Guck mal hier:
Seit 1. März 2021 gilt die neue Verordnung des UVEK über die nicht europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungen des Flugpersonals (VABFP), die die frühere RFP-Verordnung ersetzt
Achso, ja das war überfällig, bis anhin gab es keinen UL-Schein in der Schweiz, da musste man tatsächlich erst den normalen PPL machen, bevor man ein Schweizer "Ecolight" fliegen durfte. Das wird nun anders geregelt. Wurde Zeit...
Chris
ah,...guter Punkt, so hatte ich das gar nicht gelesen :-)
So der Wettergott will, treffe ich mich mit Dominique am 27.03. zum Prüfungsflug in Sarrebourg :-)
OK, bei ′unseren′ Plätzen ist ′deutsch only′ möglicherweise nicht ausdrücklich veröffentlicht, im Gegensatz zu FR.@MtCenis, @onkelmuetze: Ihr habt natürlich Recht: wer lesen kann ist anderen gegenüber klar im Vorteil
Viell. ist das der wesentliche Unterschied?
Rein rechtlich darfst Du mit BZF1 und LP englisch nicht an French-only-Plätzen landen.
Maraio schrieb:Ich würd das auch nicht so eng sehen, nur weil es da steht. Wenn ich bei uns auf dem Turm sitze bediene ich natürlich auch gern jeden Englisch funkenden Piloten, auch wenn bei uns auch nur DE in der AIP steht. Der anfliegenden Pilot sollte nur nicht fest damit rechnen, dass eine andere Sprache gesprochen wird, da nicht alle Flugleiter des Englischen mächtig (und ggf. auch funktechnisch befugt/erfahren) sind. Fürs Ausland gilt das dann doch genauso. Sofern nicht anders veröffentlicht muss ich zumindest damit rechnen, dass nichts anderes gesprochen wird als was veröffentlicht ist...gerade in Frankreich, wo man sich der Sage nach gern gegen das Sprechen anderer Sprachen verwehrt, selbst wenn man könnte ;)
Maraio schrieb:OK, bei ′unseren′ Plätzen ist ′deutsch only′ möglicherweise nicht ausdrücklich veröffentlicht, im Gegensatz zu FR.@MtCenis, @onkelmuetze: Ihr habt natürlich Recht: wer lesen kann ist anderen gegenüber klar im Vorteil
Viell. ist das der wesentliche Unterschied?
ABER ist das (nur) eine hilfreiche Info für anfliegende non-native Piloten? Oder rechtlich bindend: wer keinen Zettel für die Spache hat, bitte woanders hin fliegen?
Ich vermute Ersteres. Obwohl Playman schrieb:Rein rechtlich darfst Du mit BZF1 und LP englisch nicht an French-only-Plätzen landen.
Ich fliege seit 24 Jahren in Frankreich, habe den französischen UL-Schein und natürlich den entsprechenden Eintrag über die Funkberechtigung in Französisch. Mit meiner FK12 bin ich im Elsass stationiert und kenne mich mit den hiesigen Gepflogenheiten bestens aus. Ich wurde gerade in den vergangenen Jahren immer mal wieder von der Polizei nach der Landung kontrolliert, aber da geht es um die Gültigkeit der Lizenz und der Versicherung sowie um die Bordpapiere.
Du musst hier in Französisch funken können, der entsprechende Eintrag in deiner UL-Lizenz ist zweitrangig, denn deine Lizenz bzw. den entsprechenden Eintrag kann wohl kaum ein französischer Polizist lesen. Wenn die eines nicht können, dann sind es Fremdsprachen.
Bezüglich "FR seulement" besteht allerdings ein ganz entscheidender Unterschied zu Deutschen Flugplätzen. Bei euch sitzt ein Türmer bereit, der einem empfängt und dann allenfalls auch Englisch spricht. In Frankreich sind 75 % alle Plätze "Auto info", das heisst, du funkst deine immer gleichen und standardisierten Informationen in den Himmel hinaus, damit sie von anderen Piloten gehört werden, die denselben Platz anfliegen und dabei schaust du ganz gut raus, hörst ebenfalls mit und integrierst dich, nachdem du dir ein Bild von der Situation gemacht hast. Und genau da liegt der Punkt, dass du in Frankreich eben NUR und wirklich NUR mit Französisch einen "Auto info" Platz anfliegst. Da Französisch eine ICAO Sprache ist, gibt es keinen vernünftigen Grund für einen Franzosen, Englisch zu lernen bzw. anzuwenden. Und genau darum steht da auch "FR seulement", denn die ortsansässigen Piloten in der Platzrunde, im An- oder Abflug oder beim Überflug, verstehen nicht oder eher nicht, was da in Englisch gesprochen wird, der hat dich ganz einfach nicht gehört und dann wird es gefährlich.
Ein weiterer Punkt ist, dass die allermeisten dieser unkontrollierten Plätze als Platzfrequenz die 123.500 haben, sie ist bekannt als Clubfrequenz. Die Anwendung dieser Frequenz bedingt nun, dass du stets vor jedem deiner Funksprüche den Namen des Platzes nennst, denn nur so realisiert der Zuhörer, für welchen Platz genau dieser Funkspruch gerade gilt. Sprichst du also Englisch und unterlässt es zudem, den Namen des Flugplatzes vor jedem Funkspruch zu nennen, dann überhört dich mit absoluter Sicherheit jeder aus den vorgenannten zwei Gründen und du könntest mindestens genau so gut ohne Funk daherkommen.
In Frankreich gilt - gerade auf den 75 % "auto info" bzw. unkontrollierten Flugplätze - Leben und Leben lassen. Da interessiert keinen, ob du einen Eintrag über diese oder jene Sprache in deiner Lizenz hast, schon gar nicht in einer deutschen UL-Lizenz. Da interessiert, ob du deine Funksprüche so platzierst, dass du auch verstanden wirst, dich sauber integrierst und schliesslich sicher landest. Mehr will da keiner von dir.
Sobald du natürlich auf einem AFIS-Platz oder gar auf einem kontrollierten Platz landest und dein Französisch nicht ganz stilsicher ist, erhöht sich die Chance auf eine Kontrolle deiner Funklizenz. Aber grundsätzlich sind die Franzosen, selbst auf kontrollierten Flugplätzen, ausgesprochen locker drauf und hilfsbereit. Einen ausländischen UL-Piloten, der sich alle Mühe gibt und allenfalls halt das eine oder andere Wort nicht ganz korrekt ausspricht, dem will keiner etwas Böses. Lernt eure Funksprechgruppen in Französisch, kommt her, integriert euch nach bestem Willen und Gewissen und geniesst das Fliegen und Leben in Frankreich.
http://www.fliegen-in-frankreich.de/phrasen.html
TobiasM schrieb:Würde auch gerne wieder mal hinfliegen. Wie sieht′s denn coronamäßig aus? Habe das hier gefunden:
So der Wettergott will, treffe ich mich mit Dominique am 27.03. zum Prüfungsflug in Sarrebourg :-)
Conformément au décret n° 2021-99 du 30 janvier 2021, à compter du 31 janvier, tout voyageur quel que soit son mode de transport (aérien, maritime ou terrestre) de onze ans ou plus souhaitant rejoindre la France en provenance d’un pays de l’espace européen (Union européenne, Andorre, Islande, Liechtenstein, Monaco, Norvège, Saint-Marin, Saint-Siège et Suisse) a l’obligation de présenter le résultat d’un examen biologique de dépistage virologique (RT-PCR) ne concluant pas à une contamination par le COVID-19 réalisé 72 heures avant le départ.
Und noch′n Tipp:
Ich habe mir damals einen Stempel ins Flugbuch drücken lassen und von Dominique unterschreiben. So habe ich auch gleich meinen Übungsflug für die nächsten zwei Jahre.
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