cbk schrieb:Hat aber mit einem Flugleiter nichts zu tun. Diese Person muss keine Ahnung vom Fliegen haben, muss keinen Wind ansagen und auch nicht funken. Ist halt einfach jemand, der weiss, wo der Feuerlöscher steht. Straubing ist mit 1400x30m Landebahn auch eine andere Nummer als kleine Dorfplätze. Wenn da eine Maschine mit 8 Leuten kommt, ist es vielleicht doch ganz hilfreich, wenn jemand im Zweifelsfall einen Notruf absetzen kann.
Ich lese daraus nichts anderes, als das auch bei Euch jemand da sein muß, der im Fall der Fälle die Feuerwehr rufen kann.
cbk schrieb:Sagt doch niemand.
Und deswegen jetzt einem Anfänger zu sagen: "Halt dich nicht ans Gesetz, flieg einfach los." Ist das die richtige Herangehensweise?
Aber gerade die Flugschueler sind die, die es falsch lernen und dann ein ganzes Fliegerleben mit sich rumschleppen. Denen zu erzaehlen, dass die Flugleiterpflicht einen Sinn hat, halte ich fuer falsch. Die Flugleiterpflicht ist so sinnvoll wie Fusspilz und eine der schlimmsten Geisseln der GA-Fliegerei in Deutschland.
Chris
@ Marvin-0 & cbk
Das Regierungspräsidium in Darmstadt hat verschiedenen Plätzen „Fliegen ohne Flugleiter“ genehmigt. Das Procedere ist wie von Marvin beschrieben (nur eigene Maschinen, keine Platzrunden). Für jeden Start braucht man die Erlaubnis des Platzeigentümers und muss einen Haftungsausschluss unterschreiben. Damit dem Piloten klar ist, das er selbst die Rolle des Flugleiters und dessen Pflichten und Verantwortung übernimmt. In diesen Situationen ist die Anwesenheit einer zweiten Person nicht erforderlich.
Ein Bekannter wollte unter der Woche auf einem kleinen Platz in Bayern (welcher nur am Wochenende besetzt ist) landen. Platzbetreiber angerufen, in einem kurzen Gespräch wurde festgestellt dass der Pilot aufgrund seiner Erfahrung dazu in der Lage sein müsste, Einweisung mit Hinweis auf mögliche Gefahren gegeben und mit der Anweisung Blindmeldungen abzugeben die Erlaubnis erteilt.
VG
Thomas
Moin,
wo wohnt denn der Fragesteller? Ein Besuch auf einem Platz kann durchaus ergiebiger sein als eine reine Diskussion im Forum.
Ansonsten hängt die Art, wer wann wie auf einem Platz starten und landen kann, am jeweiligen RP. Hier in Dauborn dürfen wir sehr entspannt die Freiheit ohne Flugleiter geniessen. Aber die Genehmigung wird immer befristet ausgesprochen und Auflagen können immer dazu kommen, siehe auch Fliegen auf der Wasserkuppe...
Gruß Raller
Hallo,
>
> Und trotzdem muß diese Hilfsperson bei der Landung am Platz anwesend sein.
>
> .....
>
> Bedingung für einen Flug ohne Flugleiter ist dass es sich um einen
> Überlandflug mit Zwischenlandung oder mindestens....
>
> .....
>
Halt, halt, halt!
Bitte Dinge nicht einfach verallgemeinern, nur weil
man es persönlich evtl. nicht anders kennt.
>
> Das ganze wird pro Flugplatz einzeln genehmigt,
>
Genau so sieht es aus.
Ob eine "Person" oder ein "Feuerlöscher" oder eine "Feuerlöscherin"
oder der "Osterhase persönlich" zum flugleiterlosen Fliegen anwesend
sein müssen und für "welche Flieger" das gilt oder "ob Platzrunde Ja oder Nein",
das kann für jeden Platz ganz individuell entschieden und zugelassen werden.
Ist noch kein FoF genehmigt, dann gelten die veröffentlichten Öffnungszeiten
aus der AIP. Über diese Zeiten hinaus sind aber auch bei vielen Plätzen
PPR Verfahren möglich.
Wer wirklich fliegen will, für den sollte das zumindest erstmal
keinen Hinderungsgrund darstellen.
>
> 1. Muss man seine Flüge im Voraus anmelden?
>
Ganz normale VFR Flüge bei Tag innerhalb Deutschlands müssen nirgendwo "angemeldet" werden.
Für Flüge in Lufträumen bestimmter Klassen benötigts du eine Einfluggenehmigung
(z.B. Kontrollzonen um größe Flughäfen herum)
>
> Wie sieht es aus wenn man ins Ausland (Österreich,Schweiz, Frankreich) fliegt?
>
Für den Grenzüberflug in mache Länder hinein besteht die Pflicht zur
Aufgabe eines Flugplanes - das ist nicht kompliziert und das kann man
online machen (QDMs Link) aber "Fliegen im Inland" wird dich sicher
ersmal eine Weile beschäftigen :)
>
> 4. Darf man Reparaturen am Flugzeug alleine durchführen?
>
Kurzform:
An "Flugzeugen" i.A. nein, an "Luftsportgeräten" in einem gewissen Berich ja.
Auch an Luftsportgeräten ist nicht alles erlaubt, was man so gerne hätte - z.T.
müssen - je nach Hersteller - mglw. große Reparaturen im Werk gemacht werden.
Und ein Prüfer muss die Sache abnehmen.
(Wie persönlich mit diesen Vorgaben umgegangen wird, das muss jeder für sich
entscheiden)
BlueSky9
Zu Ziff.1 im Text von BlueSky9 als Zitat gekennzeichnet:BlueSky9 schrieb:
(Wie persönlich mit diesen Vorgaben umgegangen wird, das muss jeder für sich
entscheiden)
Gerade das wird ja durch die Flugplatzpflicht geregelt. Die Entscheidung, sich wie ein klassischer Preußischer Untertan a la z.B. der Gattung "Der Hauptmann von Köpenick" in vorauseilendem Gehorsam zu verhalten, ist die konfliktloseste Version. Das dt. Luftgesetz ist nämlich "vordemokratisches Recht", um es mal vorsichtig auszudrücken. Es wurde kaum modifiziert, sondern fast wörtlich dem Wortchatz und Rechtsempfinden des III. Reiches angepaßt, besser: expressis verbis ohne Substanzanpassung in die BRD übernommen. Dazu passen die heutzutage noch gültigen drakonischen Strafandrohungen wie sonst nirgends woanders so massiert in Gesetzestexten - für praktisch nix - wie die Faust aufs Auge, zu finden am Ende fast jeden Paragraphens.
hob
Danke für die ganzen ausführlichen Antworten, werde mal am Wochenende den nächsten Flugplatz aufsuchen!
Sind die Regelungen im Ausland den gleich oder unterscheiden die sich von Land zu Land?
Wie ist es mit Parkgebühren auf fremden Flugplätzen?
Hallo,
>
> werde mal am Wochenende den nächsten Flugplatz aufsuchen!
>
Das ist eine gute Idee! :-))))
>
> Sind die Regelungen im Ausland den gleich oder unterscheiden die sich von Land zu Land?
>
Viele der luftfahrtrelevanten Regeln sind gleich.
Z.B. europäisch harmonisiert klick: SERA
oder international harmonisiert klick: ICAO
Aber es gibt auch eine ganze Menge Unterschiede und rein nationale
Regelungen, gerade was z.B. die Bestimmungen für die
Zulassung und den Betrieb von Flugplätzen betrifft
(Fliegen ohne Flugleiter, Öffnungszeiten, Flugplatzpflicht etc.)
Alles Dinge, die du in den jewieligen AIPs der Länder nachlesen kannst klick
>
> Wie ist es mit Parkgebühren auf fremden Flugplätzen?
>
Da reicht die Spanne von "kostenlos" bis zu einigen "dezi-Euro", wenn es dumm läuft.
Wenn du mit einem UL irgendwo auf einem 08/15 Platz landest, dann
ist das Abstellen für einige Stunden - mgl. auch Tage - in der Landegebühr
oft schon enthalten.
Viele Plätze haben darüber hinaus dann eine Tagespauschale - i.A. irgendwo um "ein paar Euro" herum.
(ich denke, das Parken mit dem Auto in der Großstadt wird teurer ;-))
BlueSky9
@cbk:
Ich starte und lande an meinem Platz ohne dass ein Flugleiter, eine Hilfsperson, oder sonstjemand vor Ort anwesend ist. Das ist die Regel.
Anders als von dir behauptet handle ich damit weder Gesetzesuntreu noch sonstwie fahrlässig oder dergleichen. Unser Platz ist genau dafür zugelassen. Das nennt sich wie in meinem Eingangspost beschrieben Flugleiterloses Fliegen. Es gibt inzischen schon einige Plätze die dafür zugelassen worden sind. Die Bedingungen für einen Betrieb ohne Flugleiter (auch ohne Hilfsperson etc, wie auch schon von Thomas geschrieben) habe ich in meinem Beitrag genannt.
Grüße
Marvin
Marvin_0 schrieb:Und genau damit ist die Regelung praktisch unbrauchbar und wir haben Flugleiterpflicht. Brauchbar würde es erst, wenn es für alle Piloten gelten würde und die Regelungen in der AIP aufgeführt wären, so daß Externe überhaupt davon wüßten und sich vorab per Telefon die Genehmigung vom Flugplatzeigentümer holen könnten.Es gibt sehr wohl auch in Deutschland Flugleiterloses Fliegen.
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Nur für am Platz beheimatete Maschinen.
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