Vorsicht beim Flugzeugkauf

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  • Ich hatte mal in der 1. Instanz zu 100 % verloren und mich in der 2 . Instanz bei 90 % zu meinen Gunsten verglichen. Da hat der Kläger aber dumm  aus der Wäschen geschaut. Wahrscheinlich hätte ich auch zur 100 % in der 2. Instanz gewonnen aber da hätte der Richter das Urteil begründen müssen. Der hat das gedroht und dann den Vorschlag gemacht. Hab ich natürlich angenommen. Der Kläger hatte jetzt noch die ganzen Kosten am Bein , ich die 10 % . Die Rechtsanwälte gewinnen immer zu 100 % . . Der Richter kann nach meinem Kenntnisstand auch eine Schadensteilung festlegen im Urteil.  Also nie zu früh freuen. QDM 

  • Moin,

    ich kann die Warnungen vor einer Gerichtsentscheidung nur unterstreichen. Aus eigener leidvoller Erfahrung. Wenn man schon das Gericht benötigt, dann nur weil man Rechtsgeschäfte schlampig ausgeführt hat. Gibt man sich dann nicht alle Mühe die Gerichtsvorbereitung ganz akribisch vorzubereiten kann man genauso ins Casino gehen.

    Das Hauptproblem besteht in der Auswahl des richtigen Rechtsanwaltes. Ob er gut ist weiss man allerdings erst hinterher. Und es gibt weit mehr schlechte als gute Anwälte, wie bei den Ärzten auch. Es ist also höchste Vorsicht geboten. Ich habe, nachdem ich einen als absolut sicher empfundenen sehr teuren Rechtstreit verloren hatte mich hingesetzt und mal versucht nachzuvollziehen wie dieses passieren konnte und bin auf relativ einfache Taktiken gestossen, wie ich dies in Zukunft verhindern kann:

    Hat der Rechtsanwalt ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet?

    Liegen beim Rechtsanwalt Interessekonflikte vor?

    Welche Referenzen kann er vorweisen? Hat er die Mehrzahl ähnlicher Verfahren gewonnen? Warum?

    Und ganz wichtig für mich seitdem: der Erstkontakt. Hört er zu?  Kann er nach kurzer Schilderung des Sachverhaltes in ganz kurzen, knappen Sätzen die Problematik und die Erfolgsaussichten in deutscher Sprache skizzieren? Machen diese Aussagen Sinn?  Ein Rechtsanwalt der nach Worten sucht und Sätze gebraucht wie: das ist schwierig, das kann man so oder so sehen und auf Nachfragen keine klare Antwort hat ist wie eine schmuddelige Putzfrau. Das Problem ist hinterher größer als vorher.

    Das beste Rechtsverfahren ist das, das garnicht erst begonnen wird. Das zweitbeste ist ein guter Vergleich, der ja auch sehr vorteilhaft ausfallen kann. Danach wird es schwammig und der Glücksbedarf steigt rapide an.

    Und immer dran denken: es geht nicht um Rache, sondern um Ausgleich eines verkorksten Rechtsgeschäftes. Man muss auch gönnen können ... smile.

    Und noch ganz wichtg: der eigene Rechtsanwalt sollte die Anträge so formulieren, dass der Richter ganze Absätze in seinem Urteil verwenden kann - ausgeglichen und fair. Das mögen Richter. Die haben auch Hunger und Durst und wollen in ihre Mittagspause.

    Meine 16 Cent.

    Gerd

  • Sorry aber ein Vergleich wird immer gern gemacht weil:

    1. Die Anwälte das doppelte verdienen 1x Gerichtsgebühr + 1x Vergleichsgebühr beide gleich hoch

    2. Der oder die Richterin somit nichts tuen mus un auch keinen Fehler begehen kann!

    Das ist der ware Grund der vielen Vergleiche die vor Gericht angestrebt werden!

    Bei Anwälten alle Schreiben selbst vorfertigen und nur vom Anwalt mit rechtlichen § füllen lassen!

    nur so geht man sicher das der Inhalt überhaupt stimmt!

    Besser noch alle Klagen wenn möglich selbst führen und von einem Anwalt beraten lassen, geht leider nur bei Amstgerichten und Verwaltungsgerichten!

    Alle die sich blind auf einen Anwalt verlassen sind verlassen!

    habe schon genug Verfahren geführt, mit der Zeit steigt man durch!

  • Meinen Dank an edhs und DMSSS.

    Solche Erfahrungswerte können Gold wert sein, sollte man mal in so eine Lage kommen.

    Ich hoffe nicht, aber besser man weiß, wie man sich zu verhalten hat und und wo die Fallstricke lauern.

  • Ich war 10 Jahre ehrenamtlicher Richter und kann folgende Erfahrungen beisteuern:

    1. Jede der beiden Parteien ist sich zu 100% sicher, dass sie im Recht ist und den Prozess nur gewinnen kann.

    2. 90% der Anwälte sind inkompetent (zumindest in dem Rechtsgebiet) und/oder schlecht vorbereitet. In ihrer Gebührenordnung kennen sie sich aber hervorragend aus.

    3. 75% der Prozesse enden mit einem Vergleich, der nach Abzug der ganzen Kosten (insbesondere wenn Gutachten und Zeugen dabei sind) für jede der beiden Parteien ein Minusgeschäft ist. Dh. der Kläger hat weniger als hätte er garnicht erst geklagt und der Beklagte hat weniger als hätte er gleich bezahlt. Dazu kommt noch die ganze Aufregung.

    Also sich besser vorher (bevor man zum Anwalt geht) irgendwie einigen.

  • Ist denn mittlerweile das Gerichtsverfahren gewesen oder muss noch immer auf eine Entscheidung gewartet werden?

    Würde mich interessieren, wie die Sache hier ausgegangen ist.

  • War nicht gestern der erste Termin?

    Wie ist es ausgegangen?

    Das dürfte alle hier Mitlesenden interessieren.

  • Ja, der Termin war und ich habe widerwillig einem Vergleich zugestimmt, da sich das Verfahren sonst noch weiter hingezogen hätte. Der Beklagte nimmt die Zodiac zurück und ich erhalte im Gegenzug 20.000,-- EUR erstattet. 

    Ich hätte mich nicht verglichen, aber gesundheitliche Gründe erlauben mir nicht, mich noch länger mit diesem Fall zu beschäftigen. 

    Es bleibt die bittere Erkenntnis, dass auch unter Fliegern Vertrauen fehl am Platze ist. 
    Vielleicht hilft der Threads ja dem einen oder anderen dabei unseriösen Anbietern  nicht auf den Leim zu gehen. Und damit hätte dieser Thread dann seinen Zweck erfüllt.


    Vielen Dank! 


    PS
    Für die Schrauber und technisch Versierten unter euch dürfte noch folgende Information interessant sein:
    Der Beklagte behauptete in der Verhandlung, dass der Hersteller (ROLAND) ihm auf Nachfrage mitgeteilt habe, dass es "vollkommen egal sei, wie herum die Radgabeln angebaut werden." 

  • Du hast also einen Nutzungsausfall zugestimmt und weniger bekommen als Du bezahlt hast? Was ist mit den Kosten für Anwalt und Gutachter? Dann scheint es ja wohl nicht so glasklar zu sein wie es hier dargestellt wurde. Ich finde nach so vielen Seiten Argumenten und Gegenargumenten wäre es gut eine detaillierte Zusammenfassung zu geben, zumal Du hier auch jemand öffentlich an den Pranger gestellt hast. Dann sollte man hier auch neutral und ohne Groll berichten.

  • Findest du?! 

    Die Gegenseite sieht das ganz anders und möchte nicht, dass das Thema hier weiter erörtert wird. Es wurde sogar versucht eine Unterlassungserklärung in den Vergleich aufzunehmen. Das habe ich abgelehnt, da es sich um eine öffentliche Sitzung handelt. Und ja, bei einem Vergleich tragen beide Parteien Ihre jeweiligen Kosten selber, aber damit kann ich leben und den Verlust kann ich abschreiben. Ich habe lediglich zugesagt, dass ich mich mit persönlichen Angriffen auch zukünftig zurückhalten werde und keine Fotos einstelle, die die Persönlichkeitsrechte des Beklagten und dessen Ehefrau verletzen, was ich nach meiner Rechtsauffassung auch nie getan habe. Von den vorgetragenen Fakten konnte der Beklagte kein einziges widerlegen. Aber deine Schadenfreude sei dir gegönnt. 

    In der Sache gab es nach der Befragung den Hinweis der Vorsitzenden, dass aufgrund der Aktenlage und der mündlichen Verhandlung wohl zu einer Rückabwicklung kommen wird. Als Begründung nannte Sie 1. Die Belege/Fakten im Hinblick auf die beworbene nicht vorhandene "Unfallfreiheit"  2. Die im Gutachten als "fluguntauglich" bewertete Maschine und 3. das Ergebnis der mündlichen Verhandlung. Ich müsse jedoch auch damit rechnen, dass meine Gutgläubigkeit evtl. auch in einem Urteil berücksichtigt würde. 
    Der hier im Forum angekündigte "Vergleichs-Druck" stellte sich dergestalt dar, dass für den Fall, dass es zu keinem Vergleich kommt, müsse sie einen Gutachter bestellen, da die Fluguntauglichkeit - anders als in den Jahresnachprüfungen - wegen erheblicher Mängel nur von meinem Gutachter (Privatgutachten) ausgewiesen sei. Sie verwies aber auch darauf, dass beim KfZ ein TÜV-Stempel noch keine Garantie darstelle. Das dauert. 

    Der mögliche Zeitrahmen erschien mir zu lang und die Anwältin der Gegenseite bekräftigte schon einmal vorsorglich, dass man bei einer Verurteilung in die Revision gehen werde. Damit dürften dann nochmal 1-2 Jahre ins Land gehen. 

    Also Strich drunter und Deckel drauf.  Jetzt warte ich erst einmal ab wie die zug um zug Übergabe abläuft und werde danach entscheiden, ob ich strafrechtlich gegen den Beklagten vorgehe. 

    Mit der Angelegenheit habe ich nun aber genug Zeit und Geld vergeudet und werde ich mich hier jetzt ausblenden, um mich wichtigeren Dingen im Leben widmen zu können.

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