Funk im Ultraleichtflugzeug

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Vorschrift oder nicht? In der LTF-UL 2003 kabe ich keinen Hinweis gefunden, dass ein Funkgerät zwingend zur Mindestausrüstung gehört. In der BFU 95 auch nicht. Habe ich da etwas übersehen?
  •  


    Vorschrift, bis auf die Außnamen, offene UL′s wie mein ULF usw!


    Es gibt eine Liste über die Außnamen.


    Rüdiger


     


    Hab noch einen Link gefunden: http://www.ultimer.de/AusnahmelisteUL.pdf


     

  • Nurmi_A schrieb:
    Vorschrift oder nicht?

    Auf was genau willst Du denn hinaus?


    Michael

  • Rüdiger schrieb:
    Vorschrift, ... 

    Nein, zuerst einmal keine Vorschrift, denn

    3. DV LuftBO
    § 5
    Ausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln
    (zu § 20 Absatz 1 LuftBO)


    (1) Für Flüge nach Sichtflugregeln am Tage sind motorgetriebene Luftfahrzeuge wie folgt auszurüsten:
    1. einem Magnetkompass,
    2. einem barometrischen Feinhöhenmesser,
    3. einer Fahrtmesseranlage und
    4. einer Uhr mit Sekundenanzeige.

    führt kein Funkgerät auf. Deshalb wäre man ohne Funkgerät in den entsprechenden Lufträumen, nämlich G und E völlig legal unterwegs.
    Ob das heutzutage und überall sinnvoll ist, ist natürlich eine andere Frage.


    Michael

  • Stimmt, Michael. Die Ausname ist richtig.


    Also, im täglichen Leben quasi Vorschrift.


    Ist im PDF (Link oben) gut beschrieben.


    Rüdiger

  • Rüdiger schrieb:

    Stimmt, Michael. Die Ausname ist richtig.


    Nein falsch, denn die Regel lautet "kein Funkgerät". Nur für die vielen Ausnahmeregelungen wird dann ein Funkgerät verlangt!


    Michael

  • Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV)
  • Hallo,

    Hörst schrieb:
    Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV)

    Das mit Regel und Ausnahme ist in diesem Fall einmal so und einmal so definiert. Übrig bleibt:

    - Wenn ich mit einem aerodynamisch gesteuerten UL oder Tragschrauber nur in Lufträumen ohne Hörbereitschaft unterwegs bin, oder in meinem UL der Einbau technisch unmöglich ist, brauche ich kein Funkgerät.

    Wenn ich eins einbaue, muß es ein zugelassenes sein, es sei denn, mein UL ist in der oben genannten Ausnahmeliste.

    Also:
    FK-9 -> keine Funke oder "richtige" Funke
    FK-12 -> keine Funke oder Handfunke oder "richtige" Funke

    Tobias
  • Auszug aus der FSAV:

    § 4 Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln
    (1) Für Flüge nach Sichtflugregeln müssen Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler,
    Segelflugzeuge, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber,
    Luftschiffe und Freiballone ausgerüstet sein mit einem UKW-Sende-/Empfangsgerät, das
    mindestens die für den vorgesehenen Flug erforderlichen Frequenzen aus dem Bereich von
    118,000 bis 136,975 MHz umfasst; die Sendeleistung und die Empfängerempfindlichkeit
    müssen mindestens so groß sein, dass unter Berücksichtigung der flugbetrieblichen
    Eigenschaften des Luftfahrzeugs und der beflogenen Strecke ein einwandfreier
    Sprechfunkverkehr mit den Flugverkehrskontroll- oder Informationsstellen durchgeführt
    werden kann.
    (2) Ausgenommen von Absatz 1 sind aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
    und Tragschrauber, bei denen der Einbau eines nach luftrechtlichen Vorschriften
    zugelassenen UKW-Sende-/Empfangsgerätes aus technischen Gründen nicht möglich ist und
    die sich in Lufträumen bewegen, in denen keine Hörbereitschaft vorgeschrieben ist, wenn
    dafür Funkgeräte kleiner Leistung, die vom Flugsicherungsunternehmen zugelassen sind,
    benutzt werden.
    (3) Absatz 1 gilt nicht für Flüge an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle,
    die bei Tage durchgeführt werden und nicht über die Umgebung des Startflugplatzes
    hinausführen (§ 3a Abs. 3 der Luftverkehrs-Ordnung). Örtliche Regelungen der
    zuständigen Luftfahrtbehörde eines Landes (§ 21a Abs. 1 der Luftverkehrs-Ordnung)
    bleiben unberührt.
  • FlyingDentist schrieb:
    Nurmi_A schrieb:
    Vorschrift oder nicht?

    Auf was genau willst Du denn hinaus?


    Michael

    Ich wollte mich vergewissern, dass ich nach aktueller Gesetzes - und Verordnungslage nichts falsch mache. Die FSAV vom 26.11.2004 ist hoffentlich der letzte Stand der Dinge.
    Nach §4 Absatz 3 gilt Absatz 1 nicht immer. Das muss man wirklich gründlich lesen. :-(
    Ich muss mich also darauf einstellen, dass in der Nähe von Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle Flugzeuge ohne Funk unterwegs sind.
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