Gute Verordnung für uns

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Moin Zusammen,

    wenn ich das richtig lese, dann ist die neue Verordnung (gültig ab Montag) für uns ULer ja in keinster Weise eine Einschränkung und kann auch nicht so interpretiert werden.

    5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören 

    ...

    d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, 

    Wohooo

    (Ich will damit keine Diskussion aufmachen über Sinn und Unsinn - hatten wir schon und kam ja nix bei raus, aber ich freu mich halt über den pragmatischen Ansatz)

    Grüße

    Jens

  • Moin,

    da ich eh sehr ungern einfach so in der Gegend rumfliege sondern nur wenn ich ein Ziel habe und dort in Ruhe einen Cafe trinken oder was essen kann, ist für mich persönlich die Saison sowieso vorbei.

    Mal abwarten was die Verbände und Vereine wieder loslassen.

    Stefan

  • Und es kann noch sein, dass manche Länder in den Verordnungen, die heute und morgen kommen, vom zitierten Bundesbeschluss abweichen werden. 

  • So wie ich die Landesverbände beim letzten Mal kennengelernt habe, werden sie sich in die Reihe der "zu schließenden Sportstätten" einreihen - aus Solidarität zu den anderen Sportarten.

    Zu hoffen wäre, dass sie endlich mal auf den Wert ihrer Arbeit hinweisen und die bestehenden Hygienevorschriften, zu denen sich alle Vereine verpflichtet haben, hervorheben und somit für ihr Offenhalten demonstrieren. Aber auch das wird sicher mal wieder nicht der Fall sein...

    Gottseidank kann ich inzwischen von einem Verkehrslandeplatz aus fliegen!

  • Landesverbände, das befürchte ich auch.  Ist am bequemsten, und nix riskiert.
    Kann ein Verband denn überhaupt ein verbindliches Verbot erlassen?

    Aber Plan B: selbst wenn die private Sportanlage geschlossen hat spricht wohl nichts dagegen wenn ein Individuum, ggfls. mit Fluglehrer dann "zu Zweit",  ein Sportgerät aus dem Hangar holt und ′nutzt′, also damit verschwindet? Der Sport würde dann ja auch zum überwiegenden AUSSERHALB der Anlage durchgeführt.
    Lediglich zum Beschaffen eines Hilfsmittels für außerhalb durchgeführten Sport dürfen möglicherweise geschlossene Sportanlagen wohl trotzdem BETRETEN werden.... die Anlage ist trotzdem "geschlossen", im Sinne von ′Sport betreiben′.
    Ein einzelner Fußballer dürfte sich vermutlich auch einen Fußball holen und damit in den Wald gehen.

    Siehe dazu auch Artikel in Fliegermagazin 7/20.
    Ich hab dort mal angefragt ob ich die Seite hier posten darf.

  • Postbote schrieb:
    ist für mich persönlich die Saison sowieso vorbei.
    Tja, außer mal ein Lucky Punch Tag hast du da wohl Recht, wobei ich die Zeit nutze um gerade mal mit schwereren Gerät bei Winde und nasser Grasbahn Technik übe
    Postbote schrieb:
    Mal abwarten was die Verbände und Vereine wieder loslassen.
    Das war auch mein erster Impuls, wobei ich glaube das insbesondere der DAeC gelernt hat, dass im Nachhinein betrachtet die ein oder andere Einschätzung etwas overdone war. Denke auch  Saisonbedingt ist da jetzt nicht wirklich viel eingreifen nötig
    Naters schrieb:
    dass manche Länder in den Verordnungen, die heute und morgen kommen, vom zitierten Bundesbeschluss abweichen werden. 
    ...stimmt, das könnte passieren. Ich nehme derzeit eher wahr, dass sich lokal Vereine (kleinere Sportvereine) strenger aufstellen....aber eher weil organisatorisch vieles nicht abbildbar ist
    Maraio schrieb:
    Aber Plan B: selbst wenn die private Sportanlage geschlossen hat spricht wohl nichts dagegen wenn ein Individuum, ggfls. mit Fluglehrer dann "zu Zweit",  ein Sportgerät aus dem Hangar holt und ′nutzt′, also damit verschwindet?
    Genauso interpretiere ich das auch,...allein oder zu weit darf man den Sport betreiben auf öffentlichen oder privaten Grund. Das könnte man bei den Segelfliegern vielleicht hinterfragen und die C172 mit 3 Arbeitskollegen ist auch eher schwer...denke das dürfte aber mal den Jahresabschluß schon klar gehen
  • Hallo,

    da hier der Wunsch nach dem Artikel zur Bewertung der Corona-Lage aus fliegermagazin 07/2020 entstand, findet er sich hier. Es sei allerdings gesagt, dass alles dort gesagte sich auf die damalige Rechtslage bezieht. Die jetzige kann anders sein. 

  • Hallo zusammen,

    Die Landeregierung in Ba Wü hat heute auf Ihrer Hompage ganz am Ende zum  Sport noch folgendes vermerkt:

    "Vom Betriebsverbot ausgenommen sind Sportboothäfen und Sportflugplätze"

    damit ist hier zumindest alles klar.

    Grüße Ekkehard

  • Hi zusammen,

    Bayern dürfte auch passen -> 8. BayIfSVM § 10 Abs. 1 Satz 1. i.V. m. Absatz 3.

    (1) Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.
    Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt.

    (3) Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sowie von
    Tanzschulen ist nur für die in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 genannten Zwecke zulässig.

  • Welchen Sinn würde es machen Fliegen zu verbieten?? Dann müsste der Autoverkehr ebenfalls eingestellt werden. Ich frage mich ob die Regierung berechtigt ist Verbote auszusprechen.

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