SATAN schrieb:Denke der Vergleich hinkt...however: Rational würde mir eine Menge Argumente Pro/Contra einfallen, allerdings hatten wir die Diskussion im letzten Corona Thread (da hast du ja auch mitgeschnackt) viel und ohne wirklichen Erkenntnisgewinn geschrieben
Welchen Sinn würde es machen Fliegen zu verbieten?? Dann müsste der Autoverkehr ebenfalls eingestellt werden. Ich frage mich ob die Regierung berechtigt ist Verbote auszusprechen.
Letztendlich wurde der Thread dann geschlossen.
Finde es jedenfalls einen riesen Schritt, so ist 2 sitzig fliegen (inkl schulen) möglich,...das war beim ersten Lockdown nicht immer so eindeutig klar
Und klar entbindet keine Verordnung vom eigenen Mitdenken und handeln, ob man derzeit im LK Rosenheim im Vergleich zu Waren an der Müritz fliegen muss, mag da jeder für sich selbst entscheiden
Niedersachsen analog:
§9 Absatz 7 erlaubt es explizit:
Betriebsverbote sowie Betriebs- und Dienstleistungsbeschränkungen
Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen
...
7. Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt,
...
Quelle:
https://www.niedersachsen.de/download/160245
Vorhin hat unser (Segelflug)Platz ne Rundmail geschickt. Diesmal wird nicht reflexartig einfach dichtgemacht, sondern extrem vernünftig/angepaßt reagiert :-) !
<quote>
Maßnahmen im Einzelnen:
• Einzelstarts sind erlaubt (im Segelflug F-Schlepp, Motorsegler, Ultraleicht und Motorflug)
• Schulstarts sind erlaubt
• Doppelsitzige Flüge sind erlaubt. Gutscheinflüge sind verboten.
• Theorieunterricht muss online durchgeführt werden.
• Die Clubhäuser sind als Gaststätten geschlossen, Bewirtung ist verboten.
• Aufgrund neuer Vorgaben (eine Person pro zehn Quadratmeter) dürfen sich im Clubheim maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten.
• In den Clubheimen liegen Anwesenheitslisten aus, in die sich bitte jeder einträgt, der sich dort aufhält.
• In den Clubhäusern gilt Maskenpflicht. Der Abstand von 1,5m ist jederzeit einzuhalten.
• In den Werkstätten gilt ebenfalls die 10-Quadratmeter-Regel.
• Maskenpflicht gilt auch in den Werkstätten.
• Auch in den Werkstätten liegen Anwesenheitslisten, in die ihr euch bitte eintragt wenn ihr die Werkstätten betretet.
• Camping ist nicht erlaubt.
• Die Spielplätze können geöffnet bleiben.
• Auch auf den Spielplätzen gilt Maskenpflicht.
</quote>
Sehr gut 👍
Ähnliches ist auch bei uns im Verein, Sehr lernfähig das "System "
Man passt sich halt an. War heute mit Kaffee in der Thermoskanne unterwegs. Nur der Grieche in EDRK hat halt nichts an mir verdient. Aber sonst alles wie immer. Die Party lief dann im Weinberg. Da hatten sich welche sogar Sonnen- Liegen und Essen mitgebracht.
Wird Zeit das der Spuck vorüber ist.
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