Gewichtsprobleme bei UL

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Michael schrieb: "Dann erklär uns aber mal, warum dann die Maschine letztlich gegroundet wurde."

    Steht doch drin: wegen des "erheblichen Unterschieds" von 83,5kg und der Selbststeueranlage. Bei über 80kg ist in der Tat nicht plausibel, mir zumindest nicht, wie die durch zusätzliche Einbauten oberhalb der Mindestausrüstung zustande gekommen sein sollen. 

    Dick, ich bin doch einverstanden, dass das maximale Leergewicht bei Mindestausrüstung nach BFU95 bei 305kg und nach LTF2003 bei ungefähr 297kg liegen muss. Mein Reden ist allein, dass der Einbau zusätzlicher Ausrüstung nicht illegal ist, auch dann nicht, wenn man dadurch diese Grenze überschreitet. Letztlich ist bei 450/472,5 kg MTOM Schluss. 

    Gruß
    ColaBear
    PS: Am Tag des Absturzes von Recklinghausen war ich in der Nähe. Es waren gruselige Flugwetterbedingungen. Herrliche Sonne überm Ruhrgebiet, aber entlang einer ziemlich scharfen Linie plötzlicher, undurchdringlicher Nebel. Ich war am Platz zum Schrauben und weiß noch, dass ich dachte: hoffentlich gerät da nicht irgend ein armes VFR-Schwein rein!
  • ColaBear schrieb:
    Dick, ich bin doch einverstanden, dass das maximale Leergewicht bei Mindestausrüstung nach BFU95 bei 305kg und nach LTF2003 bei ungefähr 297kg liegen muss. Mein Reden ist allein, dass der Einbau zusätzlicher Ausrüstung nicht illegal ist, auch dann nicht, wenn man dadurch diese Grenze überschreitet. Letztlich ist bei 450/472,5 kg MTOM Schluss. 

    Nach LTF-UL 29 1b ist es nicht zutreffend, dass fest eingebaute Ausrüstung und/oder Ausstattung sich nur auf die mögliche Zuladung auswirkt.
    Gegenstände der fest eingebauten Ausrüstung und/oder Ausstattung sind nämlich keine "leicht entfernbaren Teile der Beladung" und erhöhen deshalb die Leermasse, welche, wie Du selbst einräumst, je nachdem bei 297 kg resp. bei 305 kg festgeschrieben ist.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:


    Nach LTF-UL 29 1b ist es nicht zutreffend, dass fest eingebaute Ausrüstung und/oder Ausstattung sich nur auf die mögliche Zuladung auswirkt.
    Gegenstände der fest eingebauten Ausrüstung und/oder Ausstattung sind nämlich keine "leicht entfernbaren Teile der Beladung" und erhöhen deshalb die Leermasse, welche, wie Du selbst einräumst, je nachdem bei 297 kg resp. bei 305 kg festgeschrieben ist.


    Sebstverständlich wirken sich feste Einbauten auf die tatsächliche Leermasse aus, das habe ich nie bestritten. Der Fehlschluss aber, von dem du nicht gerne lassen willst, lautet, dass es die tatsächliche Leermasse des Fliegers sei, die durch die LTF25 beschränkt würde. Nein, das ist nicht der Fall. Nicht die tatsächliche Leermasse wird dort behandelt, sondern eine solche, die sich ergäbe, wenn man das ganze Gerümpel bis auf die Mindestausrüstung wieder ausbaute. Michael, du drückst dich um das "Mindest-" herum. Es steht da aber, für jeden sichtbar. :)

    Gruß
    ColaBear
  • Die von Dick M. dankenswerterweise genannte Fasci-Forumseite lässt erkennen, wie damals die Fetzen flogen. Wer dort sucht, wird noch viele ähnliche interessante Seiten finden zum Thema Gewicht, den Umgang damit und wie man sich verhalten soll, z.B. gegenüber denjenigen, die da agierten.

    Wahr ist, dass die BK-Fascis die wirkliche Spitze der Gewichtsüberschreitungen darstellten. Die Beiträge des Fasci-Musterbetreuers DG (Friedel Weber) sind bezeichnend für die Differenzen innerhalb auch der betroffenen Fascipiloten.
    Dieser Spaßvogel meinte allen Ernstes, wir (die Fascipiloten) ..."sollten doch froh sein, dass Dallach die Wägeberichte so geschönt hatte, sonst hätten wir dieses wunderbare Flugzeug niemals fliegen dürfen, denn es sei ja gar nicht zulassungsfähig..."

    Wenn man fragt, ob das ganze Theater inkl. Anzeigen, Forums-Rede-(Schreib-)schlachten einen Sinn hatten, dann gibt es 2 Antworten:
    1. Ja, denn die ULs fliegen heute wegen der MTOW-Praxis unter Vernachlässigung des Leergewichtes, bis 450/472,5 Kg legal.
    Der Druck, der durch vielfältige Diskussionen und auch der Klagen des E.R. entstand, hat Wirkung gezeigt:
    Ein Halter oder Pilot kann darauf vertrauen, dass eine Zulassung für ein  UL, von amtlicher bzw. beauftragter Stelle vorgenommen, rechtskräftig Bestand hat. Sofern er nicht wissentlich seine Wägeurkunde gefälscht hat.
    2. Nein, denn die Hetzjagd auf die damals agierenden war ein Spießrutenlaufen zwischen Mißgunst, mutwilligem Mißverstehen, Eigeninteresse, Gehässigkeit, Duckmäusertum und Gleichgültigkeit. Nachzulesen bei P24, Fasciforum und manche Auswüchse (truxxon und Nebenschwätzer) hier in diesem Forum. Der Rat, "Schnauze zu und fliegen" war nicht der schlechteste. Aber auch nicht der beste.

    Der hier angeführte LSGB Bescheid wg. 388,5 Kg Leergewicht würde heute so gar nicht mehr erteilt. Man hat ja auch angeboten, das Ding zu kassieren, was aber wegen der nach wie vor anhängigen Klage nicht möglich ist. Der Betroffene will das auch gar nicht.
    Das heißt, die heute angewandte Regel ist einerseits absolut gültig, andererseits, wenn sich der Kläger (E.R.) mit seiner Ansicht durchsetzt, dann knallt es gewaltig im UL-Zulassungsdschungel. Und dessen Aussichten sind nicht schlecht. Dafür haben die Verantwortlichen viel zu viel Mist produziert und sich quasi in einem rechtsfreien Raum bewegt.

    Nun können wir darüber nachdenken, was besser ist:
    Entweder wir sind rechtstreue Bürger eines Rechtsstaates (im Zusammenhang mit der UL-Verwaltung ist das schon ein Witz) und verlangen klare Vorschriften und deren Einhaltung, mit der Folge, dass u.U. viele Maschinen am Boden feststehen, bis man geklärt hat, unter welchen Bedingungen man die überhaupt noch mal wieder in die Luft lassen kann.

    Oder man lässt den gefundenen Kompromiss gelten, der in der Luftfahrt ansonsten gültig ist, dass das MTOW, vom PIC einzuhalten und zu verantworten, der (lauwarme) Kompromiss ist, nach dem diese überschweren UL′s in die Luft dürfen.
    Das Leergewicht war ja im Grunde nur eine per Verwaltungsvorschrift etablierte Krücke, um die UL-Klasse in Gang zu bekommen. Ersonnen von Leuten, die das Fliegen einfacher machen wollten. Man muß aus heutiger Sicht sagen, man hatte hier learning by doing praktiziert.
    Immerhin, wir fliegen noch, die hätten auch was anderes lernen und entscheiden können....
  • DAL4 schrieb:
    Der hier angeführte LSGB Bescheid wg. 388,5 Kg Leergewicht würde heute so gar nicht mehr erteilt.

    Das möchte ich nicht in Abrede stellen, andererseits haben sich die, dem Bescheid des LSGB zugrunde liegenden Rechtsvorschriften seit dem 20. Februar 2007 nicht im geringsten verändert.


    Michael


    Achja, Mindestausrüstung ist ein Begriff aus dem Flugbetriebshandbuch, in dem der Hersteller festlegt, was an Ausrüstung zum Betrieb des LFZ vorhanden sein muss. Da diese Ausrüstung in Grenzen variabel und vom Muster abhängig ist, z.B. Überziehwarnung, kann sie eben nur als solche Variable zur Leermasse hinzugenommen werden. Eine Möglichkeit zum Überschreiten der als maximal definierten Leermasse durch andere Ausrüstung - also solche, die nicht unbedingt benötigt wird - oder gar Ausstattung - hiervon ist nämlich überhaupt keine Rede, nicht mal in Form von einer Mindestausstattung (Polster, Lackierung, Heizung etc.) - kann daraus rechtssicher nicht abgeleitet werden.

  • Hilfe!

    Mein Flieger ist real gewogen etwas *leichter* als
    im Gerätekennblatt angegeben war!!

    Was soll ich tun??

    BlueSky9
  • BlueSky9 schrieb:
    Hilfe!

    Mein Flieger ist real gewogen etwas *leichter* als
    im Gerätekennblatt angegeben war!!

    Was soll ich tun??

    BlueSky9
    essen!!
  • Also bis hier her war ich echt angetan, was das Diskussionsniveau der letzten Tage und Wochen anging. Leider gibt es ja immer wieder den ein oder anderen, der sich berufen fühlt, so etwas unbedingt brechen zu müssen.

    Meine Meinung ist jene, dass nun mal jeder seine eigene Meinung haben darf und diese auch kundtun darf. Sofern das Gewicht von BlueSky9s′ Fliegers passt und er damit zurechtkommt, ist doch alles OK. Stephan2 fühlt sich auf La Réunion auch gut und hat alles was er braucht. Ganz ehrlich, und das meine ich wirklich ernst, freue ich mich darüber...

    Trotzdem kann man zu diesem Thema eine andere Meinung haben. Und das tolle ist, dass genau dieses Thema gerade sehr objektiv und ohne persönliche Schiene diskutiert wird. Also bitte nicht das Thema sprengen. Lasst uns doch einfach mal wie erwachsene Menschen diskutieren. 

    Danke :)
  • Nun ja, dieses Thema wird gerade zum gefühlt einhundertsiebenunddreißigkommaierten male diskutiert. Mit ziemlich genau den gleichen Argumenten, Dokumenten, Interessen und Anekdoten. Quintessenz: Wir fliegen alle sowas von illegal. Und wenn der gute Ernst seine rechtlichen Auseinandersetzungen erst einmal durchgezogen haben wird, bleibt kein Stein mehr auf dem anderen. Weil es genau die und nur die Sicht gibt, und das Leergewicht, und die gefälschten Wägeberichte, und die Fahrradschläuche, und die Styrorettungsgeräte, und der Smaragd, und der Dallach, und die Verfolgungsjagd, und die Entfaltungsstoßhemmer und und und. So richtig neues hat es seit dem Absturzblog nicht mehr gegeben. Die einen fliegen. Die anderen klagen. Die Hersteller stellen her. Echte Ultraleichte und schwere Nicht-mehr-ultraleichte.

    Und ja, diejenigen die wirklich fliegen tun das mit einem Bein im Gefängnis, und dem anderen im Grab. Weil ja die Versicherung hinterher Regress fordern könnte...

    Was bleibt unter dem Strich: Das schönste Hobby, die schönste Daseinsform auf der Welt. 3000ft AGL mit Sicht auf den nahenden Sonnenuntergang. Unverantwortlich aber mir ist es das wert. Warum andere, angeblich auch Flieger mir das jetzt ausreden wollen, versteh ich erst im nächsten Leben.

    Ulf
  •  zum gefühlt einhundertsiebenunddreißigkommaierten male

    Tsja, bin ich dan wirklich der einzige der was hinzugelernt hat? Diesemfalls möchte ich alle Teilnehmer danken; auch (wie Markus angibt) für den durchaus korrekten Ton.

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