BlueSky9 schrieb:
Es heisst jetzt in etwa:
"Für den Flug relevante und aktuelle Karten sind an Bord mitzuführen"
Wenn es sich beim fraglichen Luftfahrzeug um ein UL handelt, ist die generelle Mitnahme von Karten gemäß 3. DV LuftBo § 8 nicht vorgeschrieben:
3. DV LuftBO
§ 8
Sonstige Ausrüstung
(zu den §§ 19 bis 22 LuftBO)
Flugzeuge und Hubschrauber sind im Übrigen immer wie folgt auszurüsten:
...
3. aktuellen und entsprechend der Betriebsart geeigneten Karten für die geplante Flugstrecke und mögliche Ausweichstrecken,
...
Michael
Scoobydoo schrieb:Na dann hat man doch noch das iPhone in der Tasche, auf dem das Gleiche drauf ist und einen alten Kartensatz im Flugzeug liegen ;)
@ Jens: aber wenn die Technik dann doch mal ausfällt.....?
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