Herr-K schrieb:
Die verschiedenen Flugplatz-Betreiber setzen das aber vollkommen verschieden um. Einige erteilen die Genehmigung, auch ohne Flugleiter zu fliegen, sehr großzügig, einige erteilen nur sehr wenige Ausnahmen.
Das ist, mit Verlaub, natürlich völliger Blödsinn.
Ein Fliegen ohne Flugleiter wird ausschließlich von der Genehmigungsbehörde, befristet und mit Auflagen versehen, gestattet. Auflagen sind z.B., dass nur am Platz stationierte Luftfahrzeuge und speziell eingewiesene Piloten am FOF teilnehmen dürfen. Kommerzielle Flüge und Schulung ist generell untersagt.
Richtig ist, dass der Platzhalter einzelnen Piloten im Rahmen der FOF-Genehmigung die Teilnahme jederzeit gestatten oder verbieten kann.
Michael
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