Ich hab'mein komplettes Rettungsgerät schon zweimal von der Prüfung/Neu Packen/Raketenwechsel mit der Post zurück bekommen - von Bayern, besser Oberfranken nach Hessen, obwohl die Gefahrgutverordnung gerade das ja ausdrücklich zu verbieten scheint.
Also schick's mit der Post...
Michael
Hallo,
in meiner pyrotechnischen Einweisung habe ich es so gelernt:
"In einem PKW dürfen bis zu 50 Kg pyrotechnischer Gegenstände in versandmässiger Verpackung
transportiert werden. Dabei ist rauchen verboten, ebenso der Gebrauch von offenem Licht und Feuer.
Pyrotechnische Gegenstände dürfen weder auf dem Postweg versandt werden, noch in öffentlichen
Verkehrsmittel transportiert werden. Mit pyrotechnischen Gegenständen dürfen keine öffentliche
Örtlichkeiten, wie Kaufhäuser, Gaststätten, Versammlungen usw. aufgesucht werden."
Siehe auch:
http://ausbildung.bwlv.de/ultraleicht/ULPyrotechnischeEinweisung.pdf
Gruß
Thomas
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