Hi zusammen!
Jede Schule mit der ich spreche teilt eine andere Meinung und vielleicht bin ich hier unter gleichgesinnten besser beraten als bis dato :)
Ich bin Fallschirmspringer und wollte schon immer gerne nen privaten Pilotenschein machen den ich aber auch gerne richtig ausnutze und nicht nur um sinnlos ohne Plan herzuzufliegen...
Mein Gedanke war das ich mit dem Flugzeug auch weitere entfernte treffen realisiere (Wohne auf der polnischen Seite in Frankfurt an der Oder) und habe öfters Treffen in Hamburg,München sowie Berlin.
Wenn ich jedoch richtig lese kann man mit nem LAPL kaum in nem Wetter fliegen was wir zu 70% im Jahr haben Regen und Wind über 15 m./s. Und in den Urlaub fliegen diesen Traum gerade in der Corona Kriese mit Ehefrau und Kind das wäre nen Traum ist das jedoch eurer Meinung absurd und Unsinn was ich mir vorgestellt habe?
Zum nächsten Flugplatz habe ich 40 min. Nur so am Rande;)
Vielen Dank !
Sebastian90 schrieb:Na, dann man willkommen im ULForum...bin gespannt was in der LAPL vs PPL so kommen wird ;-)
ich hier unter gleichgesinnten besser beraten als bis dato :)
Würde mir erstmal die Frage stellen, was will ich hinterher mit so einem Flugschein machen:
Will ich nur zum Spaß für mich fliegen?
Will ich auch mit mehr als 2 Leuten fliegen? (um ggf auf UL zu begrenzen)
Will ich prozesssicher nach MUC oder HAM?
Will ich auch mal Springer absetzen?
Will ich auch mal außerhalb der EU?
usw....
Zweitens die Frage was wäre das für ein Flugzeug was ich dazu bräuchte? und welche Lizenz brauche ich dazu?
Klingt für mich, dass du noch keine richtige Vorstellung hast was du da brauchen wirst und vielleicht ob die Vorhaben so realistisch sind.
Um zum Beispiel einigermaßen zuverläßig regelmäßig Strecken gen MUC/HAM zu fliegen kommst du im Sichtflug oft nicht so weit....also eher IFR
Aber: der LAPL läßt sich immer upgraden :-)
Dein Traum ist schön. Nur leider bleibt der Traum mit der ganzen Familie in den Urlaub zu fliegen bei den allermeisen Piloten ein Traum.
Ich frage mal ganz direkt: Wie viele Flugstunden (Charter) kannst Du dir jährlich nach der Ausbildung leisten, ohne das Deine Familie kürzer treten müßte?
Die Frage mag sich brutal anhören, aber es gibt leider viele Flugbegeisterte, die ihre Lizenz machen und dann nach 2-3 Jahren nicht mehr fliegen, weil sie die laufenden Kosten regelmäßig dann doch nicht tragen wollen. die Betonung liegt hier ganz klar auf "wollen" und nicht unbedingt auf "können".
Unsere Ultraleicht-Flieger sind Spaßgeräte für gutes Wetter. Wenn mich jemand fragt: "Kannst du mich am 14. August abends um 18 Uhr nach Basel bringen?" ist meine Antwort immer: "Buche ein Flugticket bei einer Airline." Auf Sicht kann man verdammt weit kommen, auch nach Basel, aber gegen das Wetter kommt man nicht an. Daher kann ich keine Termine fest abmachen. Dabei sind die Windgeschwindigkeiten weniger ein Problem. In der Gegend von 15m/s liegt bei vielen Maschinen die maximal demonstrierte Seitenwindkomponente. Da setzt also die Technik das Limit und nicht die Lizenz.
Was das schlechte Wetter (also Regen, Eis, ...) angeht, bist Du mit einem PPL-A besser gestellt. Aber dann ist es mit einem PPL-A SEP VFR nicht getan. Dann mußt Du noch die IFR-Ausbildung nachschieben. Und bei entsprechend schlechtem Wetter kommt dann schnell der Punkt, daß auch ein Motor nicht mehr ausreicht. Schließlich könnte der ausfallen und dann ist man bei entsprechend schlechtem Wetter erledigt. Also reden wir schon über PPL-A & IFR & Multi-Engine.
Was die Ausbildung inkl. der Erweiterungen kostet, können Dir andere User hier sicher sehr viel besser sagen. Aber die Ausbildung ist nur der eine Teil. Nach der Ausbildung regelmäßig im Training zu bleiben ist eine ganz andere Sache. Da reden wir dann mal über 30-50 Flugstunden pro Jahr (Meine Vermutung, IFR Piloten hier?), um auch wirklich unter den widrigen Bedingungen eine 2-Motorige fliegen zu können. Außerdem reden wir da dann über Charterpreise von 400€/Stunde für eine Piper pa44 Seminole oder sowas. In Summe sind wir dann bei jährlichen Ausgaben von 12-20k€ zum Erhalt der Lizenz, wenn man wirklich Schlechtwetter IFR unterwegs sein will.
Da ich mich mit der Frage beschäftigt habe weil ich demnächst die Ausbildung anfange:
Die PPL hat mehr Mindeststunden (45 vs. 30) und erscheint damit teurer. Die Frage ist aber mit wie viel Stunden Du hin kommst. Daher kann es sein dass am Ende der Unterschied nicht mehr so groß ist.
Der Unterschied im Ausbildungsinhalt ist die Funknavigation. Die ist bei der LAPL nicht mit dabei. Wie viel Arbeit die für Dich ist hängt denke ich von Deiner Geometrie-Intuition ab. Wenn Du Ingenieur/Physiker/Mathematiker/... bist oder segelst (sorry, nur zur Veranschaulichung) ist das vermutlich nicht so schwer.
Bei der LAPL ist die Passagierflugberechtigung nicht mit dabei. Die bekommst Du nach 10h und bestimmten nachgewiesenen Überlandflügen, letztere mit Fluglehrer(!), also nicht einfach dass Du nach 10h rum kurven den Eintrag kriegst. Hierfür fallen noch mal Kosten an, die dich näher an die PPL ran bringen, abhängig davon ob Du einen eigenen Flieger kaufst oder nicht, und ob Du ohnehin alleine fliegen würdest.
Wenn Du also real 40h zum Fliegen lernen brauchst und die Funknavigation in 5h hin kriegst sind es nur noch 45 vs. 40h, und wenn Du die Passagierberechtigung drauf rechnest ist die LAPL ggf. sogar teurer. Wenn Du nur 30h für die LAPL brauchst, Dir ohnehin einen eigenen Flieger kaufst, Du sowieso erst mal alleine wo hin fliegst bevor Du die Familie mit nimmst und der Fluglehrer bereit ist in Deiner Maschine für wenig Gehalt die Überlandflüge zu machen, dann ist die LAPL billiger.
Ein weiterer Vorteil der PPL ist dass sie weltweit gültig ist, und selbst in Europa hab ich bei manchen Plätzen in Frankreich gelesen dass die aufgrund einer Skepsis gegenüber den Fähigkeiten der dortigen UL Piloten ULs nur landen lassen wenn der Pilot auch eine PPL hat, weiss nicht ob man da angestottert kommen kann "hab ja ne LAPL ist das gleiche".
Mit dem Wetter bringt Die die PPL nicht mehr, es sei denn Du machst die IFR-Berechtigung und hast ein IFR-zertifiziertes Flugzeug. Aber das ist noch mal ein sehr langer Weg und sehr teuer. Und selbst dann kannst Du mit einer einfachen IFR-ausgerüsteten Maschine nicht einfach durch jedes Wetter fliegen und im Nebel landen. Das bringt Dir was um bei wamem Wetter durch "einfache" Wolken zu fliegen oder Dir etwas mehr Sicherheit für den Fall der Fälle zu geben. Um wirklich wetterunabhängig zu sein musst Deine Firma schon sehr gut laufen. IFR hab ich für mich als reale Option daher abgeschrieben. Das kommt in′s Spiel sollte ich mal ein Startup teuer verkaufen (Lotto spiele ich nicht).
Wie viel Nutzen das Flugzeug als Fortbewegungsmittel ist hängt von der Maschine und den geplanten Reisen ab. Ich würde mal vermuten der Nutzen ist größer wenn Du bei gutem Wetter spontan mit wenig Gepäck auf die Nordseeinseln fliegen willst, als wenn Du Geschäftstermine machen willst. Auch macht es einen großen Unterschied ob Du alleine bzw. mit Deiner (leichten) besseren Hälfte unterwegs bist wo ein UL reicht, oder ob Du mit Gepäck bzw. mehr als 2 Personen unterwegs bist, wo Du dann eine 4-sitzige E-Klasse brauchst (Mit der häufig anzutreffenden C172 kannst Du aber auch nicht mit 4 Personen in den Urlaub fliegen), die das 3-Fache kostet und verbraucht. Du musst auch beachten dass Du ja den Trip nicht zum Flugplatz machst sondern auch von dort weiter kommen musst.
Zum Nutzen als Fortbewegungsmittel musst Du auch die Öffnungszeiten der Flugplätze mit einbeziehen. Wegen letzterer bringt auch die Nacht-VFR (nur LAPL/PPL mit Zusatzausbildung, nicht UL) in Deutschland oft nicht all zu viel. Viele Plätze machen um 18:00 (oder früher) bzw. Sonnenuntergang+30 min. zu. Da wird der Tagesausflug schon kurz. Und vom Wochenende hast du nur was wenn Du Freitag Nachmittag hin fliegst und Montag früh zurück (was wiederum bedeutet dass Dein Job so flexibel sein muss dass Du im Zweifelsfall noch mit dem Zug/Mietwagen nach Hause fahren kannst). Am Ende kann es praktischer sein, Freitag und Sonntag Abend je 5h im Auto/Zug zu sitzen.
Ach ja: ich will den Schein zum Reisen machen, ich will Dir das nicht madig machen. Aber halt für Spontrantrips mit Faltrad und wenig Gepäck (es sei denn es langt bald für eine kleine Ferienwohnung) bei gutem Wetter, und ich kann mir die Montag Vormittage frei von kritischen Terminen halten.
Ich denke LAPL vs. PPL ist nur das letzte Glied in einer längeren Überlegungskette, und nicht der kritische Faktor. Überleg Dir erst mal wofür genau Du fliegen willst, ob eher UL oder E-Klasse, wie viel das kostet, ob das praktisch so hin haut wie Du Dir es vorstellst. Dann am Ende steht die Frage ob LAPL oder PPL, mit einem Unterschied der deutlich kleiner ist als es zunächst aus sieht.
Die SPL wird wegen der günstigeren Charterkosten (Du fliegst idR. ene Kiste die neu 70k kostet vs. eine Kiste die neu >250k kostet) deutlich (30%?) günstiger werden, aber dann bist Du mit ULs verheiratet, es sei denn Du willst die komplette PPL oder LAPL noch mal machen. Die Umschulung von LAPL/PPL auf SPL sind 3(?) Stunden.
:-) Due vermischt glaube ich an der ein oder anderen Stelle LAPL mit SPL :-)
MtCenis schrieb:?
Bei der LAPL ist die Passagierflugberechtigung nicht mit dabei. Die bekommst Du nach 10h und bestimmten nachgewiesenen Überlandflügen, letztere mit Fluglehrer(!),
Schein + 10h = berechtigt.
Steffen_E schrieb:Da hast Du recht wohl recht. Das hatte dann eine Flugschule auf ihrer Webseite offenkundig falsch geschrieben. Bringt jetzt meine LAPL/PPL Rechnung für mich selbst wieder durcheinander.
Schein + 10h = berechtigt.
In der LuftPersV steht aber für die SPL (§84a):
"(2) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung, Flüge nach Absatz 1 mit zweisitzigen Ultraleichtflugzeugen durchzuführen, ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer in Begleitung eines Fluglehrers. Die Passagierberechtigung für Führer von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die eine gültige Lizenz für Privatflugzeugführer oder Segelflugzeugführer besitzen, gilt mit der Erteilung des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer nach § 44 Absatz 1 als erteilt. § 122 Abs. 1 bleibt unberührt."
Ist das relevant/aktuell?
francop schrieb:Ja, sorry, in dem Punkt war ich in falscher Kenntnis, weil das tatsächlich eine Flugschule falsch geschrieben hatte. Das macht den Unterschied LAPL/PPL etwas größer aber nicht arg viel.
:-) Due vermischt glaube ich an der ein oder anderen Stelle LAPL mit SPL :-)
>gelöscht<
Frage falsch gelesen.
Sorry
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