Hallo Flieger,
nach wirklicher Rechtssicherheit sucht man manchmal
vergeblich, einen Prüfer und dessen abgesegnete Jahresnachprüfung für Luftsportgeräte als den Garanten für das 100%
abgesegnete Gerät und dessen Einbauten anzuführen ist schon träumerisch.
Das LBA anzurufen, leider auch oft fatal, welche Antworten
da kommen…von:„das wissen wir nicht“ bis „was wollen sie den damit“ hab
ich schon so einiges unsinniges gehört.
Letzte Frage der zuständigen Dame für die Genehmigung von
Zusatzeintragungen(in diesem Fall der Eintrag einer F-Schleppberechtigung )in PPL-Lizenzen ( Hier ein ATPLer der beim LBA geführt wird,
nicht DAeC oder RP)„Was wollen Sie denn schleppen“, „kann man das überhaupt mit
Kleinflugzeugen“ usw.
A/C Transponder , und das ist doch wichtig, geben nach wie
vor ein Signal (Squawk) und ggf. die Höhe durch. Der Kontroller hat damit überhaupt
kein Problem ob C oder S
Wenn aber weiter beim LBA oder sonstigen Behörden gebohrt
und hinterfragt wird, dann wird über kurz oder lang auch ein Verbot dieser Altgeräte
ausgesprochen.
Macht euch das Leben (Fliegerleben) doch nicht noch
schwerer/teurer als es schon ist,
Gleiches gilt für den Einbau von 8,33 KH Funkgeräte. Wer die
alten Radios eingebaut hat, Ball flach halten , Flug genießen und ab Ende 2017 oder bei
Neuzulassung mal über einen
Wechsel nachdenken.
Georg S: wie immer eine höchst lebendige Diskussion zu einer interessanten Rechtsfragen.Wäre Klasse wenn Dir die entscheidende Stelle (Seite 3 ganz unten) nicht entgangen wäre.
Wenn aber weiter beim LBA oder sonstigen Behörden gebohrtIch hoffe für Dich, dass Du mit dem Motto "nicht fragen, einfach machen" auch in Zukunft immer richtig liegst. War bei mir leider nicht immer so.
und hinterfragt wird, dann wird über kurz oder lang auch ein Verbot dieser Altgeräte
ausgesprochen.
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