csaba schrieb:
Eine ausführliche PN hat mich die Geschichte geklärt
Ich glaube kaum, dass eine PN ausreicht, um diesen komplexen Sachverhalt auch nur annähernd zu beschreiben, ganz abgesehen davon, dass dabei nur eine Sichtweise dargestellt wird. Allein die Geschichte des LSGB von A. bis E. würde ganze Bücher füllen.
ColaBear schrieb:
Es ist eben nur mein eigener Hals, den ich mit Komplexität und Überpower meines M-Klasse-Fliegers riskiere.
Natürlich gönne ich Dir diese Freiheit, obwohl wir beide wissen, dass das so nicht ganz stimmt. Jeder von uns ist nun mal Teil der Gesellschaft mit allen gewollten aber auch ungewollten Wechselwirkungen.
mogas schrieb:
Bevor wir uns weiter im Kreis drehen: diese Herren kennen den Inhalt aus dem ff
Wie das LSGB verfährt, wenn's denn mal eng wird, kann man hier eindrucksvoll sehen. Da ist plötzlich von einer Toleranz oder Duldung einer beliebigen Leermasse nicht mehr die Rede. Mit dem Hinweis auf die Bauvorschrift, der wenig Spielraum lässt und der meiner Sichtweise gar nicht so unähnlich ist, wird das LFZ einfach aber unwiderruflich gegroundet und "im öffentlichen Interesse aus Gründen der Sicherheit der übrigen Luftverkehrsteilnehmer und der eigenen Sicherheit des Luftsportgeräteführers" (@Colabear) der Sofortvollzug angeordnet.*
Michael
*) Die Rechtslage hat sich seitdem übrigens nicht verändert!
ranger22 schrieb:Der Scan des Schreibens des LSGB, in dem das Grounding der Fascination wegen Überschreitung der max. Leermasse verfügt wird, stammt nachweislich vom Adressaten und spricht deshalb für sich.
Ich hatte ehrlichgesagt schon darauf gewartet, wann endlich das Absturzblog hier auftaucht. Und siehe, da isses schon.
FlyingDentist schrieb: Der Scan des Schreibens des LSGB, in dem das Grounding der Fascination wegen Überschreitung der max. Leermasse verfügt wird, stammt nachweislich vom Adressaten und spricht deshalb für sich.Klar, dass da einige die hier mitlesen ein wenig "verwirrt" sind. Vor allem die, die glaub(t)en, dass da ja immer nur von ein paar ganz wenigen Kilos die Rede sei.
ranger22 schrieb:
Ich hatte ehrlichgesagt schon darauf gewartet, wann endlich das Absturzblog hier auftaucht. Und siehe, da isses schon.
Ulf
ColaBear schrieb:@ColaBear
Eigentor, lieber Michael, aber mit Anlauf! :)
Zitat aus dem gescannten Schreiben: "Die genannte Bauvorschrift schreibt ein Leergewicht bei Mindestausrüstung von maximal 305kg vor." Und da isse wieda, die Mindestausrüstung. Nicht Ausrüstung. Mindestausrüstung. Die Illuminaten des LSGB ziehen ihre Sicht der Dinge echt ziemlich konsequent durch.
Bevor jemand loslegt:
Ich glaube nicht, dass die Überladung kausal für den Absturz war, sondern natürlich die Baumberührung durch das zu tiefe Fliegen bei schlechter Sicht, evtl. hat sie das Ganze dank erhöhter Stallspeed im Kurvenflug mit erhöhter Beladung im letzten Moment aber begünstigt.
Beeindruckend finde ich jedoch, dass es zweisitzige "Flugzeuge" mit 147 Kilogramm Zuladung gibt...
Nur mal ein Beispiel:
2 Erwachsene á 75 kg (die die allerwenigsten von uns auf die Waage bringen dürften) sind in diesem Gerät bereits ohne Benzin und ohne Gepäck überladen!
ColaBear schrieb:Dann erklär uns aber mal, warum dann die Maschine letztlich gegroundet wurde. Die Überschreitung der festgelegten Leermasse von 305 kg kann′s ja nicht gewesen sein!!
Die Illuminaten des LSGB ziehen ihre Sicht der Dinge echt ziemlich konsequent durch
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