Hallo Micha, ich würde erst einmal nachprüfen ob das ein Neuflugzeug ist oder nicht zufällig eine ehemalige Vorführmaschine, oder sogar Gebrauchtflugzeug aus dem Ausland mit neuem Kennzeichen usw.
Prüfe erst einmal in der Luftfahrzeugakte beim zuständigen Beauftragten für die Neuzulassung der Maschine ob ein Nichteintragungsschein oder doch eher eine Löschungsbescheinigung vorhanden ist oder sogar keines von beiden. Die Luftfahrzeugakte kannst Du nur beim Beauftragten als Halter persönlich einsehen, sollte der Nichteintragungsschein nicht im Original in der Luftfahrzeugakte sein den ganzen Müll sofort zurück geben.
In dem Fall ist das Herstellungsland Tschechien, ausstellende Behörde des Nichteintragungsscheines dort die LAA in Prag, am besten ist sogar dort telefonisch nachfragen (sprechen englisch).
Und lasse dich nicht vom Beauftragten voll-labern einen Nichteintragungsschein / Löschungsbescheinigung das brauch man nicht mehr bei einer Verkehrszulassung in D aus dem Ausland wegen EU usw. das stimmt so nicht siehe auch Antrag auf Zulassung eines Luftsportgerätes zum Verkehr (§ 8 LuftVZO) Seite 2 oben.
Das wäre nicht der erste Fall von Herrn Dr. X im letzten Fall da wurde nur das Kennzeichen in Tschechien gewechselt und schwupp war es eine Neumaschine der Kunde hatte hinterher keinen Arsch in der Luft, aber dafür einen enormen finanziellen Schaden.
Und mit Dr. X vor Gericht ziehen, bring wirklich überhaupt nix! außer weiteren Schaden.
Also beim Beauftragten vorsprechen und die Luftfahrzeugakte vorzeigen lassen mit dem dafür erforderlichen Nichteintragungsschein im Original. Ansonsten Geld zurück.
goodlanding schrieb:Endlich auf P24-Niveau angekommen! Goodlandings, du willst uns also hier verklickern, dass:
Das wäre nicht der erste Fall von Herrn Dr. X im letzten Fall da wurde nur das Kennzeichen in Tschechien gewechselt und schwupp war es eine Neumaschine der Kunde hatte hinterher keinen Arsch in der Luft, aber dafür einen enormen finanziellen Schaden.Und mit Dr. X vor Gericht ziehen, bring wirklich überhaupt nix! außer weiteren Schaden.
(Und mit Dr. X vor Gericht ziehen, bring wirklich überhaupt nix! außer weiteren Schaden.
Also beim Beauftragten vorsprechen und
die Luftfahrzeugakte vorzeigen lassen mit dem dafür erforderlichen
Nichteintragungsschein im Original. Ansonsten Geld zurück.)
Also was jetzt? Vor Gericht ziehen bringt nichts! Das Geld gäbe es so ohne weiteres zurück!! Na frag mich wer was ich da machen würde!!
Nur denke ich, die Sache dürfte nicht so einfach sein.
Sollte das Angedeutete einem Hugonormalverdiener passieren, der sich die etwa 80000 Kröten über Jahre wenn nicht Jahrzehnte abgespart hat, dann sind beim Auftreten der unterschiedlichen Vertragsauffassungen sicher schon die Dämme gebrochen, was zwangsweise zu einer Verhärtung der Fronten führt. Da gibt es wahrscheinlich keinen anderen Weg mehr, als der zum Gericht.
Wie gut das es da Gesetze gibt, Wandlung und was sonst noch für nen Schei.. Alles Dinge die jemanden helfen wenn beide Seiten gewillt sind, wenn nicht, kostet es Geld und nicht zu wenig!
Nun gut Du hattest ja Geld, bevor es die Seiten gewechselt hat. Jetzt schauts schon etwas trauriger aus und der Grundsatz bei Gott und der Gerichtsbarkeit ist alles möglich wird schlagend.
Kurz, Recht haben und Recht kriegen das ist ne Sache des Geldes geworden, also nichts für einen arbeitenden Menschen! Sich da sehenden Auges in ne Schlacht zu werfen? Na ja!
Ich denke diese Machtlosigkeit ist das eigentliche Problem warum solche Treads immer wieder entstehen.
Oswald schrieb:Blödsinn! Machtlosigkeit, dieser Klassenkampf-Müll, der vor 20 Jahren schon verstaubt war. Die pöse, pöse industrie raubt den armen, armen Käufer aus. 70er Jahre Argumente.Ich denke diese Machtlosigkeit ist das eigentliche Problem warum solche Treads immer wieder entstehen.
Drüben, im bösesten aller Foren hat mal jemand (der inzwischen auch hier schreibt) die obige Anleitung zur Propellerreparatur geschrieben. Wenn es hier schon so drunter und drüber geht, paßt das hierher doch ganz prima, oder? Jedenfalls hat man sich da drüben nicht so eng gehabt mit Ferndiagnose und praktischen Ratschlägen.
der Schaden ist ja weit außen; also ist die
Masse und damit auch die Kraft, die auf diese Sollbruchstelle im
Betrieb einwirkt, relativ gering und dürfte sich noch im Bereich der
eingerechneten Sicherheiten befinden. Die Matrix des Propellers ist
Epoxydharz.
Genau das nimmt Du jetzt, z.B. UHU-Endfest 300, nicht
das 5-min-Epoxy, und mischt eine so große Menge zusammen, daß Du sicher
bist, das Mischungsverhältnis einhalten zu können, wenn Du keine
Mikro-Waage hast.
Im Luftfahrthandel bei Siebert, Münster oder Friebe, Mannheim und /
oder Modellbau-Handel gibt es Mikroballons, weiß oder braun, die Du
unter dieses Epoxy mischen kannst, so daß es erstens leichter und
zweitens dickflüssiger wird und beim Verarbeiten an senkrechten Flächen
"stehen" bleibt. Willst Du Perfektion, kannst Du noch schwarzes Pulver
untermischen, gibt es auch extra dafür, z.B. bei Friebe, Mannheim
(Katalog ansehen – für Epoxy oder Polyester-Vergußmassen).
Das Ganze trägst Du nach gründlicher Reinigung der "befingerten"
und damit fettigen Schadenstelle und ihrer unmittelbaren Umgebung mit
Ethanol oder Methanol oder Isopropanol (Apotheke) oder ersatzweise
Aceton (bei letzterem noch mehr Vorsicht wegen Deiner Haut und
Fingernägel und auch wegen der Schadenstellen-Umgebung - greift manche
Lacke und Kunsstoffe an) so auf, daß ein nur geringer
Material-Überstand sowohl erhaben als auch lateral entsteht. Das Ganze
verarbeiten und aushärten lassen bei Temperaturen ab 18°C aufwärts, und
wenn Du ganz genau sein willst, mit 56°C einige Stunden nachtempern (Es
reicht aber auch eine "mehrminütige" vorsichtige Behandlung mit einer
Heißluftpistole - falls Du hiermit keine Erfahrung hat, lass′ es
lieber! - UHU-Endfest 300 verträgt um die 100°C und härtet dann mit
anschließend besserer Haftung auch schneller aus, siehe beigefügte
Anleitung, aber wahrscheinlich verträgt die Matrix des PROPS nicht soviel).
Die 56°C beruhen auf einer Luftfahrtnorm, in der festlegt ist, daß bei
dieser Temperatur noch die rechnerische Festigkeit des Matrix-Verbundes
gegeben sein muß.
Dann vorsichtig nass beischleifen - nicht grober als mit 240 /
320er Schleifmittel beginnen, z.B. mit den auf dem Markt überall
erhältlichen rechteckigen und praktischen Schleifschwämmen, finishen
mit feinst erhältlicher Körnung (einfach mit 400er, 600er, 800er
wasserfestem Schleif-Papier weitermachen reicht schon und dazu den
vorher benutzten Schleif-Schwamm als Schleifklotz und Führungsauflage
für das in der richtigen Breite (die des Schleifklotzes) vorher
anzupassende Schleifpapier weiter benutzen - in Längsrichtung auf
Übermaß zuschneiden und C-förmig um den Schleifklotz legen).
Technik:
Mit so wenig Druck wie möglich das abrasive Schleifmittel "arbeiten"
lassen, damit es keine Dellen und Riefen gibt. Wenn Du gut arbeitest,
sieht man anschließend nix mehr.
Hinweis:
Erfahrene und feinfühlige Lackierer nehmen noch Rauheiten von 4/1000 [mm] wahr.
Dann den ganzen Kram sorgfältig wegpacken und für den nächsten "Katschen" aufheben.
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