Guten Tag und hallo liebe User,
ich bin allererst froh, dass ich dieses Forum gefunden habe. Bei meinem Anliegen geht es allerdings nicht um die ZÜP der Piloten, sondern zum Flugbegleiter. Ich habe vor 1 Monat bereits die ZÜP beantragt, und seitdem habe ich nichts bekommen - somit habe ich bei der Bezirksregierung mal angerufen, um zu fragen, wieso das lange dauert, bzw. wann ich meine ZÜP bekomme. Eine Mitarbeiterin sagte mir, dass es 2 Wochen noch dauern kann, denn die warten noch auf die Behörden/Informationen, und kann mir keine Angaben dazu sagen, auf welche Behörde man wartet; „die ZÜP befindet sich in Bearbeitung“, sagte sie. Plötzlich fragte sie mich, ob ich jemals was mit der Polizei zu tun hatte: ich sagte „Ja, ich habe in letzter Zeit oft eine Anzeige erstattet, weil ich beleidigt wurde, oder sogar verfolgt wurde mit einem Auto“ - die Personen die ich angezeigt hatte, hatten mich auch angezeigt, wegen Beleidigung/Diskriminierung, und alle beide Klagen sind fallen gelassen wurden.
Jetzt habe ich da mal eine Frage: ist sowas relevant für die ZÜP? Ich habe immernoch keinen Schimmer, worauf es bei der ZÜP ankommt. Ich habe nie etwas genommen, benutzt, verhandelt, war auch nie im Gefängnis, und wurde sehr gut erzogen. Ist das nicht gut, wenn eine ZÜP 6 Wochen in Anspruch nimmt? Ich bin am verzweifeln, und hoffe auf Antworten hier.
Danke, und euch einen schönen Tag!
Ruhe bewahren, Schocl bekämpfen, Puls 5...
Mein Erstantrag hat damls 8 Wochen gedauert. War halt so. Es wird von sehr vielen Behörden irgendwas abgefragt, das dauert je nach aufkommen und Personeller Verfügbarkeit. Mach dich nicht verrückt und warte.
Gruß
Dein Kleinkram ist privater Natur, dass interessiert in dieser Sache kein Schweinchen.....
Nach was wird denn da explizit geschaut? Wenn das keine Ausschlusskriterien sind, welche sind es dann?
Hier http://www.gesetze-im-internet.de/luftsiz_v/ (§4 + 5) findet man die beteiligten Behörden. Bei der Geschwindigkeit kommt es sicher auch auf den jeweiligen Automatisierungsgrad im jeweiligen Bundesland an. Wenn in einem Bundesland alles noch manuell gemacht wird, dann dauert es eben länger.
Ich warte auch schon seit 2 Monaten.
Am besten immer 1/4 Jahr vorm Ablauf beantragen, die Mühlen mahlen langsam.
Dr_Marko schrieb:Erstantrag oder Verlängerung? Bei der Verlängerung ist das ziemlich egal, weil der Nachweis der Einreichung vor dem Ablauf der alten ZÜP als vorläufiges Weitergelten gewertet wird. Sind die ZÜP jetzt eigentlich 5 Jahre gültig, oder ist die Verkürzung auf 3 Jahre durch?Ich warte auch schon seit 2 Monaten.
Am besten immer 1/4 Jahr vorm Ablauf beantragen, die Mühlen mahlen langsam.
Ich habe vor kurzem meine ZÜP-Verlängerung bekommen.
Beantragt in Hamburg am 22.12.2022, angekommen am 13.1.2023.
So schnell trotz Weihnachten!
Es ist wieder 5 Jahre gültig.
Gruß Frank
Braucht man als reiner UL Pilot eigentlich eine ZÜP, oder erst ab LAPL?
Frank
Raventumble schrieb:Tja, das lässt sich nicht allgemein beantworten. Wenn du irgendein Luftgerät an einem Flughafen stationierst, dann brauchst du spätestens für die Zugangsberechtigung zur Luftseite eine ZÜP und auch die entsprechende Luftsicherheitseinweisungsschulung an diesem Platz, auch wenn das nur ein UL Gyro ist und sogar wenn du gar kein Pilot bist. Das wird wahrscheinlich in Zukunft noch weiter zunehmen, genauso wie die Sicherheitsüberprüfung für gastfluggeräte ja teils auch schon unerträglich geworden ist.
Braucht man als reiner UL Pilot eigentlich eine ZÜP, oder erst ab LAPL?
Aktuell sind 61 Besucher online.