Gewichtsprobleme bei UL

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Dick M. schrieb:

    Einzige Frage: Warum um Himmels Willen willst Du diese Supermaschine in dieses für sie doch total künstliche "472,5 kg UL-Korsett" stecken? Sie ist ja auch als LSA vorgesehen.

    Moin,
    naja, ich bin ja nun nicht der Hersteller, insofern ist es nicht an mir, die Maschine hierhin oder dorthin zu stecken. ;)
    Die Leute bei Blackshape und ihre Venture Capital Finaciers werden sich das wohl gut überlegt haben. Es gibt offenbar einen Markt für dieses Muster innerhalb der UL-Klasse. Klar, die Eigner werden mit unschönen Beschränkungen der Zuladung zurechtkommen müssen. Aber wenn es denn ihr (Kauf-)Wunsch ist?
    Ich vermute, dass Käufer einer 170k€-Maschine dies eher weniger aufgrund des günstigen Unterhalts in der UL-Klasse tun. Es gibt ja auch noch andere Gesichtspunkte, als da wären Tiefflug in Italien, Verzicht auf ZÜP, größere Auswahl an Landeplätzen, kein Generve mit der Theorie der NDB- und VOR-Navigation etc etc. Und manche haben auch einfach Bock darauf, selber Hand an ihre Maschine legen zu können.
    Mit der MCR-01 hatten wir doch schon mal ein sehr leistungsfähiges und dennoch leichtes Muster; möglich ist also Einiges. Wenn ich mir anschaue, welch Aufwand bei Blackshape getrieben wurde, um leichtgewichtig zu bauen, dann finde ich es schon ein bisschen unfair, gleich die 350kg sozusagen als Normalfall des Musters zu postulieren. Klar, das wirds als Ausstattungsmonster auch geben, manche Käufer sind eben unbelehrbar. Ich würde dem Konzept aber mal eine Chance geben wollen, und schauen, mit welchen Realgewichten die Vögel in Deutschland auftauchen.
    Gruß
    ColaBear
  • Stephan2 schrieb:
    Du darfst da ruhig schmunzeln lieber Dick. Die Betonung lag auf offiziell... :-)) 

    Und wie Du sicher weisst fliegt diese Pelican (und einige andere Maschinen) in Frankreich unter der alten UL Regulierung. Und zwar völlig legal. Ich denke das habe ich doch dort recht deutlich erklärt, nicht wahr? In der Anzeige hätte ich deshalb allerdings richtigerweise die Erstzulassung von 93 erwähnen sollen und nicht nur den Erstflug. Sollte ich vielleicht noch dazuschreiben, obwohl das für den deutschen Markt ja sowieso irrelevant wäre...

    Ist ja eh alles egal. Er wird wohl kaum nach Deutschland gehen, der Flieger. Gibt es überhaupt noch einen Musterbetreuer dafür?

    Gruss Stephan




  • Stephan2 schrieb:
    Und wie Du sicher weisst fliegt diese Pelican (und einige andere Maschinen) in Frankreich unter der alten UL Regulierung. Und zwar völlig legal.
    Stephan,
    wo eigentlich siehst du irgendwelche Gewichtsproblene bei der Pélican ?
    In meinen Papieren steht:
    Leermasse:ohne Ausrüstung:196 Kg
    Leermasse mit Ausrüstung :  257 Kg
    Damit kann ich doch vorzüglich und legal in F oder EU operieren.
    vive la France !

    Gruss
    Norbert
  • Norbert, du meinst aber nicht diesen Flugzeugtyp hier mit deiner Pelican?




    Falls ja, dann kann ich mir deine 196Kg Leermasse nur durch ′optimierte′ Waagen erklären. 
  • zitat tripel delta:Im Prinzip ist es doch wie bei den SUV die als LKW zugelassen werden, um Steuern zu sparen. 

    ...das geht fast kaum noch mit den SUV als Lkw zulassen....seit  1.7.2007 gibt es ein neues Gesetz, das sagt, das Lkw's mit privater Nutzung bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als LKW zugelassen werden dürfen. Ausserdem gibts eine Regelung das die Ladefläche deutlich grösser sein muss als die Sitzfläche... In Hessen klappt da nix mehr... mein  etwas grösserer 2003er Geländewagen war immer ein LKW als ich dann einen neuern, baugleichen seiner art des letzten baujahres (2007) mir importiert hatte ging das alles nicht mehr... bei der flut der SUV der letzten 5 jahre war das aber eine m. E. absehbare erscheinung... der staat braucht geld...

    ps: die blackshape gibts ja event. in zwei drei jahren unter 100000 (secondhand) :-) 


     vrrooooooommmmm

  • Doch Karl-Alfred,
    die Franzosen waren in 1992 sehr kreativ. Da ein 2-sitziges ULM damals max. 175 Kg
    Leermasse haben durfte, wurde der kleinste Motor ( R503 statt R912 ) in Ansatz gebracht
    sowie weitere imaginäre Gewichte heraugerechnet um auf den noch erhöhten Wert von 196 Kg
    zu kommen.

    Der Sprung auf 257 Kg wurde ohne Gewichtsangabe allgemein begründet mit
     - Fotoflug
     . Bannerschlepp
     - Rettungsgerät
     - Skiausrüstung
     - Schwimmausrüstung
     - Sicherheitsausrüstung
    ohne das diese Komponenten im einzelnen jemals konfiguriert waren.

    Nur diese Zeiten sind auch in F längst Geschichte.

    Gruss
    Norbert

      
  • Es könnte mir ja eigentlich egal sein da es nicht mein Flieger ist. Aber spasseshalber passt die Geschichte mit der Pelican eben immer wieder gut in die Gewichtsdiskussion. Norbert hat völlig recht. Diese Gewichte stehen tatsächlich so in den Papieren. Heute könnte der Flieger natürlich auch in Frankreich nicht mehr als Ul zugelassen werden. Damals ging das eben noch mehr oder weniger und somit fliegt der Flieger heute eben immer noch legal als Ul. Daran beisst die Maus keinen Faden ab. 
    Aber diese Ausnahmen stellen meiner Meinung nach ja auch keine Gefahr für die Ul-Regelung dar. Ganz im Gegensatz zu den Neubauten die das Ziel haben so weit wie nur irgend möglich einem "richtigen" Flugzeug zu gleichen und so wenig wie möglich einem "richtigen" Ul wie es sich die Leute und auch der Gesetzgeber vorstellten. Das kann und wird auf Dauer nicht gutgehen. Davon bin ich absolut überzeugt.

    Gruss Stephan


  • ColaBear schrieb:
    Dick M. schrieb:

    Einzige Frage: Warum um Himmels Willen willst Du diese Supermaschine in dieses für sie doch total künstliche "472,5 kg UL-Korsett" stecken? Sie ist ja auch als LSA vorgesehen.

    Moin,
    naja, ich bin ja nun nicht der Hersteller, insofern ist es nicht an mir, die Maschine hierhin oder dorthin zu stecken. ;)
    Der Hersteller will sie ja in beide Klassen stecken. Sonst wäre meine Frage ja sinnlos. Und ich habe sie ja auch an Dich als deutschen UL-Schein-Inhaber gerichtet. Weil es mir scheint, dass die Anforderungen für den Erwerb und für den Erhalt des deutschen UL-Scheins nun wirklich nur minimalst von jenen der LAPL abweichen.

    Die gleiche Sache sieht für den Träger eines franz. Scheins der ohne Medical, Pflichtstunden und Kontrollflügen lebenslang gültig ist selbstverständlich anders aus. Und für einen Italiener mit seinen "Tiefflugverpflichtungen" nochmals anders.

    Stephan2 schrieb: .... Das kann und wird auf Dauer nicht gutgehen. Davon bin ich absolut überzeugt.
    Ich eben auch. Freut mich, dass wir ausnahmsweise wieder mal einer Meinung sind ;)

    Gruss Dick
  • Dick M. schrieb:

    [...] es mir scheint, dass die Anforderungen für den Erwerb und für den Erhalt des deutschen UL-Scheins nun wirklich nur minimalst von jenen der LAPL abweichen. [...]

    Moin,

    da ist was dran. Deswegen könnte ich auch gerade umgekehrt argumentieren: Wenn ich als deutscher ULer denn schon mit Kampfjetmedical, Mindeststunden, regelmäßigen Pflicht-Übungsflügen, Flugplatzzwang, LTAen und de-facto-Mode-S-Zwang leben muss, warum sollte ich dann nicht auch ein angemessen leistungsfähiges Gerät fliegen dürfen?! Es könnte sogar - hoffentlich nur theoretisch - die völlig bekloppte Situation entstehen, dass ULer hierzulande immer noch das wesentlich schärfere Medical nach JAR-FCL 3 benötigen, während die Zweitonner demnächst halbblind aber dafür zu viert herumdüsen dürfen. Okay, acht Augen an Bord leisten natürlich auch was.  ;)

    Einen Punkt der Argumentation unserer Wahlfranzosen verstehe ich nicht. Okay, ihr sorgt euch um das vergleichsweise sorgenfreie französische UL-Leben. Bis hierhin folge ich euch. Wenn aber ihr dies durch Raketen wie die Prime bedroht seht, warum wirkt ihr nicht über euren Verband darauf hin, die französischen Bauvorschriften so zu ändern, dass die Geräte überschwer und/oder überkomplex in F nicht zulassungsfähig sind? Dafür sollte schon eine Beschränkung des tatsächlichen(!) Leergewichts genügen, oder? Die Frage muss euch doch schon beschäftigt haben. Wie sieht es da aus?

    Gruß
    ColaBear

  • Hallo!

    > Deswegen könnte ich auch gerade umgekehrt argumentieren:
    > Wenn ich als
    deutscher ULer denn schon mit Kampfjetmedical,
    > Mindeststunden,
    regelmäßigen Pflicht-Übungsflügen, Flugplatzzwang,
    > LTAen und
    de-facto-Mode-S-Zwang leben muss, warum sollte ich dann
    > nicht auch ein
    angemessen leistungsfähiges Gerät fliegen dürfen?!

    Genau diese Schwachsinns-Argumentation ist es, die letztendlich
    die Luftsportgeräte-Klasse mit ihren noch vorhandenen Restfreiheiten
    vollends zerstören wird.

    Wir haben alles systematisch an die Wand gefahren - nun wollen
    wir wenigstens eine schöne Wand haben...

    ...ich geh mich mal kurz Übergeben...

    BlueSky9


    P.S.:

    > ...welch Aufwand bei Blackshape getrieben wurde, um leichtgewichtig zu
    > bauen, dann finde ich es schon ein bisschen unfair, gleich die 350kg
    sozusagen
    > als Normalfall des Musters zu postulieren.

    Sorry - ist vllt. nicht richtig rübergekommen, aber
    es geht nicht um die Blackshape - es geht um das Prinzip!!
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