Moin,
ich bin gerade über dieses Dokument vom LBA gestolpert:
--> https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Ausnahmeregelungen_Corona.html
Gemäß den Aussagen zum Luftfahrtpersonal werden aufgrund der aktuellen Lage die Medicals, sollten sie bald auslaufen, automatisch verlängert, wenn keine Einschränkung VML, VNL oder VDL vorliegt.
Außerdem steht dort, daß die Klassen- und Musterberechtigung verlängert wird. Gilt das auch für uns, wenn bald unser 2jähriger Checkflug wieder fällig wäre?
Gibt es auch Entsprechendes zu den Jahresnachprüfungen der Fluggeräte?
Aha, das heißt im Umkehrschluss für das Medical also, dass Piloten aufgrund des Coronavirus nun ca. 4 Monate länger gesund sind, sofern ihre letzte Untersuchung für ihren Altersbereich am längsten zurückliegt. Verstehe. Das unterstreicht nochmal den übergeordneten und tieferen Sinn dieses Papiers.
Für mich heißt das, daß die Ärzte z.Z. andere Sorgen haben als sich um unsere Medicals zu kümmern.
Aber ja, ich muß zum 1. Oktober diesen Jahres mich nach 5 Jahren mal wieder beim Fliegerarzt blicken lassen.
cbk schrieb:Für mich auch. Mir ist klar, warum das so beschlossen wurde. Ist auch absolut nachvollziehbar. Eine Verlängerung für alle (!) wäre allerdings fairer gewesen. Mehr wollte ich gar nicht sagen.
Für mich heißt das, daß die Ärzte z.Z. andere Sorgen haben als sich um unsere Medicals zu kümmern.
Gilt nicht für SPL da nicht geführt beim LBA.
Genauso wenig werden die Medicals verlängert wenn die nicht vom LBA geführt werden.
Ist für PPL+IR/CPL/ATPL besitzer.
Ich denke vom Luftamt Nordbayern kommt auch nochwas für SPL/PPL/LAPL
Freifaller schrieb:In der Verordnung sind mehrere Dinge drin, die CPL′er und Co UND die Medical, die beim LBA geführt werden...dazu gehören auch Klasse 2 und LAPL Medical....gilt also
Gilt nicht für SPL da nicht geführt beim LBA.
Zitat:
2. Für Tauglichkeitszeugnisse, die der Aufsicht des Luftfahrt-Bundesamtes unterliegen, gilt:
Die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen Klasse 1, Klasse 2 und LAPL nach Anhang IV
der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, deren Gültigkeitsdauer zwischen dem 31.03.2020 und
dem 31.07.2020 endet, wird über das jeweilige Ablaufdatum hinaus um 4 Monate verlängert,
sofern keine Einschränkungen (mit Ausnahme der Auflagen VML, VNL und VDL) bestehen.
cbk schrieb:
Gemäß den Aussagen zum Luftfahrtpersonal werden aufgrund der aktuellen Lage die Medicals, sollten sie bald auslaufen, automatisch verlängert, wenn keine Einschränkung VML, VNL oder VDL vorliegt.
@cbk, bitte nicht missverstehen und falsch zitieren!
francop schrieb:Wer also die Auflagen VML, VNL oder VDL hat, dessen Gültigkeitsdauer wird ebenfalls um 4 Monate verlängert! ("...sofern keine Einschränkungen (mit Ausnahme der Auflagen VML, VNL und VDL)…")Die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen Klasse 1, Klasse 2 und LAPL nach Anhang IV
der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, deren Gültigkeitsdauer zwischen dem 31.03.2020 und
dem 31.07.2020 endet, wird über das jeweilige Ablaufdatum hinaus um 4 Monate verlängert,
sofern keine Einschränkungen (mit Ausnahme der Auflagen VML, VNL und VDL) bestehen.
Gruß Lucky
Betreff: Allgemeinverfügung und Notifizierung EASA /// Allgemeine Luftfahrt
Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell mehren sich die Anfragen zum Sachstand der Situation von Lizenzinhabern der allgemeine Luftfahrt. Grund hierfür ist die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung des LBA zur Regelung des zukünftigen Verfahrens für Lizenzinhaber der gewerblichen Luftfahrt gem. VO (EU) 1178/2011, Teil I.
Ich teile Ihnen mit, dass zur Zeit die entsprechenden Regelungen für die allgemeine Luftfahrt durch das BMVI, in Zusammenarbeit mit den Landesluftfahrtbehörden, erstellt werden. Es ist beabsichtigt die erforderliche Zertifizierung gem. Artikel 71 der Verordnung 2018/1139 gegenüber der EASA am Mittwoch, den 25. März 2020 anzuzeigen. Unmittelbar darauf wird die entsprechende Allgemeinverfügung den Landesluftfahrtbehörden zugestellt, um die Allgemeinverfügung im Zuständigkeitsbereich umzusetzen und dem betroffenen Personal zuzustellen. In welcher Weise das geschehen wird, wird Ihnen gesondert mitgeteilt.
Ich bitte Sie, die angesprochenen Veröffentlichungen abzuwarten und für den Fall, dass es zu unerwarteten Verzögerungen kommen sollte, bis zum Ende der Woche von weiteren Anfragen abzusehen. Wir sind uns der weitreichenden Folgen, die durch die aktuelle CoVID-19-Situation hervorgerufen werden, bewusst und ich versichere Ihnen, dass wir mit Nachdruck an einer Lösung arbeiten, die Auswirkungen auf das nicht vermeidbare Minimum zu beschränken.
Ich bitte Sie, diese Information an den betroffenen Personenkreis weiter zu leiten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stefan Reichertz
Mr. Lucky schrieb:Ok, also wird mein Medical nicht verlängert, weil ich wegen Farbschwäche VCL eingetragen habe. :-(
Wer also die Auflagen VML, VNL oder VDL hat, dessen Gültigkeitsdauer wird ebenfalls um 4 Monate verlängert! ("...sofern keine Einschränkungen (mit Ausnahme der Auflagen VML, VNL und VDL)…")
Wobei ich da jetzt den Unterschied zwischen den oben aufgeführten Einschränkungen und VCL nicht erkennen kann. In allen Fällen ist die Sehleistung betroffen. Oder lese ich das jetzt schon wieder falsch?