• Guten Abend

    Ich habe seit kurzem ein Problem mit meinem Dynon D2 Pocket Panel !

    Beim einschalten erscheint ein blaues Bild und am oberen Rand erscheinen weisse Querlinien !

    Weder der Menu Knopf noch der Einstellknopf auf der rechten Seite funktionieren !!

    Auch der On / Off  Knopf geht nur noch zum einschalten , Off geht nicht mehr !

    Hat das vielleicht schon jemand von Euch erlebt, und wenn ja, was kann man da machen ?

    Besten Dank für Eure Hilfe 

  • Hallo Pruberi,

    wir haben als Haltergemeinschaft ebenfalls ein D2 mit dem gleichen Fehlerbild und wenn man im Netz etwas recherchiert, wird man feststellen, dass wir nicht die einzigen sind.

    Wir haben uns mit diesem Fehler über den deutschen Händler an Dynon gewandt, wo man uns keine Reparatur, sondern den Kauf des Nachfolgegerätes (mit einem geringen Preisnachlass unterhalb der Mehrwertsteuer) angeboten hat.
    Da wir das nicht sonderlich attraktiv fanden, das Gerät bislang völlig ausreichte und auch aus Gründen der Nachhaltigkeit, baten wir jedoch, das Gerät zu reparieren. Zu diesem Zweck wurde das Gerät zum Hersteller in die USA geschickt, von wo es nach einiger Zeit unrepariert zurück kam: Man wolle das Gerät nicht reparieren! Ein Betrag von 80€ für diesen Vorgang wurde dann auch noch fällig, es sei denn wir würden ein neues Gerät kaufen (s.o.).

    Rückblickend muss ich sagen, dass der Eindruck entsteht, dass niemand jemals vorgehabt hat das Gerät zu reparieren. Der Fehler ist so verbreitet, dass dem Hersteller die Ursache bekannt sein dürfte.
    Wenn das jedoch ein systemischer Fehler sein sollte, würde es auch erklären, weshalb man bemüht ist, die Geräte aus dem Markt zu holen und lieber den Nachfolger zu verkaufen.
    Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt!

    Für mich is Dynon durch dieses Gebaren auf jeden Fall gestorben!
    Wir kaufen Luftfahrtausrüstung und keinen Consumer-Krempel, den man nach zwei Jahren leichten Herzens wegwirft!
    Die Geräte sind einfach zu teuer, als dass ich akzeptiren wollte, dass mir noch nicht einmal eine Reparatur angeboten wird! Außredem habe ich wenig Lust, ggf. alle zwei Jahre nach Garantieablauf, ein neues Gerät in den Flieger zu dübeln.

    Ich habe mir jetzt ganz bewusst ein Ersatzgerät bei einem europäischen Hersteller gesucht und habe das bis heute nicht bereut.

    Tut mir Leid, das ich dir auf Grund meiner Erfahrungen nichts Positiveres berichten kann!

    Viele Grüße,
    FL

  • Hallo FL

    Genau, das selbe habe ich jetzt auch gerade erlebt mit dem deutschen vertreter, ein angebot für ein D3 und mein D2 sei nicht mehr unterstützt durch Dynon, also so quasi zu Alt und weg damit !!!

    Ja das ist doch bedenklich, ich werde mich auch hüten je wieder etwas von Dynon zu kaufen, wobei es wohl mittlerweile bei fast allen Herstellern gleich oder ähnlich sein wird !

    Nun ja , danke für Deinen Kommentar und gut Flug

    Peter

  • Dafür das der Dynon-Kram so unverschämt teuer ist, liest man im Internet welche Ausfälle es so bei den Panels gibt. Auch das überteuerte Skyview ist nicht davor gefeit. Gibt einfach Rainbow of Death und Dynon bei Google ein, da kommt tonnenweise Infomaterial dazu.

  • Danke Christoph 

    Mal schauen, aber es ist wohl vorbei mit dem Gerät.......

    Gruss Peter

  • Es gibt keinen Grund, das Verhalten des Unternehmens und seines deutschen Vertriebspartners hinzunehmen.

    Das Angebot derartiger Geräte auf dem Markt ist auf sehr wenige Hersteller beschränkt. Es besteht ein Oligopol. Die Hersteller verfügen damit über eine große Marktmacht, was mit entsprechenden Pflichten einhergeht. Wenn ein Hersteller sich - noch dazu ohne Begründung  - weigert, die von ihm vertriebenen Geräte zu reparieren und damit die Kunden zwingen will, sich stattdessen ein Neugerät zu kaufen, mißbraucht es seine Marktmacht. Auch hätte das Unternehmen beim Neukauf darauf hinweisen müssen, daß Reparaturen gar nicht oder nach einem bestimmtem Zeitablauf nicht mehr angeboten werden. Der Kauf kam damit im Zweifel durch eine Täuschungshandlung zustande und es muß die Möglichkeit bestehen, diesen auch nach Jahren rückgängig zu machen.

    Dies ist m.E. ein Fall für die EU-Kommission, Abteilung Wettbewerbsrecht. Ggf. sind dem Unternehmen Vorgaben zu machen, evtl. auch Sanktionen bis hin zu einem Vertriebsverbot innerhalb der EU zu verhängen.

    Die oben gemachten Angaben geben den Sachverhalt umfassend wieder.

    Ich empfehle, die EU-Kommission zu befassen.

    Die EU-Kommission kann unter https://european-union.europa.eu/contact-eu/write-us_de
    in deutscher Sprache kontaktiert werden.

  • Guten Abend Georg

    Vielen Dank für deine Stellungsnahme, interessant !

    Ich überlegs mir mal .....

    Fliegergruss Peter


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