Gewichtsprobleme bei UL

Forum - Technik & Flugzeuge
  • csaba schrieb:
    Eine ausführliche PN hat mich die Geschichte geklärt

    Ich glaube kaum, dass eine PN ausreicht, um diesen komplexen Sachverhalt auch nur annähernd zu beschreiben, ganz abgesehen davon, dass dabei nur eine Sichtweise dargestellt wird. Allein die Geschichte des LSGB von A. bis E. würde ganze Bücher füllen.


    ColaBear schrieb:
    Es ist eben nur mein eigener Hals, den ich mit Komplexität und Überpower meines M-Klasse-Fliegers riskiere.

     Natürlich gönne ich Dir diese Freiheit, obwohl wir beide wissen, dass das so nicht ganz stimmt. Jeder von uns ist nun mal Teil der Gesellschaft mit allen gewollten aber auch ungewollten Wechselwirkungen.


    mogas schrieb:
    Bevor wir uns weiter im Kreis drehen: diese Herren kennen den Inhalt aus dem ff

    Wie das LSGB verfährt, wenn's denn mal eng wird, kann man hier eindrucksvoll sehen. Da ist plötzlich von einer Toleranz oder Duldung einer beliebigen Leermasse nicht mehr die Rede. Mit dem Hinweis auf die Bauvorschrift, der wenig Spielraum lässt und der meiner Sichtweise gar nicht so unähnlich ist, wird das LFZ einfach aber unwiderruflich gegroundet und "im öffentlichen Interesse aus Gründen der Sicherheit der übrigen Luftverkehrsteilnehmer und der eigenen Sicherheit des Luftsportgeräteführers" (@Colabear) der Sofortvollzug angeordnet.*

    Michael


    *) Die Rechtslage hat sich seitdem übrigens nicht verändert!

  • Ich hatte ehrlichgesagt schon darauf gewartet, wann endlich das Absturzblog hier auftaucht. Und siehe, da isses schon.

    Ulf
  • ranger22 schrieb:
    Ich hatte ehrlichgesagt schon darauf gewartet, wann endlich das Absturzblog hier auftaucht. Und siehe, da isses schon.
    Der Scan des Schreibens des LSGB, in dem das Grounding der Fascination wegen Überschreitung der max. Leermasse verfügt wird, stammt nachweislich vom Adressaten und spricht deshalb für sich.

    Michael
  • FlyingDentist schrieb: Der Scan des Schreibens des LSGB, in dem das Grounding der Fascination wegen Überschreitung der max. Leermasse verfügt wird, stammt nachweislich vom Adressaten und spricht deshalb für sich.
    Klar, dass da einige die hier mitlesen ein wenig "verwirrt" sind. Vor allem die, die glaub(t)en, dass da ja immer nur von ein paar ganz wenigen Kilos die Rede sei.

    Und Übrigens: Da sich hier nun plötzlich auch der mogas "erklärend" einmischt, werde ich die Vermutung nicht los, dass es sich beim "RenaPlan" in diesem Thread* um den DAL im unsrigen handelt. Sollte ich mich täuschen lieber DAL, dann bitte ich um Entschuldigung, aber wegen der doch durchaus vorhandenen Parallelen zu "Deinem Fall" um ein gewisses Verständnis.

    Sollte ich mich nicht täuschen, dann herzliche Gratulation dass Du′s letztlich doch noch geschafft hast und schöne Flüge.

    Gruss Dick

    * ich denke da vor allem an das Posting vom 15.10.2008 07:39, in dem es ja recht hoffnungslos tönt. Vor allem der Satz "Tatsächlich gibt es aber Fascis, die wiegen 385 kg!!! Und nicht nur eine, sondern eine ganze Reihe. " lässt aufhorchen.
    Aber eigentlich ist der ganze Thread lesenswert. Z.B. der Beitrag eines gewissen "Axel" vom 15.10.2008 02:33  ;-)
  • ranger22 schrieb:
    Ich hatte ehrlichgesagt schon darauf gewartet, wann endlich das Absturzblog hier auftaucht. Und siehe, da isses schon.

    Ulf



    Nee, das ist ein Wiegenlied in besonderer Schreibweise, nicht selten auch eines vom Tode in Deutschland. Da hamse in dem Fall nur vergessen, vor dem Einsetzen der Musik - gleich besondere Wägung mit gewichtstoleranten! geeichten! Waagen - die eigens zu diesem Zweck volumenminimierenden luftgefüllten Schwimmkörper aus den ansonsten vollgefüllten Tanks zu entfernen, mit denen aus denselbigen diese Volumina mal 0,72 kg/Ltr. vom UL-Geasamtgewicht abgezogen werden konnten. Abgestürzt sind die deswegen noch lange nicht, weil dieser Hersteller im Gegensatz zu anderen tatsächlich was von Flugzeugbau, also auch Neutralpunkt und Schwerpunkt, verstand, seine gutgläubigen Kunden also nicht - wie andersorts und dazu noch mit Segen von "oben" - heimtückisch in den Tod fliegen ließ. Insofern ist "Absturzblog" in des Wortes wörtlicher Bedeutung im Zusammenhang mit diesem Link zu weit gesprungen, andererseits aber trotzdem in seiner Existenz und Erwähnung an sich auch deshalb nicht recht verstanden - wenn auch unbestritten notwendig, da UL-Abstürze lange Zeit systemisch vertuscht wurden... was tief blicken läßt, sehr tief, abgrundtief sozusagen und damit letztendlich auch "bauftragt" verwerflich ist, sogar sehr verwerflich angesichts eingetrtener Folgen und also eigentlich mit Höchst-Strafe bedroht, wozu aber immer auch ein Kläger, hier besser: Ankläger, gehört, handelte es sich doch um ein Offizialdelikt, das bekanntlich hierzulande ohne Strafantrag verfolgt werden muß.

    Gruß hob
  • Zur Klarstellung:

    Es geht hier nicht um die Fasci, sondern darum, worauf sich die Beauftragten bei der Beurteilung der max. Leermasse berufen und wie sie die entsprechende Rechtsverordnung umsetzen.
    Es kann also keine Rede davon sein, dass man die max. Leermasse, die sich durch die MTOW abzügl. der 170 kg Insassenmasse und abzügl. der Masse des Treibstoffs für eine halbe Stunde Reiseflug bei max. Dauerleistung definiert, mit Segen der Beauftragten überziehen kann.
    Insofern liegt damit ein Dokument vor, an dem man nicht so ohne Weiteres vorbeikommt!

    Michael
  • Eigentor, lieber Michael, aber mit Anlauf! :)

    Zitat aus dem gescannten Schreiben: "Die genannte Bauvorschrift schreibt ein Leergewicht bei Mindestausrüstung von maximal 305kg vor." Und da isse wieda, die Mindestausrüstung. Nicht Ausrüstung. Mindestausrüstung. Die Illuminaten des LSGB ziehen ihre Sicht der Dinge echt ziemlich konsequent durch.

    Gruß,
    ColaBear
  • ColaBear schrieb:
    Eigentor, lieber Michael, aber mit Anlauf! :)

    Zitat aus dem gescannten Schreiben: "Die genannte Bauvorschrift schreibt ein Leergewicht bei Mindestausrüstung von maximal 305kg vor." Und da isse wieda, die Mindestausrüstung. Nicht Ausrüstung. Mindestausrüstung. Die Illuminaten des LSGB ziehen ihre Sicht der Dinge echt ziemlich konsequent durch.
    @ColaBear

    Prüf im Text mal nach, um welche Bauvorschrift es sich in dem gescannten Schreiben bei der "genannten" handelt !!! (BFU 10/95 oder LTF-UL 2003)? Denn:

    Massegrenzen in BFU 10/95:

    (2) nicht kleiner ist als die Masse, die sich aus der Leermasse incl. der geforderten Mindestausrüstung des Flugzeugs zuzüglich einer Insassenmasse von mindestens 70 kg für ein einsitziges Flugzeug oder einer Insassenmasse von mindestens 140 kg für ein doppelsitziges Flugzeug zuzüglich eines Kraftstoffvorrates für eine halbe Stunde Reiseflug
    bei max. Dauerleistung des Triebwerks.

    .... Will heissen: MTOM 450 kg - 140 kg - 5 kg = 305 kg (genau wie im Schreiben aufgeführt!)

    Massegrenzen in LTF-UL 2003:

    2. nicht kleiner ist als die Masse, die sich aus der Leermasse inkl. der geforderten Mindestausrüstung des Flugzeugs zuzüglich einer Insassenmasse von mindestens 100 kg für ein einsitziges Flugzeug oder einer Insassenmasse von mindestens 170 kg für ein doppelsitziges Flugzeug.

    Die 450 kg MTOM habe ich ebenfalls dem gescannten Schreiben entnommen, da das UL ja nicht aufgelastet war.

    Gruss Dick

  • Link: Abgestürztes Ultraleichtflugzeug von Recklinghausen war zu schwer

    Bevor jemand loslegt:
    Ich glaube nicht, dass die Überladung kausal für den Absturz war, sondern natürlich die Baumberührung durch das zu tiefe Fliegen bei schlechter Sicht, evtl. hat sie das Ganze dank erhöhter Stallspeed im Kurvenflug mit erhöhter Beladung im letzten Moment aber begünstigt.

    Beeindruckend finde ich jedoch, dass es zweisitzige "Flugzeuge" mit 147 Kilogramm Zuladung gibt...

    Nur mal ein Beispiel:

    2 Erwachsene á 75 kg (die die allerwenigsten von uns auf die Waage bringen dürften) sind in diesem Gerät bereits ohne Benzin und ohne Gepäck überladen!

  • ColaBear schrieb:
    Die Illuminaten des LSGB ziehen ihre Sicht der Dinge echt ziemlich konsequent durch
    Dann erklär uns aber mal, warum dann die Maschine letztlich gegroundet wurde. Die Überschreitung der festgelegten Leermasse von 305 kg kann′s ja nicht gewesen sein!!


    Michael
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