Hallo
Soweit ich das verstanden habe, sollen 8.33-Geräte erst ab 2018 im gesamten Luftraum pflicht werden. Das heist ja aber nicht, dass ab dann nur noch auf den Zwischenfrequenzen gefunkt wird, ich glaube eher, dass die Flugplätze ihre Frequenzen erst mal weitgehend behalten dürfen. Da ein Backupgerät ja nicht zur Pflichtausrüstung gehört, sondern wohl eher für den Notfall (z.B. 121,5) gedacht sein sollte, dürfte doch auch nach 2018 ein 25kHz-Raster Backup-Gerät völlig genügen. Ich würde mir da also jetzt keine allzu großen Gedanken darüber machen, zumal eine Handfunke mit 8.33 bestimmt nicht billiger wird, im Gegenteil ein 25er eher günstiger.
Gruß,
Rüdiger