MikeMarkus schrieb:Also wirklich, das ist ja ein starkes Stück. Aber ehrlich, das ist ja ein so starkes Stück. Echt ein starkes Stück.
Danke, das konnte ich auf meinem Gerät nicht sehen und habe mal auf den Rechner gewechselt - das ist wirklich ein starkes Stück ... kann froh sein wenn das keiner zur Meldung bringt.
Ihr Helden, arbeitet wohl alle beim LBA.
Hoffe nur, dass Ihr alle so tolle Piloten seid für die Ihr euch hier verkauft.
Gruß
Roman
Lassen wir den Autor des Videos zu den YouTube Kommentaren zu Wort kommen:
"Meine lieben Flieger Kollegen erstens beleidigen geht garnicht ,,,, zweitens wisst ihr überhaupt nicht wie viele Flugstunden ich habe und welche Lizenzen. Auch habt ihr keine Ahnung ob ich einen Flugplan gemacht habe oder nicht, noch ob ich ein Wetter eingeholt habe . Ich fliege seit mehr als 24 Jahren und nicht nur Mickymaus Flieger …"
So jetzt weis ich also als bekennender Mickymausflieger dass ich in 17 Jahren mit dann 24 Jahren Flugerfahrung das darf. Wie so Lebenserfahrung doch die Rechtslage ändern kann ...
Aber nochmal zum Thema: Vor genau 6 Jahren wollte ich meine damals neue C 42 in Mengen mit meinem sehr erfahrenen Fluglehrer bei genau so einer Wetter-Lage abholen. Kurz hinter Mengen überall blauer Himmel. Nur am Platz halt nicht. Kommt da wohl öfter vor.
Wir sind wieder mit dem Auto nach Hause gefahren und das freundliche Comco Team hat für faires Geld den Flieger bei nächster Gelegenheit vor die Haustür geliefert. So lebe ich noch und auch der Flieger. Aber ich bin ja nur Mickymausflieger.....
BravoEcho schrieb:Das ist so eines der Verhaltensmuster dass ich schon bei mehr als einem Airliner-Piloten gehört habe. In aller Regel waren die das dann nicht mehr lange und an der Stelle muss ich leider feststellen - der Mental Health Fragebogen des LBA ist zwar selten dämlich bescheuert, aber für die krassesten Fälle funktioniert er dann doch manchmal.Lassen wir den Autor des Videos zu den YouTube Kommentaren zu Wort kommen:
"Meine lieben Flieger Kollegen erstens beleidigen geht garnicht ,,,, zweitens wisst ihr überhaupt nicht wie viele Flugstunden ich habe und welche Lizenzen. Auch habt ihr keine Ahnung ob ich einen Flugplan gemacht habe oder nicht, noch ob ich ein Wetter eingeholt habe . Ich fliege seit mehr als 24 Jahren und nicht nur Mickymaus Flieger …"
MikeMarkus schrieb:
das ist wirklich ein starkes Stück ... kann froh sein wenn das keiner zur Meldung bringt.
Ja, das macht mich auch völlig fertig!
Ziegenpeterle schrieb:Ist das überhaupt ein UL ? Kennt einer den Flugzeugtyp ? Ansonsten würde ich mal sagen, laaangsam mit den jungen Pferden. Für mich ist da nichts eindeutig....
Machen das mittlerweile UL Piloten?
Gruß Jörg
JPenner schrieb:Ja, denke auch, aber....
Für mich ist da nichts eindeutig....
a) Wobei ich auf dem ersten Blick nicht alle Instrumente finden konnte, die nötig sind um legal IFR machen zu dürfen.
b) in weiteren YT Video′s er den Flieger als Bristell UL beschreibt
Nun ja, ist gut gegangen...
Es gibt keine Bristell, die IFR zugelassen ist. Die UL Variante schon garnicht. Auch wenn der Pilot einen PPL mit IFR Berechtigung hätte, dürfte er in diesem Flugzeug selbstverständlich nur nach Sichtflugregeln fliegen. Da ist es völlig egal ob er einen Flugplan aufgegeben hat, das Wetter eingeholt hat oder seit mehr als 24 Jahren fliegt.
,,,, zweitens wisst ihr überhaupt nicht wie viele Flugstunden ich habe und welche Lizenzen. Auch habt ihr keine Ahnung ob ich einen Flugplan gemacht habe oder nicht, noch ob ich ein Wetter eingeholt habe . Ich fliege seit mehr als 24 Jahren und nicht nur Mickymaus Flieger …"
so sieht es aus...
er hat ja heute irgendwie den zumindest auf mich pampig wirkenden Kommentar ergänzt...
Wenn legal hätte er das einfach kurz beschreiben können so hat es ein Geschmäckle.
Er wird es wissen ob es legal war
francop schrieb:Jup, da fehlt einiges. Somit ist klar, dass der Flieger nur für VFR zugelassen ist, selbst wenn es eine Bristell als LSA ist.
Ja, denke auch, aber....a) Wobei ich auf dem ersten Blick nicht alle Instrumente finden konnte, die nötig sind um legal IFR machen zu dürfen.
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