Teilgewichte, Leergewicht und Rüstmasse eines UL

Forum - Technik & Flugzeuge
  • FlyingDentist schrieb:
    truxxon schrieb:

    FD kriegt gerade einen Vorschlag, wie wir das kommerziell ausbeuten. Netzer/Dölling, Kienzle/...(vergessen).

    Hauser!



    Michael

    Danke.

    Was die Unsachlichkeit angeht, weise ich das natürlich komplett zurück, denn "so ist mit dem Beauftragten, der die Musterprüfung durchgeführt hat, zu
    klären, wie mit diesem UL  zu verfahren ist." ist das Geheimniss und wenn der Prüfer den Wägebericht unterschreibt, wurde offenbar etwas geklärt. Du vergißt bei der Geschichte die Reihenfolge. Bau, Stückprüfung, Wägebereicht, Einflug, Zulassung, wobei die Beauftragten erst zulassen wenn sie die Stückprüfung, den Wägebericht und das Einflugprotokoll vorliegen haben.

    Lieber Michael. Unsachlichkeit ist nicht unser Problem. Wir blicken auf das gleiche Thema mit unterschiedlichen Brillen und ich soll durch deine Brille genauso rot sehen wie du. So sehr ich mich bemühe, sieht das Thema für mich durch deine Brille auch grün aus.

    Truxxon
  • Moin,

    ich war bislang der Meinung, das die Bauvorschriften in Bezug auf die Musterprüfung/Musterzulassung gelten.
    Der Flieger muß flugfertig, grundinstrumentiert und mit Rettungsgerät versehen sein und darf dann eben nur
    XXX kg wiegen. (je nach angewendeter Bauvorschrift)
    Was ein "voll" ausgerüsteter Flieger später wiegt ist uninteressant. Der Pilot hat nur das MTOW von 472,5 kg zu achten. Schwerpunkt usw. lassen wir mal weg.
    Vielleicht will er ja auch nur alleine fliegen.
    Ist doch ganz einfach. Schwerer Flieger = wenig Zuladung. Sonst nix.

    Gruß, DeSa
  • DeSa schrieb:
    Moin,

    ... Ist doch ganz einfach. Schwerer Flieger = wenig Zuladung. Sonst nix.

    Gruß, DeSa
    Bingo! (... plus Schwerpunkt natürlich) - aber mehr ist es aber nicht. Genau wie bei den anderen Fliegern. C152 ... um 185 kg. C172 ... vereinzelt 295 kg. Falken ... 165 kg, nur dass wir das nicht im Handbuch suchen müssen, sondern es dick und fett im Sichtbereich des Piloten auf dem Aufbepper steht.

    Die anderen ca. 16.000 SPLer sehgen das genauso.

    Truxxon
  • ... na dann ist ja PAUL völlig überflüssig, was die Nachwägung angeht.


    Michael

  • Hallo Michael,

    wo siehst du das Problem ?
    Bei der 4-jährigen Wägung werden dann eben die (angenommen) 322 Kg,
    gemäß Ausrüstungsverzeichnis incl. Sonderausstattung, bestätigt.
    Alles sollte natürlich reproduzierbar sein. Keine Fantasiezahlen.
    Punkt. Aus. Fertig.

    Gruß,
    DeSa
  • DeSa schrieb:
    Hallo Michael,

    wo siehst du das Problem ?



    Ich denke, es sollte doch mittlerweile klar sein, wo das Problem liegt:


    Laut PAUL ist mit ULs, die z.B. nach LFT-UL 2003 zugelassen sind und bei denen bei wiederkehrenden der Nachwägung festgestellt wird, dass sie eine kleinere Zuladung als 175 kg haben, gesondert zu verfahren.
    Ich frage halt, was bedeutet das und wo oder wie schläg sich das irgendwo nieder. Bisher gibt's darauf nicht einmal den Versuch einer Antwort.
    Mit wiegen (z.B. 322 kg) "Punkt. Aus. Fertig." ist es jedenfalls nicht getan!


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:

    Ich frage halt, was bedeutet das und wo oder wie schläg sich das irgendwo nieder. Bisher gibt's darauf nicht einmal den Versuch einer Antwort.
    Mit wiegen (z.B. 322 kg) "Punkt. Aus. Fertig." ist es jedenfalls nicht getan!


    Michael

    Aber 16000 andere fragen sich halt, warum du dauernd dich das fragst, wo dich doch maximal ein Flugzeug angeht. Wenn die jeweiligen Eigner der anderen Flugzeuge in Kombination mit den Prüfern und dem DAEC/DULF sich diese Frage nicht stellen, ist in der Tat einiges klar.

    "Ich denke, es sollte doch mittlerweile klar sein, wo das Problem liegt:"

    Du gibst dir selbst die Antwort, formulierst sie nur anders. Wenn DAEC, DULV, Prüfer und Halter kein Problem haben, ist es klar, wer das Problem hat, oder? FD, es sind keine Probleme da. Die, die du sehen willst, kannst du gerne regeln und lösen, sofern es dein Flugzeug angeht. Alle anderen verstehen das irgendwie anders.

    Truxxon
  • OK, ich versuchs mal. Seid PAUL besteht, wird nun wirklich nachgeschaut, was die Mühlen wiegen. Sind sie deutlich schwerer als die in der LTF maßgeblichen Gewichte gibts ne Meldung ans LSGB z. B. Dann wird dem Prüfer, der das "geringere Gewicht" Jahrelang bestätigt hat auf die Finger geklopft und das war es dann. Es gibt einen neuen Aufkleber ins Cockpit, halt mit der noch vorhanden Restzuladung, das war es. Das ist gängige Praxis.
    Ob das gut ist oder mit der LTF in Übereinstimmung zu bringen ist, steht auf nem anderen Blatt.

    Fakt: Wenn man streng nach LTF regeln würde, würden ne Menge schwerer Vögel am Boden bleiben, weil man gar nicht so viel raus bauen kann, wie die Dinger schon nackt wiegen. Die Beauftragten haben sich da selber ein Bein gestellt. Ist halt nicht gut, wen der Zulassungsgeber und die entsprechende Prüfbehörde ein und derselbe sind...quod erat demonstrandum
  • In PAUL steht:
    Ergibt sich eine Zuladung kleiner als .....  z.B. 175 kg .... so ist mit dem Beauftragen, der die Musterzulassung durchgeführt hat, zu klären, wie mit diesem UL zu verfahren ist.
    Wenn dann alles geklärt wird/ist, wo ist das Problem.
    Einfach weniger Zuladung.

    Ich bleib dabei ... Punkt. Aus. Fertig.
    Gruß, DeSa
  • Wäre mir etwas zu polaisiert, aber im Prinzip richtig. Die GX würde - und das sagt der Wägebericht aus, LTF konform 298 wiegen können, hätte der Kunde nicht Gasdruckdämpfer etc. bestellt. Das hat er aber und so stehen denn im Wägebericht nicht die 298, sondern 298 plus (Liste) = 322. Kunde weiß es, klar sichtbar im Cockpit und er muss mit der verbleibenden Zuladung klar kommen, was GX auch ganz bestimmt macht.

    GX weiß es, Remos, DAEC, sein Prüfer und alle sind Happy. In keiner LTD steht, das auch FD happy sein muss und es ist nirgends verbrieft und verankert, dass FD zustimmen muss. Es geht ja auch ohne meinen Segen.

    Truxxon
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