c_a schrieb:Das ist verständlich, da zu einem VVZ Antrag ein Statement eines Prüfers gehört. Müsstest Du halt einen Prüfer nach Finnland schaffen, was sich vermutlich nicht lohnt.
VVZ wurde von einem Verband der die Kennblätter hat ohne Besichtigung durch einen Prüfer Klasse 5 abgelehnt.
c_a schrieb:Das ist doch interessant. Wenn es in Finnland ein Flugzeug ist (und nicht ein Luftsportgerät), dann kannst Du ja nach dem üblichen Verfahren mit einer Einfluggenehmigung der durchflogenen Länder und passender Lizenz überführen. Das wäre dann für Deutschland eine Klärung mit dem LBA. Schweden und Dänemark wird es irgendwie ähnlich machen.
Das von mir gekaufte Muster läuft in Finnland als Experimental.
Hier dann vor Ort die ggf. notwendigen Anpassungen auf die UL-Zulassung machen und umflaggen.
Steffen_E schrieb:Ja,...Vorsicht! Guck mal beim finnischen Verband. https://www.ilmailuliitto.fi/ Experimental sind nicht zwingend das, was wir in unserem deutschen Brägen als Experimental verstehen...teils auch Homebuilts (die ja bei uns teils auch Experimental aber auch Einzelzulassungen sind) und vor allem: Nicht zwingend ICAO Standard Experimental (das wäre u.U schwierig für das LBA)
Das ist doch interessant. Wenn es in Finnland ein Flugzeug ist (und nicht ein Luftsportgerät), dann kannst Du ja nach dem üblichen Verfahren mit einer Einfluggenehmigung der durchflogenen Länder und passender Lizenz überführen.
Oder kurz: Ohne Fakten alles doof...c-a sollte eben für sich klären, was derzeit die Zulassungsbasis ist...EASA oder irgendwas finnisches nationales
francop schrieb:Ist schon klar. Aber dennoch ein ggf. gangbarer Weg. Die Einfluggenehmigung entscheidet dann das LBA und das liegt im Ermessens des Bearbeiters und der zugrundeliegenden Argumentation.
Experimental sind nicht zwingend das, was wir in unserem deutschen Brägen als Experimental verstehen
Wenn man natürlich fragt wie bei Radio Eriwan...
übrigens: es gibt auch keine deutschen Experimentals. Das ist ein USA Ding. ;-)
Hier sind das zB Einzelstücke in der beschränkten Sonderklasse, oder Annex I
was derzeit die Zulassungsbasis ist...EASA oder irgendwas finnisches nationales
Einzelstücke wie die OUV-Flieger (ugs. Experimental) sind auch hier nationale Flugzeuge.
c_a schrieb:Wenn Du diese Variante wählst, hast Du mit deutschen Gesetzen wenig am Hut. Da gilt nur, ob der Finne mit seinem Gerät hier einfliegen darf. Wenn der Flieger national geregelt ist, kommt es auf die Vereinbarungen zwischen DE und FIN an. Da unsere ULs problemlos den Einflug nach Finnland genehmigt bekommen, sollte das andersherum ja auch gehen.
- Flug durch den aktuellen Eigentümer
Du kannst ihn dann ja mit dem UL (wenn das Umflaggen nicht die übliche Dauer der Bürokratie hat) wieder nach Hause bringen.
VG
Hartmut
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