Hallo zusammen,
will mir für meinen Flieger eine Handfunke als Backup besorgen.
Zur Auswahl stehen folgende Modelle (entsprechen beide EN 300 676):
oder
Dazu hätte ich folgende Fragen:
Um jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar
LG
Johnny
Moin Johnny!
Ich benutze ein Yaesu. Macht perfekt was es soll.
Zur Registrierung stellt sich folgende Frage: Woran erkennt man ob ein Flieger mit seinem eingebauten, mit Frequenzzuteilungsurkunde versehenen Gerät oder mit dem Handfunkgerät funkt?
Man kann sich das Leben auch schwer machen.........
Viele Grüße
Tom
Also zu 1. würde ich sagen, es muss jedes Funkgerät ausser PMR und CB angemeldet werden.
Dann gibt es noch Funkgeräte die kann man bei der BNetzA gar nicht anmelden, weil hier verboten.
Zu 1 würde ich mal bei der BNetzA anrufen 0228/14-0. Ich bin der Meinung, so ne Handfunke darf nur als Bodenfunkstelle genutzt werden (ausser in ner C22 glaube ich).
Wenn man das Dingen aber nur als NOT-Gerät verwenden will, also sonst weder in der Luft noch am Boden, also quasi nur im Besitz eines ausgeschalteten Gerätes ist (bis halt ein Notfall eintrifft), weiß ich nicht ob ich das noch anmelden würde (bevor einer fragt: ich besitze keins!). Möchte hier aber keinen zu was verleiten, ausser bei der BNetzA mal anzurufen und uns das Ergebnis kund zu tun. :-)
Johnny3011 schrieb:- Jemand von unserem Platz meinte letztens "nimm ein Yeasu, das hat zwar weniger Reichweite musst aber nicht registrieren bei der Bundesnetzagentur" - Stimmt das?
- Vom qualitativen Aspekt sowie von der besseren Bedienbarkeit: Was würdet ihr generell empfehlen: YAESU oder ICOM? Und warum?
- Angenommen Punkt 1 stimmt nun nicht, dann muss das ganze (egal welche Funke) bei der Bundesnetzagentur mit sicherlich einem "Änderungsantrag (Klick)" zu dem bereits bestehenden Funk im Flieger registriert werden ODER? (unter Punkt (5) bei "Bewegliche Navigationsfunkstelle" richtig?)
Da Du es ja als "Backup" nutzen willst, wird es ja ausschliesslich in einer "Notsituation" genutzt ...
Oder irre ich mich da ...
Wenn der Fall wirklich eintreten sollte ( was ja sowieso schon mal recht selten passieren wird )
lass ich mir aber gerne wegen einer fehlenden Anmeldung ein "DUDU" geben ... wenn ich in dem Fall der Fälle dann echt damit gefunkt haben sollte ( und auch das muss ja erst mal jemand entsprechend mitbekommen / anzeigen / beweisen ).
Ab und zu einfach etwas weniger "deutsch" sein :) ;) (wenn man damit niemanden ernsthaft stört) ist für mich da die Devise.
Higgy schrieb:Geb ich dir absolut recht...
Ab und zu einfach etwas weniger "deutsch" sein :) ;)
Dann nehmen wir den Fall mal im Flieger beiseite... Habs verstanden ;)
Anders gefragt: Da ich ab und an der Flugleiter am Platz bin stelle man sich nun vor ich funke nun genau mit meinem Gerät: Ist dann ne Anmeldung wahrscheinlich schon sinnvoller oder?
Und noch anders gefragt: bis auf die Kosten, was hat ne Registrierung für Nachteile?
Ich sehe keine Nachteile bis auf die Kosten.
Wenn man BFLer ist, zahlt die Anmeldung wahrscheinlich eh der Verein / Dienstherr :)
Dass eine der beiden Funken offiziell nicht angemeldet werden muss, und die andere doch ... wäre komplett neu für mich.
Ich verkaufe am häufigsten Yaesu, da sie zum einen immer ein Headset Adapter dabei haben ( Icom will um 60 Euro dafür extra ) zum anderen kann man die Freuenzen / Listen am Rechner eingeben / sichern / schreiben per USB Kabel ...
Derzeit kaufen viele die neuen Yaesu FTA-850L, da sie auch noch bluetooth können und GPS drin haben.
Wenn man das alles nicht braucht reichen auch die 450er.
Higgy schrieb:ist nicht ganz richtig, der ist beim ICOM auch dabei ... siehe zb https://www.funkshop.com/icom-ic-a25ne.html
Ich verkaufe am häufigsten Yaesu, da sie zum einen immer ein Headset Adapter dabei haben
Stimmt, das ist neu ... bei diesem ja ...(wenn der Händler das Kabel vorher nicht rausnimmt und einzeln vertickt , ja das wird wirklich gemacht ! ) und bei fast allen anderen Icoms fehlt es sowieso.
Dr. Speed schrieb:Dazu gibt es mittlerweile eine Lösung:
Zu 1 würde ich mal bei der BNetzA anrufen 0228/14-0. Ich bin der Meinung, so ne Handfunke darf nur als Bodenfunkstelle genutzt werden
https://www.fliegermagazin.de/news/problem-mit-833-khz-handfunkgeraeten-geloest/
Praktisch gesehen kannst du da aber nicht wirklich viel mit machen:
Siehe Absatz 2 https://www.gesetze-im-internet.de/fsav_2004/__4.html
Und last but not least für den Fall, dass man spezielle Kumpels hat (Absatz 4 kann teuer werden, wenn man nicht registriert)
francop schrieb:Vedsteh diesen Gesetzes-Deutsch-Schwachsinn nicht wirklich
Praktisch gesehen kannst du da aber nicht wirklich viel mit machen:
Dass ichs registrieren muss ist klar
aber was darf ich nun konkret damit machen?😄
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