Nun ich glaube nicht, dass es in Frankreich seit neuestem einen LP braucht. So wie es auch in D für ULer keinen LP benötigt, um auf deutsch oder englisch funken zu dürfen. Ein schlichter Eintrag in der Lizenz, dass man Radiotelephonie in französisch ausüben darf (Entsprechung zum deutschen BZFII), würde sicher ausreichen.
Wie man nun in F als Franzose legal englisch funken darf ist die Frage. Ein LP alleine reicht dafür ziemlich sicher nicht (so wie man auch in D mit BZFII und englischem LP nicht plötzlich englisch funken darf).
Ich bin gespannt, was die sagen.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Die Franzosen haben ja einen Vorteil: Französisch ist offizielle ICAO-Sprache und damit theoretisch dem Englischen gleichwertig. (praktisch nicht so).
Und wie fliegt und funkt der Franzose dann legal im nicht französischsprechenden Ausland? Könnt Ihr das bitte mal bei der Flugschule nachfragen?
So, hier die Antwort von ffplum:
Ja man darf nur französisch funken, die Fähigkeit wird vom Fluglehrer bestätigt und dann im Schein eingetragen. Kein LP.
Will man in englisch funken, muss man das LP nach FCL.055 erlangen, ausgestellt vom z.B. DGAC. Das wird dann separat mitgeführt.
Chris
Super! Vielen Dank für Deine Mühe!
Dann kann ich also jetzt unbeschwert auch ohne LP an den Plätzen rumfunken wo es heißt: French only.
Hat schon was, so ein grüner Schein!
Mal eine kurze Frage: Was hat der Schein in Sarrebourg denn im Endeffekt gekostet?
Bitte entschuldigt meine Frage.
Ich hab SPL und BZF I mit LP und sonst nix. Kein eigenes Flugzeug. Wohne aber nur 20km von der Grenze entfernt und kann an frz. A/A-Plätzen ausreichend gut in Landessprache funken. Wenn man laangsam und deeuutlich spricht wurde das bisher immer erkannt und entspr. reagiert - falls überhaupt einer da ist. Paßt.
Wozu könnte ich eine frz. Lizenz brauchen?
Den Link auf den sukram verweist hab ich gelesen.
Danke.
Maraio schrieb:Um die riesigen Vorteile gegenüber einer deutschen Lizenz zu nutzen natürlich. :)
Wozu könnte ich eine frz. Lizenz brauchen?
Chris
Ich stelle Dir grad nochmal das Posting rein, das ich im anderen Thread geschrieben habe:
"Ich habe das gerade vor einer Woche gemacht. Habe eine Anfrage an die DGAC gemacht, und man hat mir bestätigt, daß ich aufgrund meines Segelflugscheins keine Theorieprüfung machen brauche, sondern nur eine praktische Prüfung bei einem Fluglehrer.
Dann habe ich mich erinnert, daß ich im Sommer in Sarrebourg war und dort einen UL-Club gesehen habe mit einer C42 als Schulungsmaschine. Da ich selber auch eine habe schien mir das recht passend und so habe ich mir die Internetseite dieses Clubs angesehen. Bei den Fotos vom Vorstand war auch eins vom instructeur, und den habe ich dann angemailt.
Nach ein paar Mails hin und her hatten wir dann einen Termin ausgemacht und ich bin wieder nach Sarrebourg geflogen. Damit ich die Prüfung bei ihm machen kann, musste ich eine Lizenz beim FFPLUM erwerben. Das hat er vor Ort gleich für mich übers Internet gemacht. Kostet 78 €. Dann musste ich noch Mitglied in deren Club werden für einen Halbjahresbeitrag von 50 €. Sind wohl versicherungsrechtliche Vorgaben. Die Mitgliedschaft läuft dann wieder aus am Jahresende.
Dann wurden Formulare ausgefüllt: eins für den Beginn der Ausbildung, eins für das Ende der Ausbildung. Da beide das selbe Datum haben, hat er sich extra vorher bei seinem Verband erkundigt, ob das ein Problem macht. Macht aber keins.
Dann ging′s los mit der praktischen Prüfung, die auf meiner C42 ausgeführt wurde, was natürlich sehr angenehm war, weil man mit seiner eigenen Maschine am besten vertraut ist.
Also: zuerst Check der Maschine am Boden, dann der fliegerische Teil. Einmal Platzrunde links rum, einmal rechts rum. Zwei Notlandeübungen, die dort recht einfach sind, weil es da ein paar wunderschöne Wiesen beim Flugplatz gibt. Eine Stallübung und am Schluß eine Sliplandung. Insgesamt ca. 4 touch and goes, Flugzeit 48 min.
Dann wieder ein Formular: Prüfung bestanden incl. Passagierberechtigung und französischem Funk! Dann noch 50 € an den Fluglehrer bezahlt. Dafür, daß er fast 3 Stunden mit mir beschäftigt war, eine recht bescheidene Forderung!
Dann alle Formulare mit nach Hause gekriegt. Dort übers Internet 80 € an die DSAC überwiesen, das ist die ausstellende Behörde. Dann 2 Paßbilder, die Einzahlbestätigung und je eine Kopie vom Ausweis und meinen Lizenzen zu den Formularen hinzugefügt und alles zur DSAC nach Straßburg geschickt. Und jetzt warte ich nur noch daß sie mir die Lizenz schicken.
Gesamtkosten waren das jetzt 260 €.
Französischen Funk muß man schon ein bißchen können, zumindest was unkontrollierte Plätze betrifft. Und der Fluglehrer konnte kein Deutsch, ging alles in französisch. Er war aber sehr nett und hilfsbereit und hat mir einige gute Tipps gegeben, so daß ich auch was gelernt habe.
Ach ja, der Club heißt Skybirds Team."
Maraio schrieb:Rein rechtlich darfst Du mit BZF1 und LP englisch nicht an French-only-Plätzen landen. Habe ich natürlich bisher trotzdem gemacht. Passiert auch normal nix. Aber im unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle ist man mit dem grünen Schein mit Funkeintrag aus dem Schneider.
Wozu könnte ich eine frz. Lizenz brauchen?
Maraio schrieb:Tja, gibt einerseits den Wunsch nach mehr Freiheit mit der vermeintlichen Lösung der französischen Lizenz.
Wozu könnte ich eine frz. Lizenz brauchen?
Andererseits unterschiedliches Rechtsverständniss....
....
Denke die wichtigste Frage wäre, welches Problem möchte ich eigentlich lösen oder vereinfachen.
Faktisch habe ich da auch noch nicht verstanden was das sein sollte
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