Teilgewichte, Leergewicht und Rüstmasse eines UL

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Habe mir heute mal meinen Wägebericht und Ausrüstungsverzeichnis vorgenommen.

    Hier wird unterschieden zwischen:

    a) Teilgewichte (Summe = Tragflächen + Rumpf + Höhenleitwerk + Streben)
    b) Rüstmasse (= Leergewicht + Zusatzausstattung)
    c) Maximalgewicht (472,5 kg)

    Leergewicht ist niedriger als Summe Teilgewichte (nach LTF-UL 2003).
    Rüstmasse (Leergewicht + Zusatzausstattung) dient der Berechnung der maximalen Zuladung - also wenn Rüstmasse = 300kg dann Zuladung max. 172,5 kg.

    Kann mir jemand bitte nochmal erklären
    1.) wie errechnet sich das Leergewicht nach LTF-UL 2003 ?
    2.) warum ist die Rüstmasse < als (Teilgewichte + Zusatzausstattung) ?
    3.) warum (Gott sei Dank) nicht folgendes gilt: (Teilgewichte + Zusatzausstattung) = Gesamtgewicht ?

    Gruss GX
  • Hallo GX,

    -> a) Teilgewichte (Summe = Tragflächen + Rumpf + Höhenleitwerk + Streben)

    Ich hab mal bei mir nachgesehen (FK9).
    Da tauchen diese "Teilgewichte" im Wägebericht
    erst garnicht auf.
    Es ist nur der Flieger _inkl_ Ausrüstung und nicht ausfliegbarer
    Spritmenge gewogen (Leermasse) und Schwerpunktberechnet
    - das wars auch schon  :-)
    (Die Ausrüstungsliste gehört da zum Wägebericht dazu.)

    -> 2.) warum ist die Rüstmasse < als (Teilgewichte + Zusatzausstattung) ?

    Das ist in der Tat merkwürdig.

    Eine Frage wäre: wie groß ist die "Rüstmasse" _wirklich_  ;-)))

    Ich habe gerade mal die LTF-UL 2003 durchgeklickt - und diese
    LTF-UL kennt weder "Teilmassen" noch "Rüstmassen"!!!

    (Es wird nur von Einzelmassen im Bezug auf Bauteilfestigkeiten
     gesprochen - mit Wägung hat das aber nichts zu tun)

    Es gibt dort (soweit ich es überblicken konnte) nur die "Leermasse"
    und die ist definiert als "Flugzeug" + "Ausrüstung"!!!!

    LTF-UL 29 Leermasse und zugehörige Schwerpunktlage
    1.) Die Leermasse und die zugehörige Schwerpunktlage müssen durch
         Wägung des Flugzeugs
    a. mit-
    - fest eingebautem Ballast
    - geforderter Mindestausrüstung inkl. Rettungsgerät
    - nicht ausfligbarem Kraftstoff...
    b. ohne-
    - die Massen der Insassen
    - andere leicht entfernbare Teile der Beladung
    ermittelt werden.

    Also - fassen wir zusammen: ULs haben keine "Teilmassen"
    oder "Rüstmassen" - sie haben nur eine "Leermasse" (siehe oben)

    Warum es komplizierter machen als es ist?!?   ;-)

    Sollte jemand andere Infos haben, bitte melden!


    BlueSky9
  • Ich hab auch mal nachgesehen. Bei und steht "Leergewicht in Grundausstattung" + "Summe (Gewicht) der Zusatzeinbauten" = "gewogene Masse incl n. ausfliegbaren Sprit"


     

  • GX schrieb:
    Habe mir heute mal meinen Wägebericht und Ausrüstungsverzeichnis vorgenommen.

    Hier wird unterschieden zwischen:

    a) Teilgewichte (Summe = Tragflächen + Rumpf + Höhenleitwerk + Streben)
    b) Rüstmasse (= Leergewicht + Zusatzausstattung)
    c) Maximalgewicht (472,5 kg)

    Leergewicht ist niedriger als Summe Teilgewichte (nach LTF-UL 2003).
    Rüstmasse (Leergewicht + Zusatzausstattung) dient der Berechnung der maximalen Zuladung - also wenn Rüstmasse = 300kg dann Zuladung max. 172,5 kg.

    Kann mir jemand bitte nochmal erklären
    1.) wie errechnet sich das Leergewicht nach LTF-UL 2003 ?
    2.) warum ist die Rüstmasse < als (Teilgewichte + Zusatzausstattung) ?
    3.) warum (Gott sei Dank) nicht folgendes gilt: (Teilgewichte + Zusatzausstattung) = Gesamtgewicht ?

    Gruss GX
    Das Leergewicht kann nicht kleiner sein als die Teilgewichte. Konnte ich auch so nicht finden in der LTF UL.
    Die Rüstmasse kann auch nicht kleiner als die Teilmassen sein.

    Leergewicht:








    LTF-UL 29 Leermasse
    und zugehörige Schwerpunktlage

















    1.  Die Leermasse und die zugehörige
    Schwerpunktlage müssen durch Wägung des

















    Flugzeuges

















    a.  mit -

















    i.   festeingebautem Ballast

















    ii.  geforderter Mindestausrüstung inkl.
    Rettungsgerät

















    iii.  nicht ausfliegbarem Kraftstoff, wo
    anwendbar der Höchstmenge Öl, und

















    wo anwendbar,
    Hydraulikflüssigkeit und wo anwendbar, Motorkühlstoff

















    b. ohne -

















    i.  die Masse des (der) Insassen,

















    ii.  andere leicht entfernbare Teile der
    Beladung ermittelt werden.

















    2.   Der Zustand des Flugzeuges zur Zeit der
    Bestimmung der Leermasse muss genau

















    definiert und ohne
    Schwierigkeiten wieder herstellbar sein.

















    3.   Zusammen mit dem Wägebericht ist eine
    Austattungsliste, die die Ausstattung (z. B.

















    Reifengröße ,
    Radverkleidungen, Tankvolumen etc.) beschreibt, sowie ein


    Ausrüstungsverzeichnis
    in dem alle Ausrüstungsgegenstände, die fest eingebaut sind


    (z.B.
    Avionikausrüstung, Zusatzheizung, Schleppeinrichtung, falls eingebaut etc)


    enthalten sind, zu
    erstellen.











  • Nein nein, meine Herren,


    Ihr müsst schon an der richtigen Stelle nachlesen.


    Das ist nämlich die LFT-UL 25:
    "Die Höchstmasse muss so festgelegt werden, dass sie nicht kleiner ist als die Masse, die sich aus der Leermasse inkl. der geforderten Mindestausrüstung des Flugzeugs zuzüglich einer Insassenmasse von mindesten 100 kg für ein einsitziges Flugzeug oder einer Insassenmasse von mindesten 170 kg für ein zweisitziges Flugzeug zuzüglich eines Kraftstoffvorrates für eine halbe Stunde Reiseflug bei max. Dauerleistung des Triebwerkes ergibt."


    Es gilt also:


    Höchstmasse = Leermasse incl. Mindestausrüstung + Insassenmasse + Kraftstoffvorrat.


    Daraus folgt:


    Leermasse incl. Mindestausrüstung = Höchstmasse - Insassenmasse - Kraftstoffvorrat.


    Die Höchstmasse ist schlechterdings bekannt: in den meisten Fällen sind das 472,5 kg. 8 Liter Sprit (SuperPlus) entsprechen ca. 6,2 kg. Geht man von diesen Werten aus beträgt die höchstzulässige Leermasse eines ULs, was gemäß LFT-UL 2003 zugelassen ist incl. der Mindestausrüstung ziemlich genau 296,3 kg. Welche CT z.B. kann damit aufwarten?


    Michael

  • Ja schön mein Herr;-)

    Sicher hast Du mit deiner Aussage Recht, ich habs von der anderen Seite betrachtet. Aber auch gut.

    NB, die CT Supralight wird das schaffen. Ich will ja GX nicht ärgern bzw. zu nahe treten, aber ich hab die Wägeschildchen bei zwei unterschiedlichen Remos GX mal angesehen, die dürften da nie hinkommen. Dafür aber, das muß hier auch gesagt werden, bekommt man ein wirlich TOP gebauten Flieger mit einem super Finish. Nicht sone runzelige zusammengehaune Kiste wie die CTs das sind.


    Duck und wech!
  • Hm, irgendwie komme ich aber nicht weiter. Bevor ich jetzt direkt bei Remos nachfrage, habe ich den Originalbericht nochmal hier reingestellt. Gruß GX
  • In den Teilgewichten ist die Zusatzausrüstung schon drin.
  • GX schrieb:
    Originalbericht

    Ich würde diesen Wägebericht als äußerst kreativ bezeichnen, besonders was die vielen Posten der Zusatzausrüstung angeht, die sich nicht mehr entfernen oder ausbauen lassen und eigentlich zur standardmäßigen Bauart des Musters gehören. Sehr positiv ist jedenfalls, dass offensichtlich eine korrekte Wägung (Ermittlung des Leergewichtsschwerpunktes) vorgenommen worden ist.
    Da gibt's leider auch ganz andere Beispiele. :-((


    Die Angabe des Leergewichts nach LTF-UL 2003 ist jedenfalls so definitiv nicht korrekt und durch die Liste der fragwürdigen Zusatzausrüstung regelrecht verschleiert. Dieses Leergewicht sollte hier eher in Richtung der Teilgewichte zu finden sein. Doch dann wäre der Flieger ja nach LFT-UL 2003 nicht zulassungsfähig bzw. würde die Stückprüfung nicht bestehen, kreativ eben.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    GX schrieb:
    Originalbericht


    Die Angabe des Leergewichts nach LTF-UL 2003 ist jedenfalls so definitiv nicht korrekt und durch die Liste der fragwürdigen Zusatzausrüstung regelrecht verschleiert.


    Michael

    Reizthema, ich gehe es vorsichtig an. Obige Aussage ist definitiv falsch.

    - Der Pilot hat das effektive ... "Leergewicht", wie immer die gerade verwendete Vokabel dafür ist, die für den Flug relevant ist. Er kennt die Zuladung und die Schwerpunktveränderungen, kann sich also vorbereiten.

    - Hätte jemand die ganzen Extras nicht eingebaut, wäre dieses Flugzeug also minimum-LTF-konform, gibt es auch dazu eine Zahl, die ganz nett ist, aber eigentlich nur QS für Remos ist und zusätzlich der Nachweis, dass nach LTF-UL 2003 gebaut wurde.

    - Korrekt wird die Sache aber schlicht dadurch, dass Hersteller, Inhaber, Verwaltung und Prüfer die Sache nicht anfechten. Ob das ein Dritter, außerhalb des Zirkels, nun als korrekt oder inkorrekt betrachtet, ist - ehrlich gesagt - völlig egal.

    Insgesamt ist das eigentlich die Verlängerung der Dallach-Argumentation.

    Kunde: Ich will ein UL von dir.
    Anbieter: Toll. Hier meine D-Ausführung, 291 kg, xxxxxx Euro.
    Kunde: öh, äh, nö, da muss noch dieses und jenes rein, man kauft sich ja nicht jeden Tach ein Flugzeug.
    Anbieter: Kein Problem, ich weise aber darauf hin, dass ...
    Kunde: Ich lese auch Foren, kenn das. Mach hinne, des paßt scho.
    Anbieter: Dann wären das ca. 323 kg, ist das o.k.?
    Kunde: ja, wo soll ich unnerschreibe?

    Die Prüfer haben nach PAUL exakte Anweisungen, wie womit umzugehen ist und dementsprechend ist der Wägebericht, der hier abgebildet ist, völlig in Ordnung und legal. Das Ding ist zugelassen, also fliegt es legal.

    Truxxon
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