Einfuhr und Zulassung eines Microlight Flugzeugs aus der Schweiz?

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Hallo,

    hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?

    Was ist steuerrechtlich bei der Einfuhr eines gebrauchten UL (von Privat an Privat) zu beachten?
    Wie läuft die Zulassung von HB auf D-M (deutsche Musterzulassung für den Typ liegt vor)?

    Danke vorab

    Martin
  • In der Richtung CH--->D wirst Du nicht soviele mit Erfahrung finden. ;)


    Chris
  • Chris_EDNC schrieb:
    In der Richtung CH--->D wirst Du nicht soviele mit Erfahrung finden. ;)

    Aber der "dicke" M(artin) Richard Knubbel müsste dazu doch was sagen können ...


    Michael

  • Hallo Martin

    Zu diesem Thema kann ich Dir Auskunft geben:

    Zoll/MWST
    Das UL wurde seinerzeit in die CH eingeführt und dort die CH MWST bezahl (z.Z 8%). Da die Schweiz nicht in der EU Zollunion ist muss bei der Einfuhr in die BRD die BRD MWST auf den Schweizer Verkaufspreis entrichtet werden. Auch bei einem Privatverkauf, umgekehrt verhält sich die Sache genau gleich. D.h. die 20% MWST sind auf den Schweizer Gebraucht-Verkaufspreis in der BRD bei der Einfuhr zu entrichten.

    Zulassung BRD
    Meines Erachtens sollte dies kein Problem sein, denn die CH UL′s sind nach LTF UL zugelassen. D.h. das Schweizer Luftamt hat zusätzliche Modifikationen verfügt, z.B. meines Wissens beim Ikarus C 42 die Dimensionierung der Seitenruder-Steuerseile und andere Details. Aber aufgepasst in der CH wurde die Rettungsgerätepflicht nicht übernommen, weil dem CH Luftamt die Zulassungskriterien für Rettungsgerät in der BRD zu "suspekt" wären.

    Generell technisch
    Der Musterbetreuer- oder Hersteller (vermutlich Comco), oder z.B. Aeroservice EU (Heinz Korella/EDTG) können Dir da sicher weiter helfen. Den Preis der vermutlich angebotenen C42 B finde ich übrigens attraktiv.

    Gruss
    Werner
  • W. Fischer schrieb:
    Zulassung BRD

    Abgesehen von anderen Hürden, die einen legalen Betrieb in der Bundesrepublik erschweren oder vielleicht unmöglich machen könnten, sollte man beachten, dass die Zulassung, also die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle, hier in die des DULV oder des DAeC, nur erfolgen kann, wenn


    1. sich das LFZ nachweislich im Besitz eines deutschen Bundesbürgers befindet,


    2. das LFZ nirgends sonst eingetragen ist (Austragungsnachweis bzw. Austragungsschein) und


    3. entsprechend versichert ist.


    Michael


    PS: @Werner, hast Du noch Kontakt zu Mani und Yogi R.? Bitte Nachricht via PN.

  • Hallo Werner und Michael,

    vielen Dank für die Antworten.
    Wenn die Einfuhr tatsächlich mit 19% MwSt versteuert werden muss ist der Kauf natürlich völlig uninteressant.

    Gruß

    El Martino

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