Wartung und Freigabe bei UL

Forum - Technik & Flugzeuge
  • sukram schrieb:
    Im Zweifel musst Du Deine "Sachkundigkeit" jedoch vor Gericht nachweisen können.
    die alte Killerphrase…

    das ist noch immer umgekehrt, man muss die Unsachkunde nachweisen…

  • Steffen_E schrieb:
    das ist noch immer umgekehrt, man muss die Unsachkunde nachweisen…
    Kommt drauf an, auf welcher "Anklagebank" man sitzt...
  • wieder mal Dublette

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