Hallo,
bin grad auf der Seite vom DULV bzgl. der mitzuführenden Dokumente gelandet, siehe https://www.dulv.de/Flugbetrieb/Mitzuf%C3%BChrende%20Unterlagen
Ich lese dort nirgends etwas von einem "Original", welches mitzuführen ist...
Kann mir jemand eine Quelle zeigen, welche mich verpflichtet, ein Original mitzuführen. oder reicht gar die digitale Kopie oder die Kopie am Papier???
Selbst hier oder hier steht nix vom nem Original. Zwar wird von einer "Ausfertigung" geredet, aber kann die Ausfertigung nicht auf die Kopie sein?!?!
Würde lieber die Originale nämlich zu Hause lassen und mir nur ne Kopie in den Flieger schmeißen..
Danke vorab
BG
Johnny
Die Frage ist ja irgendwie berechtigt und verständlich. In der LuftVO § 6 steht ja auch nichts aussagekräftiges. Aber genaues lesen der Quellseiten sagt, was Originale sein müssen.
Luftfahrerschein, Tauglichkeitszeugnis
LuftPersV § 8 Abs. 2: Neben dem Luftfahrerschein ist beim Betrieb des Luftfahrzeugs der Personalausweis oder Reisepass sowie das Tauglichkeitszeugnis mitzuführen
Die Ausweise bzw. Pässe sind der Schlüssel. Ab 16 muss man einen Ausweis besitzen aber eine "generelle" Pflicht als deutscher Staatsbürger ein derartiges Dokument mitzuführen gibt es nicht, da man sich im Land frei bewegen darf. Mal von den Ausnahmen Waffen und Schwarzarbeitprävention abgesehen brauchst du also eigentlich nur wenn du ins Ausland fliegst.
Deine Lizenz etc. musst du mitführen um deine Befähigung nachzuweisen weil es die LuftVo vorschreibt. Diese können theoretisch als beglaubigte Kopien oder vielleicht auch Digital vorgezeigt werden, allerdings sind sie nur gültig wenn deine Identität einwandfrei festgestellt werden kann.
Geht halt nur mit Ausweis im Original (oder du fährst mit dem Kontrolleur zur Klärung deiner Identität zur nächsten Schandarmerie :))
Belchman schrieb:Also willst du quasi damit sagen ich kann alles in Kopie dabei haben solange ich meinen ausweis im original dabei habe?
Geht halt nur mit Ausweis im Original
Belchman schrieb:...
theoretisch
Das ist ja auch nicht notwendig, sollte eine Kopie erlaubt sein, wäre angegeben "im Original oder als Kopie".Johnny3011 schrieb:
Ich lese dort nirgends etwas von einem "Original", welches mitzuführen ist...
StevenOS schrieb:Subjektive Interpretation würde ich sagen ;)
Das ist ja auch nicht notwendig, sollte eine Kopie erlaubt sein, wäre angegeben "im Original oder als Kopie".
ok wir werden es wohl hier nocht abschließend klären können. Kommt wahrscheinlich auch drauf an WER prüft...
Johnny3011 schrieb:Dazu gab es vor einigen Monden einen Artikel in einem Fliegermagazin.
Kommt wahrscheinlich auch drauf an WER prüft...
Letztendlich (ich krieg das aber nicht mehr genau hergeleitet) brachst du als Original das Ausweisdokument, den Pilotenschein & Medical.
ZÜP (wenn erforderlich) und Flugbuch müssen nicht im Original mit (letzteres muss allerdings "ohne ungebührliche Verzögerung" vorgelegt werden können.
Was da nun /ob das Sinn macht, und ob da teils auch beglaubigte Kopien ausreichen...nun ja.
Auf jeden Fall könnte das "nicht mitführen" als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und somit würde ich glauben, dass eine Diskussion schwierig wäre
Moin,
es ist ja auch so fürchterlich schwer, die Papiere in einem kleinen Mäppchen mitzuführen.
Postbote schrieb:Du redest dich leicht! ;) Für einen "Postboten" ist das Mitführen von Dokumenten nicht schwer aber ich hab da so meine Problemchen ;)))))Moin,
es ist ja auch so fürchterlich schwer, die Papiere in einem kleinen Mäppchen mitzuführen.
Bin vor 14 Tagen kontrolliert worden und die Dame+Herr aus Düsseldorf hat es nicht die Bohne interessiert, ob meine Dokumente kopiert oder im Original waren. Meine aktuelle Versicherungsbestätigung hatte ich tatsächlich sogar vergessen auszudrucken. Konnte ich aber auf dem Handy nachweisen. War auch OK. Die Herrschaften hatte nur interessiert, ob die Docs aktuell sind, nicht ob das eine Kopie ist.
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