Wie ermittle ich die Sichere Höhe richtig?
In der ICAO-Karte sind ja die Max. Elevation Figures (MEF) angegeben. Diese enthalten bereits Zuschläge von 60 ft (über bekanntem Hindernis) bzw. 30 ft (über fiktivem Hindernis von 328 ft).
Zu allem Überfluss verwendet § 6 Abs. 1 LuftVo auch noch den Begriff "Sicherheitsmindesthöhe". Das sind 1000 ft über "dicht besiedelten Gebieten" usw. bzw. 500 ft "in allen übrigen Fällen".
Mal angenommen, ich fliege entlang der BAB 1 westlich von Engter über das Wiehengebirge. Abgelesene MEF = 17 = 1700 ft. Da steht ein Turm, der mit 1333 angegeben ist. 1333 + 500 = 1833 ft = Sicherheitsmindesthöhe.
Und welchen Wert trage ich als Sichere Höhe P4 in den Flugdurchführungsplan ein?
RomeoKilo schrieb:Es kommt drauf an :)
Und welchen Wert trage ich als Sichere Höhe P4 in den Flugdurchführungsplan ein?
RomeoKilo schrieb:-> Ironie an
Mal angenommen, ich fliege entlang der BAB 1 westlich von Engter über das Wiehengebirge. Abgelesene MEF = 17 = 1700 ft. Da steht ein Turm, der mit 1333 angegeben ist. 1333 + 500 = 1833 ft = Sicherheitsmindesthöhe.
Zollstock, ach nee, heisst ja jatzt Gliedermassstab, nicht vergessen!
-> Ironie aus
Tom
Strich in die ICAO-Karte einzeichnen, Lineal mit 5-Meilen-Radius anlegen und nach dem höchsten eingezeichneten Hindernis (z.B. Turm) auf dem Streckenabschnitt schauen, auf 100ft. Höhe aufrunden, 500ft. dazu addieren.
Bei Deinem Turm-Beispiel also 1333ft = 1400ft. + 500ft = 1900ft. Mindestsicherheitshöhe.
RomeoKilo schrieb:Wie ermittle ich die Sichere Höhe richtig?
In der ICAO-Karte sind ja die Max. Elevation Figures (MEF) angegeben. Diese enthalten bereits Zuschläge von 60 ft (über bekanntem Hindernis) bzw. 30 ft (über fiktivem Hindernis von 328 ft).
Zu allem Überfluss verwendet § 6 Abs. 1 LuftVo auch noch den Begriff "Sicherheitsmindesthöhe". Das sind 1000 ft über "dicht besiedelten Gebieten" usw. bzw. 500 ft "in allen übrigen Fällen".
Mal angenommen, ich fliege entlang der BAB 1 westlich von Engter über das Wiehengebirge. Abgelesene MEF = 17 = 1700 ft. Da steht ein Turm, der mit 1333 angegeben ist. 1333 + 500 = 1833 ft = Sicherheitsmindesthöhe.
Und welchen Wert trage ich als Sichere Höhe P4 in den Flugdurchführungsplan ein?
Danke, Andrea!
Zufällig fand ich inzwischen auch diese Quelle zum Thema:
https://aopa.de/wp-content/uploads/24_ASL_VFR-Luftfahrtkarten.pdf
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