Vorschrift, bis auf die Außnamen, offene UL′s wie mein ULF usw!
Es gibt eine Liste über die Außnamen.
Rüdiger
Hab noch einen Link gefunden: http://www.ultimer.de/AusnahmelisteUL.pdf
Rüdiger schrieb:
Vorschrift, ...
Nein, zuerst einmal keine Vorschrift, denn
3. DV LuftBO
§ 5
Ausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln
(zu § 20 Absatz 1 LuftBO)
(1) Für Flüge nach Sichtflugregeln am Tage sind motorgetriebene Luftfahrzeuge wie folgt auszurüsten:
1. einem Magnetkompass,
2. einem barometrischen Feinhöhenmesser,
3. einer Fahrtmesseranlage und
4. einer Uhr mit Sekundenanzeige.
führt kein Funkgerät auf. Deshalb wäre man ohne Funkgerät in den entsprechenden Lufträumen, nämlich G und E völlig legal unterwegs.
Ob das heutzutage und überall sinnvoll ist, ist natürlich eine andere Frage.
Michael
Stimmt, Michael. Die Ausname ist richtig.
Also, im täglichen Leben quasi Vorschrift.
Ist im PDF (Link oben) gut beschrieben.
Rüdiger
Rüdiger schrieb:Stimmt, Michael. Die Ausname ist richtig.
Nein falsch, denn die Regel lautet "kein Funkgerät". Nur für die vielen Ausnahmeregelungen wird dann ein Funkgerät verlangt!
Michael
Hörst schrieb:
Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV)
FlyingDentist schrieb:Ich wollte mich vergewissern, dass ich nach aktueller Gesetzes - und Verordnungslage nichts falsch mache. Die FSAV vom 26.11.2004 ist hoffentlich der letzte Stand der Dinge.Nurmi_A schrieb:
Vorschrift oder nicht?Auf was genau willst Du denn hinaus?
Michael
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