hob schrieb:Dir ist schon klar, dass Du da die "Prinzen" mit "Deutschland" zitierst?
Hier leben und hier sterben wir.
Das sind noch wesentlich bessere Zeilen in dem Lied
"Es bilden sich viele was auf Deutschland ein
Und mancher findet es geil, ein Arschloch zu sein
Es gibt manchen der sich gern′ über Kanaken beschwert
Und zum Ficken jedes Jahr nach Thailand fährt
Wir lieben unsere Autos mehr als unsere Frauen
Denn deutschen Autos können wir vertrauen
Gott hat die Erde nur einmal geküsst
Genau an dieser Stelle, wo jetzt Deutschland ist
Wir sind überall die besten, natürlich auch im Bett
Und zu Hunden und Katzen
Besonders nett"
-skyfool
onkelmuetze schrieb:Hallo Onkelmütze,
Nur zum besserem Verständnis mal hier eine Frage:Ich finde die Formulierung im Abschnitt "privat" irgendwie missverständlich - Fliegen zu zweit ist grundsätzlich erlaubt, solange es sich nicht um einen Rundflug handelt? Was ist denn die Definition von Rundflug? Einfach ein Flug von A nach A? Oder ist ein Rundflug nur dann ein Rundflug wenn es ein (ja derzeit verbotenes) Freizeitangebot für eine mir fremde Personen gegen Bezahlung/Umkostenbeitrag/Kostenteilung,... ist?
mein Kommentar bezog sich auf die ATO-Zeile.
Ansonsten sehe ich das bei der "privat"-Zeile so wie Du. Privat fliegen ist o.k., auch von A nach A. Rundflüge nach dieser Definition sind Mitnahme von Personen gegen Geld/Unkostenbeteiligung (wobei das bei UL sowieso ein ganz eigenes Thema ist).
Viele Grüße
Hartmut
HSV schrieb:Mich wundert einfach, dass nach dieser Tabelle das Kontaktverbot/Mindestabstand im Flieger keine Rolle spielen soll. Das wiederspricht ja der Aussage, dass ein Flugzeug analog zum Auto als öffentlicher Raum gilt.
Ansonsten sehe ich das bei der "privat"-Zeile so wie Du. Privat fliegen ist o.k., auch von A nach A. Rundflüge nach dieser Definition sind Mitnahme von Personen gegen Geld/Unkostenbeteiligung (wobei das bei UL sowieso ein ganz eigenes Thema ist).
Aktuell sind 31 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 29 Gäste.