (PPL, Experimental, Echo...) - wir reden hier aber von
Luftsportgeräten mit mehr als 120kg!!
Und da gibt es m.E. keine Maschine, die von einem Wohnsitzdeutschen legal
mit einer "F" Kennung hier in D betrieben wird...
>
> Auf der anderen Seite muss man ja auch nicht jeden Sch... mitmachen.
>
Tja - dann macht es auch keinen Sinn, überhaupt einen UL Schein
zu machen! Dann fliege ich einfach komplett ohne Lizenz und
Zulassung! Das macht dann auch keinen Unterschied mehr, oder!?... ;-))
BlueSky9
Ich lasse auch bei manchem durchaus mal "fünf gerade sein", aber möglicherweise ohne die erforderliche Lizenz erwischt zu werden ist mir doch ne Nummer zu heiß :-)
Es sollte schon alles möglichst legal ablaufen!
Ich hab mal den französischen Hersteller angeschrieben (in englisch....) ob die Flieger in D zulassungsfähig sind, mal sehen ob was kommt von ihm...
Gr.O.
Bist Du Jurist? Ich vermute mal, dass Du wie ich juristischer Laie bist. Meine nicht unerhebliche berufliche Erfahrung sagt mir aber, dass in der Juristerei die Dinge selten wirklich so eindeutig sind wie Du es hier darstellst. Und ob etwas legal ist oder nicht entscheiden eben nicht juristische Laien wie Du oder ich sondern das entscheiden am Ende immer Juristen, im Normalfall in der Person eines Richters.
Zum inhaltlichen folgende Klarstellungen: Ich meinte auch Luftsportgeräte und keine E-Klasse-Flugzeuge. Zumindest bezieht sich meine Beobachtung auf Luftfahrzeuge, die in Deutschland i.d.R. mit M-Kennung zugelassen sind.
Den von Dir zitierten LufVZO §99 finde ich als juristischer Laie alles andere als eindeutig. Was heißt z.B. konkret: "…in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden". Wer ist der Betreiber? Der Besitzer? Der Halter? Der Pilot? Ich vermute mal, dass der Betreiber im Sinne des zitierten Paragraphen der Halter ist.
Und jetzt betrachten wir einmal folgendes Szenario:
- Person A (deutscher Staatsbürger, in Deutschland lebend) besitzt ein Luftsportgerät vulgo UL.
- Person A bittet Person B (welcher tschechischer Staatsbürger ist und in Tschechien lebt) sein UL für ihn in Tschechien unter Bs Namen zuzulassen. Und weil Person B so hilfsbereit ist, macht Person B das auch.
- Person A „leiht“ sich das UL von Person B und fliegt da mit nach Lust und Laune in Deutschland herum.
Jetzt mal unter uns juristischen Laien: Ist das jetzt legal oder illegal? Oder ist das vielleicht doch ein kleiner Graubereich, der sich da auftut?
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