Führerscheinentzug

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  • Bin neu hier und mich interessiert, ob jemand, dem vor einigen Jahren der Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen wurde, UL-Fluglehrer sein kann oder darf. Ist es nicht so, dass man bei einer Vorstrafe, denn das ist der Fall bei Trunkenheitsfahrten, die Lizenz entzogen bekommt? Und wie sieht es mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) aus. Kommt jemand damit durch?
    Als PPL Inhaber kenne ich das nur, das dann die Lizenzen von der behörde eingezogen werden.
    Bin sehr auf die Meinungen, wenn möglich mit Quellenangaben (Gesetztestexte) gespannt.
    Schönen Gruß
    Peter Otto


  • Zuständige Landesluftfahrtbehörde anrufen! 

  • auf keinen Fall auffallen , lasst das Thema  und fliegt  . Sonst kommt da sofort ein grüner Beamter um die Ecke. 

    Wer viel fragt geht viel irr.  

  • Servus,

    aktuell gibt es derzeit für Segelflug- und SPL- Anwärter noch gar keine ZÜP. Jedoch wird ja aktuell (Quelle: PilotundFlugzeug Forum) das Bestreben, die ZÜP zu verschärfen und auch alles Fliegende mit einzubeziehen.

    OT:

    dabei wäre das alles so einfach: Man fügt bei dem Antrag auf die Lizenz einfach einen Fagebogen bei in der Form etwa: Planen Sie einen terroristischen Angriff mittel eines Flugzeugs? Wenn dort NEIN angekreuzt wird, ist alles gut...

    MfG

    Jochen

  • Gibt im Nachbarforum einen Thread zum Thema (Fliegen trotz MPU vor 7 Jahren)

    Grundsätzlich wird das Thema Führerscheinentzug bei PPL wohl a) individuell und b) zwischen den Landesluftfahrtbehörden unterschiedlich gehandhabt, draus folgere ich, dass es keine allgemeingültige Regel gibt. Auch die ZÜP scheint da wohl zu unterschiedlichen Ergebnissen zu kommen

    Bei UL hast du mit DAeC oder DULV zu tun und auch die ZÜP gibt es nicht, hier würde ich einfach mal anrufen und fragen.

    Was die ZÜP in Zunkunft bringt (wird ja leider derzeit durchaus eine Verschärfung diskutiert) weiß niemand genau.

    Ich meine im Fliegermagazin gab es vor langer Zeit mal einen Artikel zum Thema. Ansonsten vielleicht mal die Redaktion anschreiben, wäre sicherlich ein Thema was einige interessiert

  • Nicht immer nur über Paragraphen und Behörden aufregen! 

    Betrunken im Straßenverkehr unterwegs zu sein, lässt schon auch tief blicken ☝️

  • Da gebe ich dir Recht....finde aber auch eine individuelle Betrachtung wichtig..

    Ein ehemaliger Zivikollege hat vor 25 Jahren einmal getrunken und ist Auto gefahren, Lappen weg  ...damals durfte er keinen PPL-B machen....wenn seither o.k. fände ich es o.k. das als Jugendsünde abzutun.

  • Moin,

    den Lappen kann man auch ohne Alkohol entzogen bekommen, wenn man in Flensburg zu viel Punkte hat

    weil man wie ein Osse fährt, ist man zum Führen eines Kfz ungeeignet.

    Ich brauch auch mit meinem Ul-Schein eine ZÜP um überhaupt an meinen Flieger zu kommen, wird alle 5 Jahre erneuert.

    Stefan

  • Es reicht auch schon unaufmerksam nachts um 4 ..... absolut alleine auf der Welt .... bei dunkelgelb über die Ampel zu fahren ...

    Auch da ist der Lappen mal für ein paar Wochen weg. Ist nun jeder der Meinung demjenigen gehören auch alle Scheine sofort weggenommen ? Und warum dürfte er dann vielleicht keine C152 mehr fliegen, aber doch noch ein 600 kg UL ... und wie ist es mit 120 kg Geräten ? Und darf man auch mit einem Gleitschirm nicht mehr den Berg runterrennen ?

    Ist das alles gleichbedeutend wie jemand der seit 10 Jahren besoffen fährt , und deswegen den Schein schon 2 mal abgeben musste ? Oder einem der bei einem Autorennen in der Stadt mit 135 km/h gefasst wurde ? Fragen über Fragen :)

    Alles über einen Kamm scheren ist oft nicht gut.

  • Ich kann zumindest aus NDS berichten, dass die Behörde mich persönlich angerufen hat und wissen wollte wieso ich vor X Jahren Punkte und eine Führerscheinsperre hatte. Dies habe ich ehrlich erklären können und die ZÜP bekommen.

    Theoretisch hätten sie nicht fragen brauchen und einfach ablehnen können. Wer schon nicht regelkonform Auto fahren kann, sollte auch nicht unbedingt fliegen, gerade was Alkoholisierung angeht.

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