Chris_EDNC schrieb:
In der Richtung CH--->D wirst Du nicht soviele mit Erfahrung finden. ;)
Aber der "dicke" M(artin) Richard Knubbel müsste dazu doch was sagen können ...
Michael
W. Fischer schrieb:
Zulassung BRD
Abgesehen von anderen Hürden, die einen legalen Betrieb in der Bundesrepublik erschweren oder vielleicht unmöglich machen könnten, sollte man beachten, dass die Zulassung, also die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle, hier in die des DULV oder des DAeC, nur erfolgen kann, wenn
1. sich das LFZ nachweislich im Besitz eines deutschen Bundesbürgers befindet,
2. das LFZ nirgends sonst eingetragen ist (Austragungsnachweis bzw. Austragungsschein) und
3. entsprechend versichert ist.
Michael
PS: @Werner, hast Du noch Kontakt zu Mani und Yogi R.? Bitte Nachricht via PN.
Aktuell sind 27 Besucher online, davon 4 Mitglieder und 23 Gäste.