Zahlungsbedingungen bei Neukauf eines UL

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  • odi schrieb:
    Wie waren jeweils die vom Anbieter geforderten Zahlungsbedingungen?
    Wurden Anzahlungen bei Kaufvertragsabschluss gefordert? Ggf. in welcher Quote zum Kaufpreis?
    Wurden für den Auftragsverlauf (also vor Übergabe des Luftfahrzeugs) weitere Anzahlungsbeträge gefordert? ggf. in welchem prozentualen Volumen?
    Aus einem mir vorliegenden Angebot eines Musters, welches in D, aber auch international sehr gut verkauft wird:

    25% Anzahlung bei Bestellung

    35% Anzahlung 5 Monate vor Lieferung

    25% Anzahlung 3 Monate vor Lieferung

    Restzahlung bei Fertigstellung ab Werk
    odi schrieb:
    Wurde für diese etwaigen Vorkasse-Beträge durch den Anbieter eine Sicherheit für den Auftraggeber (z. B. im Wirtschaftsverkehr übliche Bankbürgschaften wie Anzahlungsbürgschaften und Vertragserfüllungsbürgschaften) ausgegeben?
    Hat der Anbieter eine solche Besicherung des Vertrags von sich aus angeboten?
    Auf Nachfrage wurde die Möglichkeit der Besicherung zu Lasten des Käufers zu banküblichen Konditionen eingeräumt. 
    Eldim schrieb:
    Nachteil für Bürgschaftsgeber ist, dass die Bürgschaft von seiner Kreditlinie weggehen.
    Dieser Aspekt wurde vom deutschen Importeur benannt, aber nicht als Problem gesehen.

    Insgesamt scheint die Gewährung einer Bürgschaft für die Anzahlung keine Selbstverständlichkeit zu sein, sondern eher im Bereich der Verhandlungssache zu liegen.

    Wichtig wäre meiner Meinung nach bei ausländischen Mustern auch die Prüfung der Bonität des deutschen Importeurs, der ja i.d.R. nicht der Hersteller ist und somit meist ein deutlich kleinerer Geschäftspartner und entsprechendem Spielraum.

    Gehen wir mal von einem angenommenen Kaufpreis von brutto 220.000€ und einer Lieferzeit von 1,5 Jahren aus (So sieht das ungefähr bei dem Objekt meiner Begierde aus), wäre ich initial ein gutes Jahr mit 55.000€ im Risiko, oder alternativ mit ca 1.500€ (bei 3%) zusätzlicher Kosten für die Bankbürgschaft unterwegs.

    Nach der zweiten Anzahlung weitere 2 Monate mit einem Risiko von dann 129.000€, oder kumuliert 2.145€ für die alternative Bürgschaft.

    Vorletzter Schritt dann die dritte Anzahlung, also dann kumuliert mit 189.000€ für 3 Monate im Risiko, oder alternativ kumuliert überschlägig 3.500€ für die Bürgschaft und die gesamte Laufzeit von Bestellung bis Auslieferung.

    Die 0,3% kann ich mir kaum vorstellen. Da ist ja vielleicht ein Komma verrutscht? Meine Bank (eine Sparkasse) sprach von 1-3%, je nach Objekt und Geschäftspartner.

    Wie auch immer, ich würde nur unterschreiben, wenn die Bonität des Importeurs gesichert ist, sowie die Bankbürgschaft möglich ist.

    Thomas

  • Moin, es gibt ja auch Versicherungen welche für einen die Bürgschaft übernehmen und

    diese sind meistens bedeutend günstiger als die Banken, außerdem richten sich die Kosten immer nach der eigenen Bonität.

    Stefan

  • Moin, bei dem letzten Flugzeug wo ich den Neuerwerb betreut habe, handelte es sich um ein Segelflugzeug.

    Da waren es bei 3 Jahren Wartezeit 25% bei Bestellung, 25% bei Rohbauabnahme und den Rest bei Auslieferung.

    Empfand ich als fair, wir haben allerdings auch eine Bürgschaft über eine Versicherung genommen.

  • Postbote schrieb:
    außerdem richten sich die Kosten immer nach der eigenen Bonität.
    Relevant ist im Fall von Anzahlungsbürgschaften eher (aber nicht nur) die Bonität des Auftragnehmers, also die des Importeurs resp. Verkäufers.

    Die eigene Bonität, also die des Käufers, dürfte bei solch einem Projekt wohl außer Frage stehen, da anderenfalls das Ganze sowieso im Bereich von Wolken kuckucksheim angesiedelt sein dürfte.

  • Tarutino schrieb:
    Die eigene Bonität, also die des Käufers, dürfte bei solch einem Projekt wohl außer Frage stehen, da anderenfalls das Ganze sowieso im Bereich von Wolken kuckucksheim angesiedelt sein dürfte.
    Na was glaubst Du wer für diese Bürgschaft bei Seiner Hausbank mehr Gebühren zahlen muss,

    (alles mal einfach ausgedrückt) der Kunde mit dem es noch nie Zahlungsschwierigkeiten gab oder der Kunde wo vor Jahren mal fast ein Kredit geplatzt ist? Kunde 1 wird garantiert weniger Gebühren als Kunde 2 bezahlen auch wenn beide heutzutage evtl. das gleiche Jahreseinkommen haben.

    Oder ein Kunde hat ein bezahltes Haus und der andere Kunde wohnt zur Miete obwohl beide das gleiche Einkommen haben wird der Hausbesitzer garantiert weniger Gebühren bezahlen.

    Thomas, ich habe schon recht viele Erfüllungsbürgschaften bei Auftraggebern hinterlegt was in der Baubranche zum Tagesgeschäft gehört, ich weiß von was ich da rede und da ging es teilweise um ganz andere Summen.

    Die besten und günstigsten Bürgschaften bekommt man immer bei Versicherungen.

  • Anzahlung ohne Sicherheit? Bei uns ist gerade ein für Tirol grosses Küchenstudio hopsgegangen. Hat einem Bekannten 95% Anzahlung rausgeleiert. Liefertermin immer wieder verschoben und baldige Lieferung versprochen wenn nochmals gezahlt wird.... Angestrebte Ausgleichsquote = 5%, die braucht der Masseverwalter. Totalverlust.

    Natürlich muss eine Anzahlung geleistet werden, aber in heutigen Zeiten hätte ich bei grösseren Beträgen schon Angst drum.

    Also immer schön vorsichtig sein und mit dem Öl nicht sparen!

  • Vielen Dank für die Beiträge.
    Denke, es kristallisiert sich heraus: im Flugsport ist geht es auch im Finanzierungsbereich recht sportlich zu.
    Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

    Quintessenz: Unabhängig von der Höhe der Anzahlungsraten (denke die Prozentsätze sind bei der originären Problemstellung eher sekundär) sollte in einem geordneten Geschäftsverkehr keine Anzahlung ohne Besicherung stattfinden, Mögliche Instrumente hierfür wären die Bankbürgschaft bzw. der o.a. Weg der Bürgschaft über eine Versicherung.

    Möglicherweise tun sich die Anbieter auf dem Markt damit etwas schwer. Jedoch ist es mir unverständlich, zumal in der Vergangenheit immer wieder Meldungen über Insolvenzen (oder Notverkäufe) auch im Bereich der Lfz-Hersteller durch die Medien gingen. Ob die Quote im Vergleich mit anderen Wirtschaftszweigen höher oder geringer ist, kann ich nicht feststellen. Es sollte meines Erachtens aber als Gebot der Fairness im Wirtschaftsverkehr mit höherpreisigen Produkten bei der Forderung nach Anzahlungen auch der Hinweis auf die Möglichkeit einer Besicherungsform nicht fehlen.

    Dazu vielen Dank den bisherigen Beteiligten am Chat.

    Was mich überrascht: entweder hat noch kein tatsächlicher Käufer oder Vetreter einer Käufergemeinschaft (oder Verein) der jüngeren Vergangenheit mit einem 600kg-UL hier seine Erfahrung gepostet. Die Gründe kenne ich nicht, denke, alles ist gut gegangen. Ein kleiner "Spiegel" der aktuell durchgeführten   Z a h l u n g s b d i n g u n g e n   verschiedener Händler/Hersteller wäre sicherlich für viele andere auch interessant.

    Vielen Dank und beste Grüße

  • odi schrieb:
    Es sollte meines Erachtens aber als Gebot der Fairness im Wirtschaftsverkehr mit höherpreisigen Produkten bei der Forderung nach Anzahlungen auch der Hinweis auf die Möglichkeit einer Besicherungsform nicht fehlen.
    Absolut meine Meinung.

    Ich würde noch weiter gehen: Ich würde als Anbieter die Besicherung der Anzahlungen als grundsätzlichen, "kostenfreien" Service im Rahmen des Neukaufs anbieten und die Kosten dafür in der Kalkulation einbauen (verstecken ;-)  ). Mache ich in meinem Geschäft ähnlich, wahrgenommen wird nicht der höhere Preis, sondern der runde Service.

    Thomas

  • Wenn man alleine mal recherchiert, wie viele Hersteller in der Vergangenheit schon in die Zahlungsunfähigkeit gegangen sind, dann ist das Thema Besicherung schon recht elementar. 

    AXA, R + V, sowie ERGO händeln das jeweils ganz ordentlich.

    Darüber hinaus sollte man sich die Vertragsgestaltung genauer ansehen. Viele Hersteller sind an eine oder zwei Personen geknüpft. Fällt (fallen) die aus, dann kann sich die Auslieferung bis zum St. Nimmerleinstag verzögern. 

  • Ich habe Anfang 2021 ein 600kg-UL eines europäischen Herstellers noch vor endgültiger Erteilung der Zulassung nach LTF UL 2019 gekauft und dabei folgende Absicherungen und Zahlungsmodalitäten in den Kaufvertrag aufgenommen:

    1. Anzahlung 75%, abgesichert durch Bankbürgschaft (Kosten trägt der Verkäufer)

    2. Restzahlung 25%, fällig bei:

        - mängelfreier Abnahme (vorher Katalog mit Abnahmekriterien definiert), UND

        - erteilter Musterzulassung nach LTF UL 2019, UND

        - Nachweis des legalen Leergewichts.

    3. 24 Monate Gewährleistung auf das Gesamtsystem, d.h. auf das Flugzeug und aller verbauter Komponenten ink. Motor in     Übereinstimmung mit EU-Gewährleistungsrecht.

    Mehr geht meines Erachtens nicht, weniger sollte es aber auch nicht sein (zumindest nicht im Bereich von 150k-280k Kaufpreis). Bei einem hochgradig emotionalen Produkt wie einem Flugzeug sollte man den Verstand nicht ausschalten und sich nicht vom Verkäufer Bedingungen diktieren lassen.

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