Stephan2 schrieb:wenn das so einfach wäre ;)
Kauft Euch doch endlich alle einen Sunny Sport mit 582 drauf.
DAL4 schrieb:Die einzig richtige Auslegung! Wer immer noch zweifelt soll einfach mal eine ordentliche Wägung und Dokumentation in einem LTB seines Vertrauens verfolgen - egal für welche Flugzeugklasse!
Michael, das "immer" ist eine klare Fehlinterpretation: Das Mehrgewicht durch ein Mehr an Einbauten, Besatzungsgewicht oder Sprit, kann bis zum MTOW von 450/472,5 Kg verechnet werden. Nur das MTOW darf nicht überschritten werden. Einen Anspruch von 170 Kg Besatzungsmasse besteht dann definitiv nicht.
ColaBear schrieb:
Ein Resümee, einige Erkenntnisse. Über 300kg leer ist legal aber scheiße.
Natürlich wird das so gehandhabt. Was bleibt allen Beteiligten, ganz besonders der Administration auch anderes übrig. Man stelle sich vor, die Leermasse würde nach meiner Lesart der Bauvorschrift tatsächlich durchgesetzt.
Es bleibt aber leider noch ein klitzekleines Problemchen: In der EU und in deren Mitgliedsstaaten herscht, zumindest nominell die Rechtsstaatlichkeit, d.h. jederzeit kann man quasi den Inhalt von Gesetzen und Rechtsverordnungen auf dem Klageweg durch entsprechende Gerichte überprüfen lassen. Vor allem dann, wenn wie bei der Regelung der Leermasse eines ULs, und darüber sind wir uns ja einig, die Möglichkeit der Auslegung besteht.
Erst wenn hier ein Urteil* ergangen ist, bekommt man ein gewisse Rechtssicherheit, wie mit diesem Teil der LTF-UL 2003 umgegangen werden muss. So oder so wird dann in eine Richtung präzisiert oder der Gesetz- und Verordnungsgeber aufgefordert nachzubessern.
Bis dahin hängen wir etwas in der Luft...
Deshalb fliegt anständig und seid immer topfit und bestens vorbereitet!!!
ColaBear schrieb:
Noch was. Man kann sich in diesem UL-Forum also doch streiten, ohne dass es giftig wird.
Ja, sehr angenehm! Und woran hat's gelegen?? :-))
Michael
*) Ich verweise dabei noch einmal auf den Absturz der Corvus Phantom im Oktober 2008. Ein Untersuchungsbericht liegt noch nicht vor. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Haftpflichtversicherer wegen der immensen Schadenssumme einen Regress anstreben wird. In diesem Rechtsstreit wird auch die Leermasse der Phantom Thema sein.
mogas schrieb:
Und vielleicht zur Erklärung der Definition "Insassenmasse": die Regelung will schlichtweg verhindern, dass ein mit voll besetzen Sitzplätzen egal mit welcher Betankung weil der wird auch irgendwann leer, Ausrüstung etc., seinen Schwerpunkt (CG – Center of gravity) nicht mehr im vorgegeben Raum hat und folglich Kopf- oder Schwanzlastig wird mit möglicherweise unkontrollierbaren Auswirkungen auf den Flugzustand.
Das ist definitiv nicht richtig!
Damit ein Flieger eventuell nicht aus dem Envelope rutscht, wird für ein Muster eine sogenannte Mindestbeladung individuell definiert und im Betriebshandbuch dokumentiert. Das hat überhaupt nichts mit der Anforderung an die Beladungsfähigkeit (170 kg plus Sprit für 1/2 Stunde) nach der LTF-UL 2003 zu tun.
Da der Pilotensitz selten genau im Schwerpunkt liegt, hat so ziemlich jeder Flieger eine definierte Mindestbeladung für diese Position! Jeder Segelfieger kennt die Bleikissen oder die bizarren Bleigewichte der ASK 21 zum Gewichtsausgleich für Piloten, die eben leichter sind als die geforderte Mindestbeladung.
Michael
FlyingDentist"Das ist natürlich nicht richtig!" um in deiner Phraseologie zu bleiben.
mogas schrieb:DAL4 schrieb:Die einzig richtige Auslegung! Wer immer noch zweifelt soll einfach mal eine ordentliche Wägung und Dokumentation in einem LTB seines Vertrauens verfolgen - egal für welche Flugzeugklasse!
Michael, das "immer" ist eine klare Fehlinterpretation: Das Mehrgewicht durch ein Mehr an Einbauten, Besatzungsgewicht oder Sprit, kann bis zum MTOW von 450/472,5 Kg verechnet werden. Nur das MTOW darf nicht überschritten werden. Einen Anspruch von 170 Kg Besatzungsmasse besteht dann definitiv nicht.
Und vielleicht zur Erklärung der Definition "Insassenmasse": die Regelung will schlichtweg verhindern, dass ein mit voll besetzen Sitzplätzen egal mit welcher Betankung weil der wird auch irgendwann leer, Ausrüstung etc., seinen Schwerpunkt (CG – Center of gravity) nicht mehr im vorgegeben Raum hat und folglich Kopf- oder Schwanzlastig wird mit möglicherweise unkontrollierbaren Auswirkungen auf den Flugzustand. So müssen z.B. besonders die Tiefdecker mit einer Mindestbeladung an Besatzung geflogen werden - die Fasci z.B. mit min. 70 kg.
Froh Flug
Ré
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