Ich weiß nicht recht. Schon wieder irgend ein Gesetz daß uns UL-Flieger reglementiert. Wenn man aber die Helmpflicht mit dem Anlegen eines Fallschirms (wie die Segellflieger) kombiniert wäre das UL Lehrgewicht geringer und die Gewichtsgrenze für bestehende ältere UL′s könnte erhöht werden. Wer hat gute Kontakte zu unseren deutschen Verbänden?
Grüße aus St. Olaf von Rose Nylund
Moin
Bisschen ADS-B Out:
ACHTUNG:
Der Inhalt des Videos scheint fehlerhaft zu sein! Nein, es ist definitiv (!) fehlerhaft!
Bitte so auf keinen Fall nachbauen. Es wird nicht funktionieren. Ich werde das demnächst korrigieren.
@Sukram
Du veränderst ein gem. Telekommunikatinsgesetz zugelassenes Frequenzabstrahlendes Gerät. Damit verliert es die Zulassung und die Benutzung ist eigentlich rechtlich verboten.
Wenn also ein anderer eine Störung seiner elektronischen Geräte feststellt und du als Verursacher in Frage kommst wird das ein findiger Beamter vielleicht herausfinden.
Belchman schrieb:Kannst mich ja anzeigen.
Du veränderst ein gem. Telekommunikatinsgesetz zugelassenes Frequenzabstrahlendes Gerät. Damit verliert es die Zulassung und die Benutzung ist eigentlich rechtlich verboten.
Belchman schrieb:Er nutzt eine Funktion die vom Gerät vorgesehen ist. Ohne das Gerät zu öffne, sondern passt nur den Stecker an. Das ist nicht verboten. Er ändert weder die Signal starke, noch die frequenz oder sendet nun auf 1090mhz seine live Video vom Flug aus.
Du veränderst ein gem. Telekommunikatinsgesetz zugelassenes Frequenzabstrahlendes Gerät. Damit verliert es die Zulassung und die Benutzung ist eigentlich rechtlich verboten
P.S. Wie es auch schon jemand unters Video geschrieben hat, wird es nicht mal funktionieren.
HansOtto schrieb:Es funktioniert tadellos... Sry... 🤷♂️
P.S. Wie es auch schon jemand unters Video geschrieben hat, wird es nicht mal funktionieren.
EDIT: Obenstehender Satz ist ein Trugschluss. Ich habe bei der Auswertung vermutlich ein anderes Signal fehlinterpretiert.
Verstehe auch nicht warum das problematisch sein sollte beim UL...
Er nutzt den Transponder ja so wie bei ADS-B ja nun vorgesehen & zugelassen und ohne Änderung des Gerätes an sich
Ob sich das jedoch jeder zutraut am Transponder Input zu basteln ist ein anderes Thema
Belchman schrieb:das möchte ich aber gern erklärt haben.Du veränderst ein gem. Telekommunikatinsgesetz zugelassenes Frequenzabstrahlendes Gerät. Damit verliert es die Zulassung und die Benutzung ist eigentlich rechtlich verboten.
Warum soll eine GPS Quelle die Zulassung beeinflussen?
Steffen_E schrieb:Ich würde mal behaupten, dass möglicherweise das Thema verwechselt wurde...gibt ja eine nette YT Sicht was die Transponder und die Modis letztlich machen.
das möchte ich aber gern erklärt haben.
https://www.youtube.com/watch?v=RVJFBzs1l44&t=48s&ab_channel=SichtflugbyvfrPPL
Geht ja letztlich um die Frage wie ein ADS-B fähiger Transponder in echt befähigt wird (sprich GPS Input kriegt), sonst bleibt es beim schnöden Mode S :-)