UL mit 340 kg Gewicht

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Hallo, ich bin neu im Forum und auch nicht so lange in der Szene unterwegs.
    Meine Frage, nach dem ich viel über Gewichte gelesen habe ist folgende.
    Ich habe ein UL-Flieger angeboten bekommen, welcher mit Glascockpit und vielen netten Dingen ausgestattet ist, aber damit auch recht schwer geworden ist.
    Meine Frage, kann man einen UL-Flieger mit ca.340 kg überhaupt kaufen oder sollte man lieber davon Abstand nehmen?
    Was passiert, wenn man um ca. 50 kg "überladen" ist ?
  • Hallo ricos99,


    als UL ist das Gewicht auf maximal 472,5kg gegrenzt. Bist Du drüber wirst Du bestraft wenn Du erwischt wirst.


    Hast Du einen Unfall und ein anderer kommt zu Schaden bist Du nicht versichert. Also wird Dein Häuschen ( oder Sparbuch oder Lohn)  gepfändet.  Das ist dann weniger lustig.


    Besser einen Flieger kaufen der die 300 Kg unterschreitet.


    Auch durch mehrfaches Fragen gibst leider hier keine bessere Antwort :) 


    Grüße


    Peter

  • Was hat mir diese Woche die Gewichtsdiskussion gefehlt.... :-) Also dan wollmer mal:
    Lieber Ricos, ich gehe da sogar noch viel weiter. Sollte Dir die Legalität wichtig sein und möchtest Du tatsächlich ein UL und dann auch noch zu zweit fliegen darf Dein Traumflieger eigentlich die 280kg nicht überschreiten. Weil das Ding hat wahrscheinlich einen Motor. Die brauchen Sprit! Den wiederum muss man mitführen. Das geschieht meist in Tanks die sich am oder im Flieger befinden. Und das zählt alles dazu, weisst Du?! 
    Bist Du jetzt aber Fan von den vielen netten Dingen in der Ausstattung ohne die ein Flieger bekanntlich nicht fliegen kann, wie Ledersitze, Klimaanlage, viele Mäusekinos und Uhren die Dir den Salzgehalt des Kühlwassers anzeigen oder den Gemütszustand des Copiloten, solltest Du vielleicht an eine andere Flugzeugklasse denken.
    Ist Dir alles egal und all Dein Eigentum läuft auf den Namen der Frau die Du eh nicht mehr so toll findest würde ich bei dem 340kg Flieger sofort zuschlagen. Steht im letzten Wägebericht tatsächlich 340 drin? Das fände ich dann wieder sehr ehrlich vom Prüfer und vom Eigentümer...
    PS: Ist wahrscheinlich eine von diesen gemeingefährlichen Rans S6, oder? Die Serie mit den Bleirohren? :-))
    Gruss Stephan
  • Hallo,

    das Wetter soll wunderbar werden am Wochenende. Wirklich! Und da ist dann wichtig:

    Cola zu den Chips, kein Bier!

    Echt.

    Tobias

    (Ist im übrigen der neue Trendsport: Im Modellbauerforum frage man einfach wie das ist mit den Hakenkreuzen am Plastemodell. Im Mopedforum wie man am besten die Topspeed erhöhen kann. Bei den Sportschützen, wie man den Schreckschßknaller aufbohren kann. Und bei den UL-Fliegern nach dem Gewicht.
    Und dann gibt es eine A-Note und eine B-Note. Sonderpunkte gibt es für ...)
  • Moin,
    lieber ricos. Diese Frage ist jetzt ernst gemeint, in welcher Flugschule hast du den Schein gemacht? Habt ihr das im Theorieunterricht nicht besprochen?
    Die MTOM steht im Gerãtekennblatt und ist eine Grenze und keine Grauzone. Es gibt auch nicht "ein bisschen schwanger".

    Die juristischen Folgen sind klar und hier auch schon beschrieben. Flugtechnisch wirst du die ca 50 kg wohl im normalfall nicht merken, ändert aber nichts an der Rechtslage. Aber du wirst wohl nie zu zweit legal fliegen können. OK, Babys und Bulimie-Supermodels mal ausgenommen.

    Ironiemodus an...warum machen wir hier nicht mal einen wettbewerb ala ich hab den längsten. Ich hab den schwersten?
    Bei meiner S6 z.b habe ich keine Bleirohre, lieber Stephan, sondern mir gleich Bleistangen eingebaut :-)

    Walter

    PS Bei diesem Wochenendwetter erübrigt sich jegliche Diskussion über die Sinnhaftigkeit eines eigenen Fliegers.
    Es lohnt sich !
  • ricos99 schrieb:
    Hallo, ich bin neu im Forum und auch nicht so lange in der Szene unterwegs.
    Meine Frage, nach dem ich viel über Gewichte gelesen habe ist folgende.
    Ich habe ein UL-Flieger angeboten bekommen, welcher mit Glascockpit und vielen netten Dingen ausgestattet ist, aber damit auch recht schwer geworden ist.
    Meine Frage, kann man einen UL-Flieger mit ca.340 kg überhaupt kaufen oder sollte man lieber davon Abstand nehmen?
    Was passiert, wenn man um ca. 50 kg "überladen" ist ?

    Deine Fragen hat Peter eigentlich schon beantwortet. Diese schweren, aber schnellen ULs konnten ursprünglich nur zugelassen werden, weil die Prüfer das falsche Gewicht auf den Wägeberichten angaben. Na ja, Betrug nennt man sowas normalerweise.


    Es gibt aber leichte ULs. Klick dich mal hier durch.


     
    http://www.flugschule-grade.de/ikarus_c22_ul.php


    http://skyranger.org/html/technisches.html



    Damit hast du wahrscheinlich mehr Freude am Fliegen als mit so einem Hochleistungsbrummer.


    Und jetzt ist Wochenende -- bei traumhaftem Wetter!


    Gannet 


     


     


     



     

  • Macht Euch keine Gedanken. :-))

    Die zu schweren UL′s sind illegal, auf krummen Wegen zugelassen, mit Wissen aller in der Luftfahrt befassten Stellen.

    Viele ernsthafte Versuche, diese Flieger in legale Verhältnisse zu bringen, sind gescheitert. Letztlich am Widerstand der zuständigen Leute im BMV. Die Verbände haben getan, was sie konnten, um das selbst verursachte Zulassungschaos wieder auf die Reihe zu bekommen.
    Betroffene Halter solcher Mühlen haben geklagt und sind bis jetzt nie zu einem positiven (aus deren Sicht) Urteil gekommen.
    Allerdings ist noch kein abschlägiges Urteil rechtskräftig. Das Bundesgericht ist inzw. in dieser Sache angerufen !! Heißt: Einige Halter lassen nicht locker und somit ist eine abschließende Bewertung aus heutiger Sicht nicht möglich.

    Das Problem liegt einfach in den Kosten, die entständen, wenn der Bund als Dienstherr der Verbände für diese Zulassungs-Misere haften müsste.
    Andererseits, wenn man Bauvorschriften ernst nehmen würde, muss man feststellen, in der Realität stimmen die Leergewichte - zumindest bei älteren UL′s - nicht mit der geforderten Bauvorschrift überein. Das müsste nach der gültigen Luftfahrtgesetzgebung ein Grounding der betroffenen Maschinen zur Folge haben. Hat es aber nicht :-))

    Der gefundene Ausweg, einfach diesen Sachverhalt zu ignorieren und die legale Nutzung an das MTOW zu hängen, hat zwar zumindest die einsitzige Nutzung der überschweren Maschinen ermöglicht, aber es gibt halt auch Maschinen, die entweder einen Piloten, dann aber keinen Sprit, oder aber Sprit mitnehmen dürfen, dann aber müsste der Pilot unten bleiben. Aus dem UL wird eben eine Drohne.

    Fazit: Die Luftfahrverwaltung verweigert die mögliche Legalisierung der schweren UL′s, toleriert aber die nicht legale Nutzung, solange nix passiert.
    Der Pilot kann jedoch, sofern er eine Zulassung von einem der Verbände hat, davon ausgehen, dass er eine rechtsgültige Zulassung hat, die nicht schon von vornherein wegen Nichteinhaltung der Bauvorschrift latent ungültig ist.
    Wer das MTOW überschreitet und ein Unfall definitiv wegen Übergewicht die Folge ist, der hat mit den Folgen seiner - dann als vorsätzlich eingestuften - Fahrlässigkeit ein ganz heißes Problem am Hals.
  • Hallo, auch wenn das Wetter sehr schön ist, möchte ich mich für eure Antworten bedanken.
    Auch wenn nicht alle Antworten (wie eigentlich zu erwarten war) fair waren, konnte ich besonders bei der Amtwort von DAL4 eine klare Aussage zu diesem "schwammigen" Thema erkennen.
    Abschließend nur so viel, selbst eine C42 ist mit zwei "normal gebauten" Personen und vollem Tank bereits illegal und die C42 wiegen um die 290 kg (wenn es denn stimmt  ;-)
  • Eine Wägebericht über 340 kg ist zunächst einmal ein legaler Wägebericht. Vergiss die ganzen "Betrugs"-Phantasien. Der Rest ist interessanter. Die Tatsache, dass die Flugzeuge zwei Sitze haben, heißt bekanntlich noch lange nicht, dass beide auch permanent mit allem zu besetzen sind, was die Gesellschaft so hergibt. Bei 340 kg hast du ca. 135 kg Spielraum bis zum MTOW und den kannst du auf die bekannten Parameter Treibstoff und Personen/Gepäck verteilen. Die Aufgabe ist lösbar, wenn auch nicht zwangsweise öffentlich lösungspflichtig.

    Bei einigen Postern hat man manchmal das Gefühl, das MTOW oder die knappe Bemessung der Zuladung sei eine Erfindung der ULs bzw die Überschreitung UL-Systemimmanent. Kein Mensch käme auf den Gedanken, in einer Cessna 172 (4 vorhandene Sitze) diese auch permanent mit russischen Preisboxern zu besetzen. Wollte man 4 davon über 600 km transportieren, bräuchte man auch 2 C172, oder viel Glück, oder viel Piste.

    Ich treffe dauernd auf Flugplätzen uralte Säcke, die den Motorseglern hinterher heulen. "Gott, was war das scheen ..." Jupp, war es und keiner der bekannten Muster hatte wesentlich mehr als 160-180 kg Zuladung - und das seit den frühen 60ern. Und trotzdem haben die (heute) alten Säcke ganze Fliegerleben darauf abgeritten.

    Völlig an der Realität vorbei ist allerdings dieser Satz: "selbst eine C42 ist mit zwei "normal gebauten" Personen und vollem Tank
    bereits illegal und die C42 wiegen um die 290 kg (wenn es denn stimmt 
    ;-)"
    , speziell in dem Zusammenhang mit "Hallo, ich bin neu im Forum und auch nicht so lange in der Szene unterwegs." und einigen Äußerungen von Gannet "weil die Prüfer das falsche Gewicht auf den Wägeberichten angaben. Na ja, Betrug nennt man sowas normalerweise."

    Ich tu jetzt mal einfach so, als würde mir dazu kein besonderer Zusammenhang auffallen. Aber für jemand, der nicht so lange in der Szene unterwegs ist, verwundert mich persönlich dieses "Urteil" ein wenig: die C42 wiegen um die 290 kg (wenn es denn stimmt 
    ;-). Wieviele hast du denn schon gewogen? Und bis du besseres weist oder jemand besseres festgestellt hat, ist das Gewicht eine Maschine das, was ein Prüfer ermittelt und bescheinigt hat. Alles andere hätte ein gewisses Geschmäckle, oder?

    Es gab mal einige Großzügigkeiten bei den Gewichten, aber es gab auch die Einführung der Neuwägung alle 4 Jahre und das dürfte bereits 5 Jahre her sein. Also dürfte alle Wiegeberichte wiederholt und nötigenfalls auch korrigiert worden sein. Nichts, was zu solchen Allgemeinplätze animiert wie "wenn es denn stimmt". Wenn dich eine Maschine interessiert, kann man eine grobe Übereinstimmung mit der Zahl auf dem Zettel mit Haushaltsmittel und etwas Grips prüfen, ohne prinzipiell alle Prüfer, alle Maschinen und alle Wiegeberichte pauschal mit dem Zweifel des Betrugs zu überziehen. Ich erinnere da mal an eine Grundweisheit der Unschuldsvermutung, die jeder hier von euch gerne reklamiert, wenn es ihm selbst an den Kragen gehen soll.

    Weiterhin ist es nicht so, dass nun jeden Tag Maschinen vom Himmel fallen, weil sie ein Gewichtsproblem haben. Übergewicht spielt in der Liste der passierenden Unfälle eine relativ kleine Rolle. Genauso wie es keine herbeigeredeten Kontrollen der Gewichte gibt, vor denen manschmal so schon gewarnt wird. Ich hatte die Frage hier schon häufig den 3.700 Teilnehmern vorgelegt. Die traurige Tatsache ist, dass viel mehr über Übergewichte geredet und bedrohlich schwadroniert wird, als es es wirklich "passiert". So wie die komischen Unfalldiskussionen ... wie gesagt, Ich tu jetzt mal einfach so, als würde mir dazu kein besonderer Zusammenhang auffallen.

    Eine 290 kg C42 ist perfekt legal. 472,5 sind das bekannte Maximum und dazwischen liegen 182,5 kg, entsprechend 70+75+5 kg Pilot, Pax und Zeug und der Rest ist Treibstoff. Wenns bis nach Stockholm mit dem Sprit nicht reicht, muss man eben zwischentanken. Wenn man nicht 70+75 kg wiegt, ist viellicht das UL nicht die richtige Wahl? 182,5 kg is in dem Rechenbesispiel das Maß der Dinge, nicht der Wille, zwei 110 kg Ochsen befördern zu wollen oder müssen zu können, es sind ja zwei Plätze vorhanden. Will man das wollen, gibt es eben kein UL - so einfach ist das. Nur weil es ULs gibt, muss nicht jeder Ochse damit auch fliegen können. Es besteht keine Flug-Pflicht. Die Limite sind klar und deutlich und niemand in der Gesetzgebung hätte gewollt, dass daraus ein Anspruch wird.

    Und wenn das Teil der Begierde nunmal 340 kg wiegt, kann man eben weniger mitnehmen, oder? Und wenn es für 2 nicht reicht, hat man eben einen Einsitzer. Wo soll jetzt das Problem sein?

    Truxxon
  • Au Fein!

    ich schreib hier mal meinen Zwischenstand:

    OP: 4.9 in der A-Note, der Künstlerisches Gesamteindruck (vor allem im Bereich Naivität) wird durch die ungeschickte Rückfrage leider etwas getrübt. Also B-Note nur 3.7 ergibt einen gute 4.3

    DAL4: Ein routinierter Gesamtvortrag ohne auffällige Schwächen. Leider allzu routiniert, die fehlenden frischen Neuelemente führen zu einem kleinen Abzug in der B-Note. 4.6

    Trux: Sehr wortgewaltiger aber leicht orientierungsloser Vortrag, der vom Kampfgericht leider so gar nicht anerkannt werden wird. Auch nicht viel neues, leider wird nicht deutlich ob der Teilnehmer den Wettbewerb nun ernstnimmt oder nicht. Schade, der künstlerische Gesamteinduck war gut, aber den Mangel in der A-Note gleicht das nicht aus. 4.5

    Warten wir ab, was die Kurzkür noch bringen wird.

    Tobias
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