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Forum - Technik & Flugzeuge
  • Besteht eigentlich irgendein Weg Bilder einzustellen?

    Würde gerne unseren Renner D-MODA vorstellen.
    Ist als kleines Bildle auch unter meinen Fotos zu sehen.

    UWE
  • Klar. Du kannst hier im Editor direkt Bilder hochladen und die dann in Deinen Beitrag einbinden. Das Icon auf welches Du dazu klicken muss ist das vierte von rechts in der unteren Leiste...
  • Tja, scheinbar muss ich  in meinem hohen Alter noch ein IT Course mitmachen um das mit den Bilder gebacken zu bekommen.

    Also, noch ein Versuch.
    Schreiben tue ich heute allerdings nichts mehr nachdem meine kleine Geschichte verschwunden ist als ich das Bild ausgewählt habe.

    Hier ist der kleine Renner nach dem Start zu sehen. Hans Schaller in Hassfurt hat jetzt als deutscher Rans Dealer seinen eigenen Vorführflieger bekommen.

    Ein kleines und feines FUngerät mit dem man auch wegen der hohen Reise auch auf Strecke gehen kann.



  • Ein wirklich schöner Flieger. Nur die Querab-Fotos durften unabhängig von der Postition des Fliegers immer gleich aussehen, oder? ;-)

    Grüße,
    Da Mowa
  • @ Da MOWA....... Ähm, verstehe ich nicht. Meinst Du die 60/30 Regel?
    An die halten wir uns :-)
    UWE
  • Nöö, meine ich nich. Ähhh, was is denn die 60/30 Regel?

    Ich meinte eigentlich die Tragflächen, die nun jedesmal einer Kameralinse im Wege sind. :-))))
  • Bei 60° Bank und 30° Pitch fängt (wie ich es mal gelernt habe) der ach so verbotene Kunstflug an. Es ist mir allerdings heute nicht gelungen herauszufinden, in welcher Vorschrift oder in welchem Gesetzestext diese Werte festgeschrieben sind.
    Meine Frage also:
    Wo finde ich die Definition, wann Kunstflug beginnt.
  • Das is echt mal ne verdammt gute Frage.
  • Ein Bund Karotten für eine verdammt gute Antwort!

    Quax
  • Die FAA definiert Kustflug: (FAR §91.303), aerobatic flight is defined
    as “an intentional maneuver involving an abrupt change in an aircraft’s
    attitude, an abnormal attitude, or abnormal acceleration, not necessary
    for normal flight.”

    - ABER: Was ist "abnormal"?


    § 81 Kunstflugberechtigung
    (1)
    Flugzeugführer, Hubschrauberführer und Segelflugzeugführer bedürfen zur
    Durchführung von Kunstflügen der Kunstflugberechtigung.

    (2) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Kunstflugberechtigung für Flugzeugführer und Segelflugzeugführer sind

    1.
    eine praktische Tätigkeit von mindestens 50 Flugstunden als
    verantwortlicher Flugzeugführer oder Segelflugzeugführer nach Erwerb
    der betreffenden Lizenz,

    2. eine Kunstflugausbildung von mindestens fünf Flugstunden.

    (3)
    In der Kunstflugausbildung müssen eine Einweisung in besondere
    Flugzustände sowie die folgenden Flugübungen enthalten sein:

    1. Überschlag,

    2. Turn,

    3. gesteuerte Rolle,

    4. hochgezogene Rollenkehre,

    5. Aufschwung,

    6. Rückenflug und

    7. Trudeln.

    (4) Die Kunstflugausbildung von Flugzeugführern und Segelflugzeugführern kann auf Motorseglern durchgeführt werden.

    (5)
    Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er die
    zur Durchführung von Kunstflügen notwendigen Fähigkeiten besitzt.

    (6)
    Für Hubschrauberführer gelten die Absätze 2, 3 und 5 sinngemäß. Im
    Einzelfall sind Ausnahmen von der Ausbildung nach Absatz 3 zuzulassen,
    wenn das Hubschraubermuster für einzelne Kunstflugfiguren nicht
    zugelassen ist.

    (7) Die
    Kunstflugberechtigung wird durch Eintragung im Luftfahrerschein für
    diejenige Luftfahrzeugart erteilt, auf der die Prüfung nach Absatz 5
    abgelegt wurde. Die Kunstflugberechtigung für Flugzeuge kann auf
    Reisemotorsegler oder Segelflugzeuge erweitert werden, wenn der Inhaber
    der Berechtigung zur Führung dieser Luftfahrzeugart berechtigt ist und
    eine Kunstflugausbildung nach Absatz 3 von mindestens einer Flugstunde
    durch einen dazu berechtigten Fluglehrer erhalten hat. Entsprechendes
    gilt für die Kunstflugberechtigung auf Segelflugzeugen oder
    Motorseglern.

    (8) Die Gültigkeit der Kunstflugberechtigung richtet sich nach der Gültigkeit der Lizenz.



    Mehr hab ich nu auch nich gefunden. Bekomme ich trotzdem vielleicht ne Möhre?

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