truxxon schrieb:
Die Prüfer haben nach PAUL exakte Anweisungen, wie womit umzugehen ist und dementsprechend ist der Wägebericht, der hier abgebildet ist, völlig in Ordnung und legal. Das Ding ist zugelassen, also fliegt es legal.
Es dürfte niemanden wirklich verwundern, dass ich da völlig anderer Ansicht bin.
Zitat PAUL Juli 2007 11. Erläuterungen:
"Massen und Wägung
Eine Wägung ist bei aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen im Intervall von vier Jahren durchzuführen. Gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge sind hiervon nicht betroffen. Ergeben sich bei der Wägung eines aerodynamisch gesteuerten UL (hier: Nur Dreiachser) folgende aufgeführte Zuladungen:
Zuladung < 145 kg (Musterprüfung nach LTF-UL von 1995)
Zuladung < 185 kg (Musterprüfung nach LTF-UL von 1999)
Zuladung < 175 kg (Musterprüfung nach LTF-UL von 2003)
so ist mit dem Beauftragten, der die Musterprüfung durchgeführt hat, zu klären, wie mit diesem UL zu verfahren ist."
Was hat der Beauftragte in diesem konkreten Fall, wo die Zuladung ja unbestritten deutlich kleiner als 175 kg ist, denn nun "geklärt". Dazu sollte uns doch GX etwas sagen können, oder? Andernfalls ist es mit der Legalität schon etwas fraglich. Und eine Generalamnestie ist nach PAUL nicht vorgesehen, sondern die Unterschreitung der Zuladung ist in jedem Einzelfall zu "klären".
Michael
truxxon schrieb:
FD, bei allem nötigen Respekt, es ist eine Sache zwischen GX, Remos, dem DAEC und dem Prüfer. Es geht dich ... nichts an. Du kannst es kommentieren, du kannst es anders sehen, aber am Ende bist du keine Partei, die beteiligt ist.
Danke für den Respekt!
Natürlich bin ich nicht Partei. GX hat sich aber mit seinem Wägebericht an das Forum gewandt und quasi damit um klärende Kommentare gebeten.
Fakt ist, dass nach PAUL die Zuladung betreffend eine individuelle Übereinkunft zwischen Beauftragten, Prüfer und Halter geben müsste. Ei wo isse denn, frag ich da mal ganz keck.
Darüber hinaus ist eine Unterschreitung der geforderten Zuladungen gemäß PAUL ja kein exotischer Einzelfall, sondern eher die Regel. Es besteht also, völlig losgelöst von diesem konkreten Fall, schon ein allgemeines Interesse daran, wie PAUL in dieser Beziehung umgesetzt wird. Insofern erachte ich Deinen Vorwurf, es ginge mich nichts an, als überzogen und unbegründet. Und zu diesem "Verfahren", nämlich der nachträglichen Legalisierung von erhöhten Leergewichten durch die Beauftragten, hast Du bisher nichts klärendes beigetragen.
Michael
FlyingDentist schrieb:"Nichts beigetragen" ... RICHTIG! Kann ich auch nicht, brauche ich nicht ... braucht niemand, denn:
... der nachträglichen Legalisierung von erhöhten Leergewichten durch die Beauftragten, hast Du bisher nichts klärendes beigetragen.Michael
Gott sei Dank hat meine C42 (nach LTF-UL 1995 oder BFU 95 zugelassen), die ich nebenbei fliege, trotz angenehmer Zusatzausrüstung immer noch eine Zuladung von weit mehr als 145 kg. Insofern hast Du natürlich recht, dass ich mich nicht um anderer Leuts Probleme kümmern müsste.
GX scheint's auch nicht weiter zu interessieren, also was soll's.
Michael
PS: Im Übrigen war's wie immer mit Dir, argumetativ kam da nix. Wenn, wie Du selbst sagst, die Prüfer nach PAUL exakte Anweisungen haben, wie womit umzugehen ist, dann lauten die in jenem Fall, mit dem Beauftragten, der die Musterprüfung durchgeführt hat, zu klären, wie mit diesem UL zu verfahren ist. Ob eine solche, wie auch immer geartete Klärung herbeigeführt wurde, sollte sich in einer Verwaltung, wie sie durch das LSG-B unterhalten wird, leicht nachvollziehen lassen. Allein ich befürchte, dass es einen derartigen Vorgang, über den selbstverständlich zu allerserst der Halter informiert sein müsste, niemals gegeben hat!
FlyingDentist schrieb: ... PS: Im Übrigen war's wie immer mit Dir, argumetativ kam da nix.Natürlich kam/kommt da nichts. Was auch? Auf den Punkt gebracht: Zweitausend-X-hundert Uls fliegen durch die Republik, einer hat ein Problem mit ein paar Vokabeln (GX) und nocheiner will ein Problem darstellen, was 1. nicht das seine ist und 2. niemand sonst haben will. Ein Problem, das niemand haben will und auch sonst niemand wirklich hat, was ist das? Ein Cheesburger ohne Käse, dafür ohne Brötchen und ohne das braune Zeug?
maxmobil schrieb:Nichts ist falsch.
Jetzt mal eine blöde Frage:
Was ist denn am Wägebericht falsch?
truxxon schrieb:
FD kriegt gerade einen Vorschlag, wie wir das kommerziell ausbeuten. Netzer/Dölling, Kienzle/...(vergessen).
Hauser!
Leider bist Du bei diesem Thema in Deine gewohnte Unsachlichkeit zurückverfallen. Es tut mir ja leid, aber ich habe diese Vorschriften (LTF-UL 2003 und PAUL) weder gemacht noch zu verantworten. Lesen und verstehen kann ich sie aber...
Michael
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