Hallo ich bin auf der Suche nach einem Vertrag für eine Haltergemeinschaft für ein UL hat jemand von euch ein pdf oder so?
bin im netzt nicht fündig geworden
Grüße
Hallo, da hier leider keine Antwort ersichtlich ist eine Frage von mir: Hast du ein Ergebnis erhalten? Ich bin auch gerade auf der Suche nach einem "Mustervertrag".
Man könnte hier doch eine "zusammen entwerfen" ...
sozusagen " Schwarmwissen - open - public domain Text" :)
Hier mal ( als Beginn der Diskussion, bin KEIN Anwalt ! ) was ich (PPL) mal genutzt habe :
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Nutzungsvereinbarung
zwischen der "Haltergemeinschaft KENNZEICHEN" vertreten durch ein Mitglied den Haltern / und dem Halter
Nutzer A :
Name ________________________________________________________
Vorname ________________________________________________________
Geb. am ________________________________________________________
Straße und Hausnummer _____________________________________________
Wohnort ________________________________________________________
Perso-Nummer________________________________________________________
Telefon ________________________________________________________
E-Mail ________________________________________________________
Nutzer B :
Name ________________________________________________________
Vorname ________________________________________________________
Geb. am ________________________________________________________
Straße und Hausnummer _____________________________________________
Wohnort ________________________________________________________
Perso-Nummer________________________________________________________
Telefon ________________________________________________________
E-Mail ________________________________________________________
wird folgende Nutzungsvereinbarung geschlossen:
§1 persönliche Voraussetzungen
Der Halter erklärt sich einverstanden das Flugzeug nur zu nutzen, wenn die persönlichen luftrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören folgende Voraussetzungen:
• gültige Lizenz / Klassenberechtigung
• gültiges Sprechfunkzeugnis
• gültiges flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 oder 1
• gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
• Rechtlich erforderliche Anzahl von Starts und Stunden die zur Ausübung der Rechte der Lizenz ermächtigen.
§2 Handbücher und Dokumente
Der Halter verpflichtet sich das Flug- und Betriebshandbuch er vollständig zu lesen. Er verpflichten sich das Flugzeug nur innerhalb der zulässigen Betriebsgrenzen, gemäß dem Flug-/ Betriebshandbuch, zu betreiben. Die Halter verpflichtet sich ferner, alle Verordnungen, Bestimmungen und Gesetze über den Einsatz und Verwendung von Luftfahrzeugen genauestens zu beachten und einzuhalten. Bei der Nutzung des Flugzeugs versichert der Halter darüber hinaus die richtigen Kraftstoffe und Ölsorten gemäß Flug-/Betriebshandbuch sowie die erforderlichen Mengen zu kennen und nur diese zu verwenden. Der Halter verpflichtet sich vor jedem Flug das benutzte Luftfahrzeug an Hand der Checkliste gemäß Flug-/Betriebshandbuch und durch Einsichtnahme in das Luftfahrzeug Bordbuch sowie in das Flug- Nutzungsvereinbarung intern KENNZEICHEN und Betriebshandbuch zu überprüfen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer Benzin- und Ölstände zu prüfen. Der Halter verpflichtet sich die gesetzlich vorgeschriebenen Eintragungen im Luftfahrzeug-Bordbuch sowie die notwendigen Eintragungen in der Abrechnungsliste in sauberer und ordnungsgemäßer Form vorzunehmen.
§3 Versicherungen
Für das Flugzeug bestehen folgende Versicherungen:
• Halterhaftpflichtversicherung (CSL Versicherung)
• Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 5000€
Die Haftpflicht deckt Personen- und Sachschäden im Haftpflichtfall bis zu dem Betrag der aktuellen Versicherungsscheine im Bordbuch. Die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung richtet sich nach dem aktuellen Versicherungsvertrag. Der Halter hat die Kosten für jegliche Schäden am Flugzeug, welche von der Kaskoversicherung abgedeckt sind, bis zu einer Höhe von EUR 5000,- selbst zu tragen. Für andere Schäden, welche von der Kaskoversicherung nicht abgedeckt sind, haftet der Nutzer in vollem Umfang. Der Nutzer verpflichtet sich im Schadensfall die Selbstbeteiligung von EUR 5000,- zu tragen. Der Nutzer haftet darüber hinaus für alle Schäden, die ihm oder seinen Fluggästen zugefügt werden, die er oder seine Fluggäste Dritten zufügen und für alle Ansprüche Dritter an die Haltergemeinschaft, sofern diese von den gültigen Versicherungen nicht abgedeckt sind.
§4 Gebühren
Sämtliche anfallenden Fixkosten werden von den Haltern gemäß ihren Anteilen an der Haltergemeinschaft anteilig getragen. Dies beinhaltet die Kosten für Unterstellung, Versicherung, ARC und Reparaturen.
Wartungskosten, die auf Flugstundenbasis anfallen (50 h Kontrolle usw.),
werden anteilig der im Wartungsintervall geflogenen Stunden, von den jeweiligen Haltern übernommen.
Sämtliche Rechnungen und Belege sind aufzubewahren.
§5 Tankregelung, Quittungen
Das Flugzeug wird grundsätzlich mit ½ vollen Tank abgestellt. Tank- und Öl-Kosten sind vom jeweiligen Halter zu tragen und werden nicht über die Haltergemeinschaft abgerechnet. Abweichungen von dieser Regelung sind individuell abzusprechen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Vorherige Nutzungsvereinbarungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit
Ort, Datum
Unterschrift A ... Unterschrift B
Ich schreib mal was. Keine Rechtsberatung ) Aus meinem Immobereich abgekupfert.
Für die anfallenden Kosten wird ein jährlicher Gesamtbetrag von € XXXX budgetiert, der die Kosten für Versicherung, Halle, Rücklage und .... abdecken soll. Dieser wird auf das gemeinschaftliche Konto xxxx eingezahlt.
Grundsätzlich ist der gesamte Jahresbetrag für diese Kosten anteilig fällig; er kann von den Teileigentümern in 12 gleichen Raten jeweils zum Monatsersten auf das oben genannt Konto eingezahlt werden. lst ein Teileientümer mit zwei Raten ganz oder teilweise im Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zu zahlen, wenn auch nach zweimaliger
Mahnung durch einen anderen Miteigentümer keine Zahlung der ausstehenden Beträge erfolgt.
>>>>..... so braucht man dann nicht ewig kleinen Beträgen hinterher laufen.... <<<<.
Am Jahresende erfolgt eine Gesamtabrechnung der jährlichen Kosten. Überschüsse verbleiben auf dem Konto als Rücklage , Defizite werden dann anteilig bei den Miteigentümer sofort fällig und werden auf das gemeinschaftlichen Konto eingezahlt.
>>>>>So bekommt man dann auch den neuen Motor bezahlt den der Dussel leider überhitzt hat, ein neues Fahrwerk nach der harten Landung die natürlich keiner gemacht hat oder was sonst so kommt<<<<< :)
Alle Teileigentümer haften gemeinschaftlich vollumfänglich für den Flieger XXXXXX und stellen die Betriebs- und Flugfähigkeit permanent sicher.
>>>>> könnt ja einer pleite gehen oder sich finanziell über nehmen oder teure Scheidung und und...<<<<< :)
Ich gehe jetzt man nicht drauf ein was passiert wenn einer Aussteigen will oder wer pflegt wie und wie oft ?
Vielleicht schreibt ja mal ein anderer aus dem Schwarm zu diesen Punkten .......
Ich würde mir es ordentlich überlegen so was zu unterschreiben. :)
Desswegen habe ich einen eigenen.
Viel Spaß Peter
Super, das sind doch schon mal gute Anregungen. Vielen Dank euch dafür. Wenn ich einen "fertigen" Vertrag habe stelle ich das Ergebnis hier rein
Ganz wesentlich ist auch eine Regelung zur Auflösung der Gemeinschaft. Ein Verkaufwunsch muß kein böser Wille sein, er kann aus medizinischen, wirtschaftlich oder persönlichen Gründen unvermeidlich sein. Was passiert wenn ein Miteigentümer den Flieger verkaufen möchte und der Andere nicht ?
sburkhar schrieb:Vorkaufsrecht durch den Miteigentümer, z. B.: nach Marktwert oder zum vorab festgelegten Preis (jährlich fallend).
Was passiert wenn ein Miteigentümer den Flieger verkaufen möchte und der Andere nicht ?
Ja, das wäre in der Tat eine faire Lösung. Man muss halt nur darüber reden, rechtzeitig eine entsprechende Vereinbarung treffen und diese vertaglich dokumentieren .... wenn man nicht irgendwann vor Gericht landen will.
Ausstieg einfach samlomonisch. Der der Aussteigt bekommt nur den halben Preis von den der Bleibt. Alles auf Jährlich fallenen abgeschrieben Wert. Also bei 100 000 Kaufpreis neu kann der Bleibende für 25 000 den 50 % Anteil kaufen. Das hält die Gruppe zusammen. Oder es findet sich schnell ein Neuer zu dem Preis. Ist das UL nach einer definierten Anschreibung und Zeit nur noch 50 000 wert kann der Bleibende für 12500 die Zweite Hälfte übernehmen. Dann ist aussteigen von der Liquidität einfacher da die Belastung geringer ausfällt und die Flieger fallen ja nicht so leicht an Wert.
Der der Aussteigt generiert das Problem also darf er auch etwas mehr "bluten". Kann sich ja um einen Nachfolger bemühen. Es gibt Substanz zum Verhandeln.
Man spart sich die teuren Gutachter und den Ärger weil alles bereits geregelt ist.
Was haltet ihr davon ?
Peter
Moin,
die Klausel zum Ausstieg ist vermutlich die rechtlich schwächste, je nachdem, wie viel der Flieger tatsächlich im Vergleich zum Vertrag noch wert ist. Da geht es schnell mal um Beträge außerhalb der Kulanz des Draufzahlenden. Ich kenne selber zwei Fälle, bei denen ein festgelegter Preis vor Gericht nachverhandelt wurde…
Gruss Raller
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