Ich hab auch mal nachgesehen. Bei und steht "Leergewicht in Grundausstattung" + "Summe (Gewicht) der Zusatzeinbauten" = "gewogene Masse incl n. ausfliegbaren Sprit"
GX schrieb:Das Leergewicht kann nicht kleiner sein als die Teilgewichte. Konnte ich auch so nicht finden in der LTF UL.
Habe mir heute mal meinen Wägebericht und Ausrüstungsverzeichnis vorgenommen.
Hier wird unterschieden zwischen:
a) Teilgewichte (Summe = Tragflächen + Rumpf + Höhenleitwerk + Streben)
b) Rüstmasse (= Leergewicht + Zusatzausstattung)
c) Maximalgewicht (472,5 kg)
Leergewicht ist niedriger als Summe Teilgewichte (nach LTF-UL 2003).
Rüstmasse (Leergewicht + Zusatzausstattung) dient der Berechnung der maximalen Zuladung - also wenn Rüstmasse = 300kg dann Zuladung max. 172,5 kg.
Kann mir jemand bitte nochmal erklären
1.) wie errechnet sich das Leergewicht nach LTF-UL 2003 ?
2.) warum ist die Rüstmasse < als (Teilgewichte + Zusatzausstattung) ?
3.) warum (Gott sei Dank) nicht folgendes gilt: (Teilgewichte + Zusatzausstattung) = Gesamtgewicht ?
Gruss GX
LTF-UL 29 Leermasse
und zugehörige Schwerpunktlage
1. Die Leermasse und die zugehörige
Schwerpunktlage müssen durch Wägung des
Flugzeuges
a. mit -
i. festeingebautem Ballast
ii. geforderter Mindestausrüstung inkl.
Rettungsgerät
iii. nicht ausfliegbarem Kraftstoff, wo
anwendbar der Höchstmenge Öl, und
wo anwendbar,
Hydraulikflüssigkeit und wo anwendbar, Motorkühlstoff
b. ohne -
i. die Masse des (der) Insassen,
ii. andere leicht entfernbare Teile der
Beladung ermittelt werden.
2. Der Zustand des Flugzeuges zur Zeit der
Bestimmung der Leermasse muss genau
definiert und ohne
Schwierigkeiten wieder herstellbar sein.
3. Zusammen mit dem Wägebericht ist eine
Austattungsliste, die die Ausstattung (z. B.
Reifengröße ,
Radverkleidungen, Tankvolumen etc.) beschreibt, sowie ein
Ausrüstungsverzeichnis
in dem alle Ausrüstungsgegenstände, die fest eingebaut sind
(z.B.
Avionikausrüstung, Zusatzheizung, Schleppeinrichtung, falls eingebaut etc)
enthalten sind, zu
erstellen.
Nein nein, meine Herren,
Ihr müsst schon an der richtigen Stelle nachlesen.
Das ist nämlich die LFT-UL 25:
"Die Höchstmasse muss so festgelegt werden, dass sie nicht kleiner ist als die Masse, die sich aus der Leermasse inkl. der geforderten Mindestausrüstung des Flugzeugs zuzüglich einer Insassenmasse von mindesten 100 kg für ein einsitziges Flugzeug oder einer Insassenmasse von mindesten 170 kg für ein zweisitziges Flugzeug zuzüglich eines Kraftstoffvorrates für eine halbe Stunde Reiseflug bei max. Dauerleistung des Triebwerkes ergibt."
Es gilt also:
Höchstmasse = Leermasse incl. Mindestausrüstung + Insassenmasse + Kraftstoffvorrat.
Daraus folgt:
Leermasse incl. Mindestausrüstung = Höchstmasse - Insassenmasse - Kraftstoffvorrat.
Die Höchstmasse ist schlechterdings bekannt: in den meisten Fällen sind das 472,5 kg. 8 Liter Sprit (SuperPlus) entsprechen ca. 6,2 kg. Geht man von diesen Werten aus beträgt die höchstzulässige Leermasse eines ULs, was gemäß LFT-UL 2003 zugelassen ist incl. der Mindestausrüstung ziemlich genau 296,3 kg. Welche CT z.B. kann damit aufwarten?
Michael
GX schrieb:
Originalbericht
Ich würde diesen Wägebericht als äußerst kreativ bezeichnen, besonders was die vielen Posten der Zusatzausrüstung angeht, die sich nicht mehr entfernen oder ausbauen lassen und eigentlich zur standardmäßigen Bauart des Musters gehören. Sehr positiv ist jedenfalls, dass offensichtlich eine korrekte Wägung (Ermittlung des Leergewichtsschwerpunktes) vorgenommen worden ist.
Da gibt's leider auch ganz andere Beispiele. :-((
Die Angabe des Leergewichts nach LTF-UL 2003 ist jedenfalls so definitiv nicht korrekt und durch die Liste der fragwürdigen Zusatzausrüstung regelrecht verschleiert. Dieses Leergewicht sollte hier eher in Richtung der Teilgewichte zu finden sein. Doch dann wäre der Flieger ja nach LFT-UL 2003 nicht zulassungsfähig bzw. würde die Stückprüfung nicht bestehen, kreativ eben.
Michael
FlyingDentist schrieb:Reizthema, ich gehe es vorsichtig an. Obige Aussage ist definitiv falsch.GX schrieb:
OriginalberichtDie Angabe des Leergewichts nach LTF-UL 2003 ist jedenfalls so definitiv nicht korrekt und durch die Liste der fragwürdigen Zusatzausrüstung regelrecht verschleiert.
Michael
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