WICHTIG: Aktuelle Probleme Gültigkeit BRS-Rettungsschirm!

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Moin Leute,
    das richtet sich an alle, deren Flieger und somit die Rettung schon was älter sind oder an potentielle Käufer eines älteren ULs.

    Es ist jetzt leider etwas aufgeflogen, was vielen (ich kann beweisen das ich nicht der einzige bin/war) vermutlich nicht schmecken wird.

    Ich sag mal so, bei denen wo das Baujahr der Rettung 2000 oder älter ist, aber noch ein Prüfprotokoll für eine Nachprüfung oder Ablauf in der Zukunft dazu hat, wird der Flieger bei der nächsten JNP gegroundet!

    Dabei spielt es keine Rolle ob im Prüfprotokoll "Nachpacken 05.2025" oder "Neu 08.2029" oder what ever drin steht. Der DAEC und der DULV sind daruf hingewiesen worden ab sofort die Baujahre der Rettung zu überprüfen und nicht mehr ob noch ein gültiges Dokument vorhanden ist.

    Der Schirm läuft nach 25 Jahren ab und MUSS ausgetauscht werden!!!
    Die neueren sogar schon nach 24 Jahren!

    An meinem ehemaligen Flieger ist leider aufgeflogen, das der Prüfer den Schirm eigenmächtig verlängert hat: der Schirm sollte dieses Jahr zum Nachpacken und wenn das durchgegangen wäre, dann wäre der beim nächsten mal sogar 35 Jahre alt.

    Dies ist laut BRS Berlin NICHT ZULÄSSIG! Nach eigener Recherche weiß ich von mindestens 4 ULs die mit solch einem ungültigen Dokument noch in der Luft sind bzw. gebrauchte Rettungen auf einer Website verkauft werden. Lasst die Finger davon!

    Auch habe ich ein UL auf Helmuts UL Seiten auf dem Marktplatz gefunden, dessen Bj. 98 ist und die Rettung noch bis fast ende diesen Jahres geht. Die Rettung ist aber 2023 abgelaufen (ist noch die erste, hab nachgefragt) und dann um 2 Jahre verlängert worden. Auch hier: ihr fliegt ohne Versicherungsschutz, der Flieger ist gegroundet!

    Ob es auch Junkers-Rettungen betrifft weiß ich nicht, da halte ich mich raus. Die Sache mit BRS geht jetzt jedenfalls in die nächste Instanz. Das hat ein Nachspiel, evtl. auch für meinen Verkäufer, denn ich hab ja auch 3.900,-€ zu viel bezahlt, so viel kostet ein neuer Schirm bei BRS mittlerweile.

    An alle Käufer also: ist das Bj. vor 2000 habt ihr noch was Spielraum bei den Preisverhandlungen.
    Und an alle Besitzer von solch einer Rettung: bleibt am Boden, kein Versicherungsschutz!

    Hier sieht man, die Rettung wäre 28 Jahre alt: UNGÜLTIG!



    Hier 30 Jahre alt: UNGÜLTIG!



    Hier das Dokument dazu:



    Diese Dokumente sind laut BRS-Berlin das Papier nicht Wert auf dem sie gedruckt wurden. 

    Ich hoffe ich habe einigen jetzt nicht das Wochenende versaut, aber ich musste das jetzt mal erwähnen, vor allem für potentielle Käufer die sich wie ich damals auf das Dokument verlassen haben. Hatte damals extra nach nem Flieger Ausschau gehalten dessen Rettung noch lange gültig ist und dementsprechend auch nen höheren Preis in kauf genommen. 

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende! :-)

  • Hallo , wer hat denn die Papiere ausgestellt ? Und 2. durfte derjenige das Überhaupt ? Mfg. Dietmar

  • Mir erscheint das so wie  versuchte Stimmungsmache .... "das Papier nicht wert"... "kein Versicherungsschutz" - was für große Worte???

    Ein unterschriebener und gesiegelter Nachprüfschein ist da, also alles gut.

  • FoxMike schrieb:

    kein Versicherungsschutz" - was für große Worte???

    Ein unterschriebener und gesiegelter Nachprüfschein ist da, also alles gu

    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, wenns hart auf hart kommt zeigt Dir die Versicherung dann wo der Hammer hängt und lediglich Du machst hier die Stimmung!

    Eigentlich ist es von Dir schon eine Frechheit jemanden welcher hier lediglich vor etwas warnt, so von der Seite anzumachen.

  • Postbote schrieb:
    jemanden welcher hier lediglich vor etwas warnt,
    Die Warnung ist aber auch keineswegs sachlich, sondern ziemlich stimmungsgeladen.

    Ein vom Hersteller gesiegelts Prüfdokument kann auch von keiner Versicherung so ganz einfach weggewischt werden, ganz davon abgesehen eine Haftpflicht eh nichts machen kann und sich höchstens am Ersteller des Dokumentes freimachen kann, während eine Kaskoversicherung einen Sachzusammenhang mit dem Schaden herstellen muss.

    Daher muss man schon mal hinterfragen dürfen, woher dieses Siegel bzw. der Nachprüfschein kommt.

    Aber was zählen schon Fakten...

  • In 35 Jahren in der Szene hat man so manches erlebt und man hat den einen oder anderen "Aufstand" hier im Forum mitgelesen.

    Gibt es irgendeinen Hinweis auf eine LTA oder ähnliches???? - also echte "Warnungen" meine ich.

    Ich sehe hier lediglich jemanden, der sich irgendwie beim Kauf eines Fliegers vertan hat (obwohl er gezielt nach langer Laufzeit des RG gesucht hat!!!) und nun versucht, den "Fehler" für sich finanziell irgenwie wieder gut zu machen. Der Verkäufer hat ihn aber auch nicht belogen, ansonsten wäre dies hier alles überflüssig und ein anderes "Schlachtfeld". Das ist zumindest mal so mein Eindruck.

    Er zweifelt Inspektionen und Dokumente an, die bei all den verschiedenen RG (wenn man sich etwas auskennt oder mal einen Blick in die Kennblätter riskiert) auch nur vom jeweiligen Musterbetreuer durchgeführt bzw. ausgestellt werden dürfen und on top versucht er uns Glauben zu machen, dass der zweite Betreuer des Produktes meine, diese seien das Geld für das Papier nicht wert - das erscheint mir etwas sehr abenteurlich wie allein schon die reißerische Überschrift des Themas.

  • Moin Leute,

    nicht so schnell schießen. Hier hat es scheinbar einen Prüfer gegeben, der für den RG-Hersteller / Packdienst tätig war, der Sch..... gebaut hat. Das wohl auch in einer kleineren Serie. 

    Nun sollten wir unseren Kollegen hier nicht gleich mit Dreck beschmeißen. Denn ist es nicht gerade Sinn dieses Forums, solche Dinge zu besprechen? Das nicht alle Beiträge, immer zu 100 % der Rechtslage entsprechen, dürfte nachvollziehbar sein, denn sicherlich wird niemand von uns, ein höchstrichterliches Urteil vorweisen können, wo über Folgen aus einem nicht korrekt verlängerten RG entschieden worden ist. Falls doch! Dann her damit.

    Selber bin ich in der Schadenabwicklung tätig (auch Luftfahrtschäden).

    Die Haftpflicht deckt gerade fahrlässiges Verhalten und auch grob fahrlässiges. Ansonsten würde es diese Deckung ad absurdum führen. Versuchen, zu stressen würde ein Versicherer ggf. schon. Dafür sind sie bekannt. ;-) Ob er damit in so einem Fall durchkommen würde, wage ich zu bezweifeln. Denn wenn ich vom Hersteller oder einem von ihm autorisierten Unternehmen, mit zugelassenem Prüfer bestätigt bekomme, dass ein Teil in Ordnung ist, dann besteht keine Pflicht, dass ich das "als nur Pilot" in Zweifeln zu ziehen habe. Denn andernfalls könnte ich jede Möhre, mit Rotax-Motor gleich auf den Schrott schieben, denn die haben uns schon mit allem möglichen Mist verarscht, so dass man so gut wie alles anzweifeln müsste, was von dort kommt (ich sag nur Schwimmer, Zündboxen, Kerzen, etc. pp.).

    Bei der Kasko käme fahrlässiges Verhalten schon eher in Betracht, wenn man am "roten Griff" zieht und statt des Schirms kommen nur noch Fetzen und rundgefressene Motten aus dem Behälter. Ob man es dann überlebt, steht auf einem anderen Papier. Wie schon einer schrieb, müsste der Versicherer nicht nur die Kausalität nachweisen.

    Vielleicht sollte jeder von uns, einfach mal in die eigenen Papiere schauen und gucken, ob er betroffen ist?

    Gegenüber dem UL-Verkäufer, müsste der Käufer erst einmal schauen, was vertraglich vereinbart worden ist und ob der Verkäufer über diesen Sachmangel informiert war und diesen ggf. arglistig verschwiegen hat? Sollten Sachmängelforderungen ausgeschlossen worden sein und Arglist nicht vorliegen, ist es meist ein Problem des Käufers. 

    Grüße

    Edgar (auch nur jemand, der die göttliche Weisheit nicht mit Löffeln inhaliert hat)

  • Edgar, inwiefern Sch... gebaut?? TBO sind im UL-Bereich Empfehlungen, ansonsten musst du die halbe Floote grounden wegen überschrittener ROTAX-TBO. RG sieht etwas anders aus, aber es könnten doch zusätzliche Nachweise erbracht sein, die die Verlängerung rechtfertigen. Wissen wir doch alles nicht - oder?

    - UND wegen Fliegens mit überzogenen Inspektionen oder abgelaufenen Raketen wurde doch wohl noch kein UL-Pilot rechtlich zur Verantwortung gezogen. Das ist dann wieder die Kehrseite der Medaille, wo sich doch einige an der eigenen Nase zupfen sollten.

  • Spaggi schrieb:
    wer hat denn die Papiere ausgestellt ? Und 2. durfte derjenige das Überhaupt ?
    Namen möchte ich nicht nennen und ja, er durfte Papiere ausstellen, aaaaber: nicht die Lebenslaufzeit des Schirms über 25 Jahre verlängern! Ganz klare Ansage vom Hersteller!
  • Dr. Speed schrieb:
    Ganz klare Ansage vom Hersteller!
    Das Siegel ist aber doch vom Hersteller selbst erstellt, wenn es keine Fälschung ist.
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