Gewichtsprobleme bei UL

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Kauft Euch doch endlich alle einen Sunny Sport mit 582 drauf. Dann könnt Ihr beruhigt eine fette Freundin haben oder es selbst sein und es pass noch ein Zelt und ein kleiner Kühlschrank hinten drauf und diese Diskussion ist endlich zu Ende. Und Stephan ist wieder glücklich, träumt er doch immer noch von einem Überflug der EASA in Köln mit 356 Sunnys. Was will der Ul-Flieger denn mehr?

    Gruss Stephan
  • ... 356 Sunnys mit BZF. Das Gebäude liegt in der CTR. Wir sind hier in Deutschland!  ;)
  • 356 BZF als Konfetti gibt ′ne schöne Wolke über Köln...!

    Gruss Stephan
  • Stephan2 schrieb:
    Kauft Euch doch endlich alle einen Sunny Sport mit 582 drauf.
    wenn das so einfach wäre ;)

    Gruß  Reiner
  • DAL4 schrieb:
    Michael, das "immer" ist eine klare Fehlinterpretation: Das Mehrgewicht durch ein Mehr an Einbauten, Besatzungsgewicht oder Sprit, kann bis zum MTOW von 450/472,5 Kg verechnet werden. Nur das MTOW darf nicht überschritten werden. Einen Anspruch von 170 Kg Besatzungsmasse besteht dann definitiv nicht.
    Die einzig richtige Auslegung! Wer immer noch zweifelt soll einfach mal eine ordentliche Wägung und Dokumentation in einem LTB seines Vertrauens verfolgen - egal für welche Flugzeugklasse!
    Und vielleicht zur Erklärung der Definition "Insassenmasse": die Regelung will schlichtweg verhindern, dass ein mit voll besetzen Sitzplätzen egal mit welcher Betankung weil der wird auch irgendwann leer, Ausrüstung etc., seinen Schwerpunkt (CG – Center of gravity) nicht mehr im vorgegeben Raum hat und folglich Kopf- oder Schwanzlastig wird mit möglicherweise unkontrollierbaren Auswirkungen auf den Flugzustand. So müssen z.B. besonders die Tiefdecker mit einer Mindestbeladung an Besatzung geflogen werden - die Fasci z.B. mit min. 70 kg.

    Froh Flug
  • ColaBear schrieb:
    Ein Resümee, einige Erkenntnisse. Über 300kg leer ist legal aber scheiße. 

    Natürlich wird das so gehandhabt. Was bleibt allen Beteiligten, ganz besonders der Administration auch anderes übrig. Man stelle sich vor, die Leermasse würde nach meiner Lesart der Bauvorschrift tatsächlich durchgesetzt.
    Es bleibt aber leider noch ein klitzekleines Problemchen: In der EU und in deren Mitgliedsstaaten herscht, zumindest nominell die Rechtsstaatlichkeit, d.h. jederzeit kann man quasi den Inhalt von Gesetzen und Rechtsverordnungen auf dem Klageweg durch entsprechende Gerichte überprüfen lassen. Vor allem dann, wenn wie bei der Regelung der Leermasse eines ULs, und darüber sind wir uns ja einig, die Möglichkeit der Auslegung besteht.
    Erst wenn hier ein Urteil* ergangen ist, bekommt man ein gewisse Rechtssicherheit, wie mit diesem Teil der LTF-UL 2003 umgegangen werden muss. So oder so wird dann in eine Richtung präzisiert oder der Gesetz- und Verordnungsgeber aufgefordert nachzubessern.
    Bis dahin hängen wir etwas in der Luft...
    Deshalb fliegt anständig und seid immer topfit und bestens vorbereitet!!!


    ColaBear schrieb:
    Noch was. Man kann sich in diesem UL-Forum also doch streiten, ohne dass es giftig wird.

    Ja, sehr angenehm! Und woran hat's gelegen?? :-))


    Michael


    *) Ich verweise dabei noch einmal auf den Absturz der Corvus Phantom im Oktober 2008. Ein Untersuchungsbericht liegt noch nicht vor. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Haftpflichtversicherer wegen der immensen Schadenssumme einen Regress anstreben wird. In diesem Rechtsstreit wird auch die Leermasse der Phantom Thema sein.

  • mogas schrieb:
    Und vielleicht zur Erklärung der Definition "Insassenmasse": die Regelung will schlichtweg verhindern, dass ein mit voll besetzen Sitzplätzen egal mit welcher Betankung weil der wird auch irgendwann leer, Ausrüstung etc., seinen Schwerpunkt (CG – Center of gravity) nicht mehr im vorgegeben Raum hat und folglich Kopf- oder Schwanzlastig wird mit möglicherweise unkontrollierbaren Auswirkungen auf den Flugzustand.

    Das ist definitiv nicht richtig!
    Damit ein Flieger eventuell nicht aus dem Envelope rutscht, wird für ein Muster eine sogenannte Mindestbeladung individuell definiert und im Betriebshandbuch dokumentiert. Das hat überhaupt nichts mit der Anforderung an die Beladungsfähigkeit (170 kg plus Sprit für 1/2 Stunde) nach der LTF-UL 2003 zu tun.
    Da der Pilotensitz selten genau im Schwerpunkt liegt, hat so ziemlich jeder Flieger eine definierte Mindestbeladung für diese Position! Jeder Segelfieger kennt die Bleikissen oder die bizarren Bleigewichte der ASK 21 zum Gewichtsausgleich für Piloten, die eben leichter sind als die geforderte Mindestbeladung.


    Michael

  • FlyingDentist

    "Das ist natürlich nicht richtig!" um in deiner Phraseologie zu bleiben.
    Solange du die LTF-UL 2003 nicht als BAUvorschrift akzeptierst sondern als BETRIEBSvorschrift interpretierst, wirst du von deiner Denkweise auch nicht abzubringen sein.
    Bevor wir uns weiter im Kreis drehen: diese Herren kennen den Inhalt aus dem ff
    DAEC Technik Michael Bätz, 0531 - 2 35 40 - 68
    DULV Technik Günther Spitzer, 0151-12672603
    re
    (aber eigentlich glaube ich, du willst lieber an deinem Weltbild festhalten)
  • mogas schrieb:
    DAL4 schrieb:
    Michael, das "immer" ist eine klare Fehlinterpretation: Das Mehrgewicht durch ein Mehr an Einbauten, Besatzungsgewicht oder Sprit, kann bis zum MTOW von 450/472,5 Kg verechnet werden. Nur das MTOW darf nicht überschritten werden. Einen Anspruch von 170 Kg Besatzungsmasse besteht dann definitiv nicht.
    Die einzig richtige Auslegung! Wer immer noch zweifelt soll einfach mal eine ordentliche Wägung und Dokumentation in einem LTB seines Vertrauens verfolgen - egal für welche Flugzeugklasse!
    Und vielleicht zur Erklärung der Definition "Insassenmasse": die Regelung will schlichtweg verhindern, dass ein mit voll besetzen Sitzplätzen egal mit welcher Betankung weil der wird auch irgendwann leer, Ausrüstung etc., seinen Schwerpunkt (CG – Center of gravity) nicht mehr im vorgegeben Raum hat und folglich Kopf- oder Schwanzlastig wird mit möglicherweise unkontrollierbaren Auswirkungen auf den Flugzustand. So müssen z.B. besonders die Tiefdecker mit einer Mindestbeladung an Besatzung geflogen werden - die Fasci z.B. mit min. 70 kg.

    Froh Flug

  • Gut: Ich komme mit meinem beschissenen IE9 nicht unter das Zitatfenster:

    >So müssen z.B. besonders die Tiefdecker mit einer Mindestbeladung an Besatzung geflogen werden - die Fasci z.B. mit min. 70 kg.<

    @mogas

    Das ist kompletter Unsinn und hat mit Tiefdeckern genauso wenig zu tun, wie die von vielen UL-ern vorausgesetzte Weißheit "unserer" Beauftragten bzw. deren behauptete Übersicht. Ein Flugzeug wird nicht automatisch besser, wenn engl. Ausdrücke ("CG" für Schwerpunkt) benutzt werden, auch wenn das LBA heute noch den sofortigen kombinierten Hoch-, Weit- und Dreisprung ausführt, wenn aus den USA hier irgendwas zugelassen werden muß. MUSS ist die richtige Vokabel für die kritiklose Übernahme von Bestimmungen ehemaliger Sieger mit technischen Hegemonie-Ansprüchen. Nun ist erstmal Schluß damit ---> die Dreamliner brennen ab - "Albdream": http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/dreamliner-akkus-boeing-waehlte-brandgefaehrliches-batteriematerial-a-878759.html
    Im dortigen Forum äußern sich einige Hochkaräter - lesenswert, und zwar alles.

    Wenn Du aber Tiefdecker mit geistigem Schwerpunkt-Tieffliegen gleichsetzt, kannste so weiter argumentieren.

    Gruß hob
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