Belchman schrieb:Ich versuche es genauer zu erklären:
Das mit mach doch erstmal PPL und schau mit wieviel Stunden du hinkommst ist auch eine sinnfreie Theorie. Mit 40 brauchste vielleicht mehr Stunden wie mit 20.
Belchman schrieb:
Medical LAPL bekommt fast jeder und ist später immer 2 Jahre gültig. Class 2 sieht da schon anders aus (ergo mehr Kosten die man besser in der Luft verbringen kann).
Class 2 oder LAPL Medical kostet bei meinem Arzt genau das gleiche. Wenn er einen PPL haben sollte und er über 50 nicht jedes Jahr zum Arzt möchte (weil das ja soviel wie eine Flugstunde kostet), fliegt er halt das zweite Medical Jahr mit LAPL Rechten, kann aber jederzeit zum Dok um sich wieder Class 2 zu holen wenn er PPL Rechte benötigt.
Belchman schrieb:
Das mit mach doch erstmal PPL und schau mit wieviel Stunden du hinkommst ist auch eine sinnfreie Theorie.
Wieso Theorie? Der Wechsel von LAPL zu PPL und umgekehrt während der Ausbildung ist gar kein Problem.
Ich hatte mich z.B. für LAPL angemeldet und mich dann nach der Theorieprüfung dazu entschlossen, doch den PPL zu machen. Kurz dem Ausbildungsleiter Bescheid gegeben und gut war.
Zumal ja, wenn man ohnehin nahe an die PPL-Stunden ran kommt das Delta in der ausbildung also die Funknavigation durchaus hilfreich sein kann, zumindest wenn man eine entsprechend ausgerüstete E-Klasse chartert, die ja meist nicht die neueste ist und nicht immer ein GPS hat und man dann vielleicht doch nicht nur am eigenen Kirchturm fliegt.
Belchman schrieb:Von welchen "ganzen Falschinformationen" redest Du? Ich zumindest hatte mich in genau einem Punkt geirrt.Wenn man die ganzen Falschinformationen mal wegnimmt dann ist LAPL mit späteren Downgrade immer die bessere Variante.
Wer nach Scheinerhalt sofort mit Passagieren fliegen will sollte sich fragen ob das Sinn macht. UL Passagierberechtigung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden was letztlich den UL nicht billiger macht.
Das Szenario mit den Passagieren kann übrigens folgendes sein: Du machst die LAPL, damit Du für das Gepäck der besseren Hälfte oder für die Bekannten mal ne c172 chartern kannst, auf der Du auch die Ausbildung gemacht hast. Weil Du viel und vor allem flexibel allein fliegst kaufst Du Dir vom Lottogewinn ne VL3. Mit der bist Du jetzt 100h geflogen und hast noch einen Fluglehrer für 2x200km Überlandflug gezahlt und du nimmst die Freundin mit. Und dann will die Freundin aber doch mal die 3 Reisetaschen mitnehmen, und du willst die c172 chartern. Dann darfst Du (nach meinem Verständnis, insofern die Passagierberechtigung nicht von SPL auf LAPL übertragbar ist) aber nicht einfach abheben, sondern Du darfst erst mal noch 10h mit der c172 durch die gegend fliegen bis Du Deine Freundin mitnehmen darfst. Am Ende hast Du 10h die e-Klasse gechartert obwohl Dein UL im Hangar steht, und Du hast auch noch den UL Fluglehrer bezahlt, das ist bestimmt nicht billiger als das Delta zur PPL.
Wenn meine Annahme nicht zutrifft ist das natürlich kein Problem. Wenn UL Stunden auf die 10 Flugstunden zur Passagierberechtigung anrechnbar sind ist das noch einfacher. Dann fliegst Du 10h auf UL, hast die LAPL Passagierberechtigung und kannst dann die Passagierberechtigung ganz ohne Fluglehrerstunden auf die SPL übertragen lassen.
Weiss jemand (mit quelle) welche der 3 Szenarien zutrifft?
Ja genau, ein Beispiel aus dem wahren Leben.
Nochmal zum mitlesen:
Es gibt keine Passagierberechtigung im LAPL
Es gibt nur das Recht Passagiere mit zu nehmen. Das ist ein feiner aber wichtiger Unterschied.
Und wenn ich nach dem LAPL 10h geflogen habe mit irgend etwas, das in die LAPL Stunden zählt (TMG, UL, ...) dann bin ich berechtigt mit Gästen zu fliegen.
jetzt geh ich erst mal im Lotto gewinnen...
Steffen_E schrieb:Dazu gibt es allerdings auch eine andere Auffassung....hab ich damals auch gedacht das das gilt. Allerdings hatte meine LLB gemeint, ich brauche 10h nach LAPL Datum als PIC....
Und wenn ich nach dem LAPL 10h geflogen habe mit irgend etwas, das in die LAPL Stunden zählt (TMG, UL, ...) dann bin ich berechtigt mit Gästen zu fliegen
TMG Zeit galt nicht, da nicht im LAPL eingetragen (Damals galt noch entweder SPL oder LAPL - mittlerweile in beiden eingetragen)
Sprich: Beides müsste im LAPL eingetragen sein
UL Zeiten auch nach der neuen Gesetzgebung, gelten laut LLB nicht in den 10h
Pragmatisch gesehen:
Für die Leute, die eh erfahren sind und entweder TMG der SEP geflogen sind kein Thema
Für frische Leute....so what 10h fliegen ist ja auch fun (oder man macht eben den PPL, auch wenn den die meißten wohl nie wirklich brauchen)
Ach ja....
Wenn man nach LAPL direkt auf SPL umschult braucht man dann übrigens die 10h nicht, im SPL wird die PAX Berechtigung direkt eingetragen und ist gültig
francop schrieb:Aber nur dann wenn man die 10h auf LAPL vorher hatte ;-) so meine ich das mal verstanden zu haben, also nur bereits vorhandene Passierberechtigung wird im SPL (UL) eingetragen
Wenn man nach LAPL direkt auf SPL umschult braucht man dann übrigens die 10h nicht, im SPL wird die PAX Berechtigung direkt eingetragen und ist gültig
Ne, genau das nicht....der LAPL hat die Pax Berechtigung schon inne....du darfst di Rechte allerdings noch nicht ausüben weil keine 10h
Wenn du umschulst auf UL wird die Pax Berechtigung direkt übertragen und ist nicht an Bedingungen geknüpft (außer 90 Tagel Regel)
Wobei man aber auch sagen muß, daß die Ausbildungskosten müßig sind im Vergleich zu den Kosten, die später kommen, wenn man nicht in die Kategorie Piloten fallen will, die ewig an den Mindest-Flugstunden zum Scheinerhalt rumkratzen.
Daher auch meine Frage ganz am Anfang wie hoch das jährliche Budget des Fragestellers für die Fliegerei ist. Das war jetzt nicht irgendwie abwertend gemeint. Ich mußte nur an die ganzen Piloten denken, die erst die Scheine machen und dann an besagter Mindest-Flugzeit rumkratzen oder ihre Lizenzen nach wenigen Jahren verfallen lassen, weil es auf Dauer dann doch zu teuer wird.
francop schrieb:Korrekt. Und genau das macht die Passagierberechtigung für UL so unglaublich unsinnig oder besser gesagt noch unsinniger. Denn unsinnig ist sie schon ganz ohne die o.g. Möglichkeit.Ne, genau das nicht....der LAPL hat die Pax Berechtigung schon inne....du darfst di Rechte allerdings noch nicht ausüben weil keine 10h
Wenn du umschulst auf UL wird die Pax Berechtigung direkt übertragen und ist nicht an Bedingungen geknüpft (außer 90 Tagel Regel)
Man muss sich mal vorstellen, dass man trotz bestandener Prüfung auf UL (und damit UL-Lizenzinhaber) eine Passagierberechtigung zu absolvieren hat, die einen inhaltlich in dieser Richtung keinen Millimeter weiterbringt. Hast Du aber die LAPL in der Tasche und bist Flugzeuge mit wesentlich mehr Masse und damit einer gewissen Trägheit ausschließlich in einer Ausbildungssituation geflogen, sieht der Gesetzgeber absolut kein Problem darin, Passagiere zu Dir in Dein UL steigen zu lassen, das aufgrund der geringen Masse auch noch wesentlich (!) dynamischer (und anfälliger für gewisse Wetterverhältnisse) ist, obwohl Du darauf als Pilot im worst case ggf. nur eine einzige Stunde Erfahrung hast.
Prost Mahlzeit.
Wer sich das ausgedacht hat, hat sich mit der Materie offensichtlich nicht wirklich tiefgehend beschäftigt.
francop schrieb:Ah OK danke, dann habe ich das immer falsch verstanden.
Ne, genau das nicht....der LAPL hat die Pax Berechtigung schon inne....du darfst di Rechte allerdings noch nicht ausüben weil keine 10h
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