Hallo Freunde,
die Gültigkeit der Scheine wurde ja verlängert, aber wie sieht es mit den Nachprüfungen für Flugzeuge aus, da müssen doch jede Menge fällig sein ? Wenn jemand am Platz einen Prüfer hat, dann ist es ja kein Problem - aber was ist wenn man wo hinfliegen muss ? Ich habe bei LBA geschaut, da steht nur: Nicht anrufen/fragen, wir arbeiten an Lösungen (an welchen ?). Weiß jemand Näheres ?
Flugherb
https://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/ul-ausbildunglizenzen/themen-und-informationen/coronavirus-ausnahmeregelungen/
Der Prüfer muss zu deinem Flieger kommen zur Nachprüfung, AFAIK
look696 schrieb:Nur um Missverständnissen vorzubeugen - als Prüfer muss man gar nichts.
Der Prüfer muss zu deinem Flieger kommen zur Nachprüfung, AFAIK
Prüfer Kl.5 sind kein Teil einer Behörde, sondern machen dies nicht Hauptberuflich und (mehr oder weniger) aus Spaß an der Sache ;-)
Moskito_Andi schrieb:... da steht folgendes:
https://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/ul-ausbildunglizenzen/themen-und-informationen/coronavirus-ausnahmeregelungen/
Jahresnachprüfungen an UL: Eine Fristverlängerung des Termins ist nicht möglich. Die Jahresnachprüfung kann aber nach Ablauf bis auf weiteres ausgesetzt werden. Das UL darf erst dann wieder betrieben werden, wenn der Prüfer Klasse 5 das UL zur Nachprüfung abnimmt.
Die Jahresnachprüfung sollte dennoch zu dem Termin beantragt werden, an dem sie im Normallfall hätte stattfinden sollen. Die Aufträge verlieren keine Gültigkeit. Hier gehts zur Online Bestellung
Flüge zur Überführung werden im Einzelfall geregelt.
Viele Grüße
vom Bodenpersonal im Unruhestand
Ralf
Flugherb schrieb:---Hallo Freunde,
die Gültigkeit der Scheine wurde ja verlängert, aber wie sieht es mit den Nachprüfungen für Flugzeuge aus, da müssen doch jede Menge fällig sein ? Wenn jemand am Platz einen Prüfer hat, dann ist es ja kein Problem - aber was ist wenn man wo hinfliegen muss ? Ich habe bei LBA geschaut, da steht nur: Nicht anrufen/fragen, wir arbeiten an Lösungen (an welchen ?). Weiß jemand Näheres ?Flugherb
Musst du denn aktuell zur JNP, oder ist die Frage allgemein gestellt?
Mit einem Prüfer deiner Wahl telefonieren! Viele sind per Auto oder Flugzeug mobil und kommen dich gegen Fahrtkostenerstattung besuchen, falls Du z.Zt. nicht von deinem Platz starten darfst, oder die JNP bereits abgelaufen ist.
Ich z.B. habe mich gestern zur JNP mit meinem Prüfer auf einem Flugplatz getroffen, der anfliegbar war und für uns beide verkehrsgünstig liegt. Kein Problem.
LBA ist für UL die falsche Adresse.
CSS schrieb:Wenn das missverständlich war, sorry. Ich meinte natürlich, daß das zur JNP fliegen in Teilen Deutschlands nicht erlaubt ist zur Zeit und habe das verkürzt dargestellt.
Nur um Missverständnissen vorzubeugen - als Prüfer muss man gar nichts.
Danke für die Infos,
in einem Fall handelt es sich um ein Ul und das Andere ist ein PtF, deshalb der Hinweis mit der Frage an das LBA, ich dachte nur wenn es eine Verlängerung des Überprüfungszeitpunktes geben sollte (wie bei Scheinen), dann vielleicht UL und E (PtF) gleichlautend.
Flugherb