Möchte hier mal Passagen aus der Information des Baden-Württembergischen Luftfahrtverband an die BWLV Vereine wiedergeben:
Daher gilt an Flugplätzen in BW hinsichtlich der dort stattfindenden luftsportlichen Nutzung folgendes:
1. Einstellung des Betriebs (Schließung) von luftsportlich genutzten Flugplätzen §4 (1) 5 CorVO
Verkehrslandeplätze mit einer Betriebspflicht sind von der Regelung nicht betroffen. Hier gelten aber die Beschränkungen §3 CorVO.
Verstöße gegen die CorVO werden von staatlicher Seite streng geahndet.
Da ich annehme, daß die anderen Landesverbände diese Regelung übernehmen werden, dürfte dies für unsere Fliegerei erstmal das Aus bedeuten.
Ich bin mir sehr im Zweifel, ob man aus §3 ein Flugverbot für einzelne Sportflieger zu Verkehrslandeplätzen erkennen kann weiß ich nicht. Denn ich kann keine ′Zusammenkunft′ erkennen. Und im ′öffentlichen Raum′ ist der Pilot immer nur allein.
Bei einer Cessna mit PAXen sieht es dann wohl anders aus.
So scheint es wohl zu sein...einige Länder haben es arg eingeschränkt (quasi untersagt)..aber eben als Land
Ein Verband kann z.B. die Schulung untersagen, aber nicht VFR Fliegerei als solche
Also legal fliegen kann man oft schon...ob das legitim ist? Solidarisch und dem Flugsport als solches?
Für mich hab ich eine Antwort
Hallo Maraio,
da stimme ich Dir zu.
Ein Flug von einem Flugplatz mit Betriebspflicht zu einem anderen Verkehrslandeplatz mit Betriebspflicht müsste legal noch möglich sein.
Gestern habe ich bei Flightradar noch Privatflieger D-E....... und D-M....... entdecken können.
Der DULV hat gestern übrigens FAQ veröffentlicht: https://www.dulv.de/News/FAQ%20zu%20Corona
@ wosx
Hallo
deine "Homebase" ist offen, war reger Flugbetrieb, meistens Echo-Klasse. Aus lauter Solidarität habe ich meine Aeroprakt
auch `rausgeholt und bin eine Runde geflogen. Keine besonders gute Sicht, ab 800 ft sehr diesig.
MfG
Martin
Dr. Speed schrieb:Bitte prüft dieser Tage Informationen verstärkt und bitte schaut euch um nach Daten und Fakten um diese zu untermauern. Dieses Verständnis würde auch dazu beitragen, dass der Luftsport insgesamt sicherer wird.
Und einen Motorradunfall hatte ich schon zig Jahre nicht mehr, warum sollte gerade jetzt einer passieren wo viel weniger Verkehr ist und bei nem Flugzeugunfall haben die im KH vermutlich gar nichts zu tun, da Du zu 99% eh tot bist.
Um euch zu zeigen wie das geht, habe ich aus den Bulletins der BFU alle Flugunfälle im Inland des Jahres 2019 mit Echo- und Mike-Klasse zusammengetragen und habe gezählt wieviele Tote, Schwer- und Leichtverletzte es gab:
D.h. neben einem sicherlich bedauerlich hohen Anteil an tödlich Verletzten gibt es bei Unfällen in vielen Fällen Schwer- und Leichtverletzte denen geholfen werden muss. Bei der Echo-Klasse gibt es bei 2/3 aller Unfälle mindestens einen Übebenden, bei den ULs leider nur in 50% der Fälle. Die Aussage von zu "99% bin ich eh tot" solltet ihr auch deshalb nicht verwenden, weil sie in der Lage ist den Eindruck zu vermitteln, dass man "eh nichts tun kann". Doch kann man. Findet heraus was die typischen Unfallursachen sind und stellt sie durch eure individuelle höhere Aufmerksamkeit und bessere Selbsteinschätzung, zusätzliche Schulung und ggf. durch technische Hilfsmittel ab und allen ist geholfen.
Was die Aussage mit dem Motorrad angeht, vielleicht kannst du einmal herausfinden, was dort die Unfallursachen sind und wie man die besser vermeiden kann.
Demnach gibt es keine Leichtverletzten in der M-Klasse? D. h., wir sind im Falle eines Unfalls besonders hart betroffen?
Unfälle mit Leichtverletzten untersucht die BfU nicht.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Informationen immer prüfen, prüfen, prüfen:
Unfälle mit Leichtverletzten untersucht die BfU nicht.
Richtig ist, dass das BFU keine Unfälle untersucht, bei denen es keine schweren Verletzungen UND vereinfacht gesagt nur "Bagatellschäden" gab.
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