sukram schrieb:die alte Killerphrase…
Im Zweifel musst Du Deine "Sachkundigkeit" jedoch vor Gericht nachweisen können.
das ist noch immer umgekehrt, man muss die Unsachkunde nachweisen…
Steffen_E schrieb:Kommt drauf an, auf welcher "Anklagebank" man sitzt...
das ist noch immer umgekehrt, man muss die Unsachkunde nachweisen…
wieder mal Dublette
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