Hi,
Ich interessiere mich schon länger dafür Fliegen als Hobby auszuprobieren (über die Kosten bin ich mir bewusst).
Jetzt muss ich allerdings sagen, dass trotz Googlen ich keine Antwort auf einige Fragen finde:
1. Muss man seine Flüge im Voraus anmelden? Wie sieht es aus wenn man ins Ausland (Österreich,Schweiz, Frankreich) fliegt?
2. Muss ein Flugplatz besetzt sein wenn man landet?
3. Darf man alleine starten?
4. Darf man Reparaturen am Flugzeug alleine durchführen?
Danke im Voraus für eure Antworten!
So wie Du fragst hast Du Dich noch nicht sehr viel mit dem Hobby befasst. Ist ja nicht schlimm. Ich würde mal an einen Platz gehen oder in eine Schule die beantrworten dir alle solche Fragen easy. .
Zu 1 Grundsätzlich muß man nichts anmelden. EInfach losfliegen und sich 5 Min vor Landung im Funk anmelden. Das sicht aber anders aus nach Frankreich da braucht man einen Flugplan. Ist aber easy über internet . DFS Link
In BRD Flugplatzpflicht also nur Landen / Starten wenn der Flugleiter da ist. ( Beantwortet 2 und 3) Ist aber organisiert und wird in den AIPs veröffentlicht. Sieht im Ausland anders aus besonders bei UL Plätzen. Da muß man nur das Einverständnis des Besitzers haben. Ist aber vieles je nach Land unterschiedlich und man muss sich halt informieren. Ist aber einfach zur Not ruft man an.
Schweiz hat weitere Besonderheit w g Zoll da ist ein Zoll- Landeplatz nötig.
Wenn Du eine Befähigung hast kannst Du auch am UL alleine schrauben. Wichtig ist die Jahresnachprüfung, da halt muß der Prüfer unterschreiben. Dann gibts noch die 100 Std Kontrolle ( ist ja auch im eigenen Interesse).
QDM
mach mal Deinen Flugschein, dann bekommst Du schon viele Antworten auf Deine Fragen.
Auf der anderen Seite würde ich keinen Flugschein machen, nur um es mal probiert zu haben...
Oh kam zu spät. Sieh das einfach als Kurzfassung... ;o)
Moin!
Geh mal zu einem beliebigen Flugplatz und suche nach einem beliebigen "Flugverein".
Dort bekommst Du innerhalb einer halben Stunde alle Fragen, und noch viel mehr Fragen von denen Du noch gar nicht träumst , beantwortet. Und wenn Du nett bist , bekommst Du vielleicht auch noch einen "Schnupperflug". (Bei uns wäre das so.)
Tom
Es gibt sehr wohl auch in Deutschland Flugleiterloses Fliegen.
Das beantwortet Frage 2 und 3: Es muss nicht zwingend der Flugplatz besetzt sein um dort zu starten oder zu landen, wenn es an diesem Platz auch Flugleiterloses fliegen gibt. Bedingung für einen Flug ohne Flugleiter ist dass es sich um einen Überlandflug mit Zwischenlandung oder mindestens 30 Minuten Dauer handelt. Schulflüge/Platzrunden sind nicht gestattet. Außerdem gilt das idr. Nur für am Platz beheimatete Maschinen.
Marvin
Marvin_0 schrieb:Und das gilt das auch nur, wenn die Piloten selber einen "Flugleiter" mitbringen, der am Platz zurückbleibt bzw. ihn dort abholt. Der Sinn und Zweck der Flugleiterpflicht ist, daß jemand da ist, der im Fall des Unfalls bei Start oder Landung die Feuerwehr und den Krankenwagen rufen kann.Hier mal ein typisches Formular für sowas: http://edxq-mail.de/wp-content/uploads/2017/12/2018_Belehrung_FoF-V3.pdf
Außerdem gilt das idr. Nur für am Platz beheimatete Maschinen.
So ganz allein am Platz zu landen oder zu starten ist eine Ordnungswidrigkeit, die wohl mit 5.000 € (habe die Tarife nicht so genau im Kopf) geahndet wird.
Wenn man im Sommer sehr früh morgens starten und/oder spät abends landen will, bleiben nur die Verkehrslandeplätze oder gar Flughäfen, die entsprechend lange offen haben. Mit einem 3-Achs-UL (nicht schwerkraftgesteuertes UL = Drachen-Trike) darf man dort ja übllicherweise auch landen, wenn man das Sprechfunkzeugnis (BZF 2) in der Tasche hat.
cbk schrieb:Es gibt in Deutschland durchaus Plätze ohne Flugleiterpflicht, auch für Fremdmaschinen. Der Haken daran: Es gibt keine öffentlich verfügbare Dokumentation, wo man alle diese Plätze findet. Man findet diese Information NICHT in der AIP. Letztendlich stellt man fest, dass man in einer PPR-Zeit landet, ruft an und bekommt dann gesagt, dass kein Flugleiter am Platz ist, aber man ohne Flugleiter landen darf.Marvin_0 schrieb:Und das gilt das auch nur, wenn die Piloten selber einen "Flugleiter" mitbringen, der am Platz zurückbleibt bzw. ihn dort abholt.
Außerdem gilt das idr. Nur für am Platz beheimatete Maschinen.
usul schrieb:Und trotzdem muß diese Hilfsperson bei der Landung am Platz anwesend sein. Zumindest unterschreibt er, daß er bei der Landung oder beim Start persönlich anwesend ist im Meldeformular.
Die "Hilfsperson", die in Straubing erwähnt ist, ist an einem anderen Platz, den ich persönlich kenne, vermutlich der Pächter des Flugplatzrestaurants. Evtl. muss die Hilfsperson dann wissen, wo der Feuerlöscher steht ;-)
--> https://www.airport-straubing.com/wp-content/uploads/2016/02/FOF_Meldeformular_2018.pdf
"Die bestellte sachkundige Hilfsperson bestätigt seine Anwesenheit durch Eintrag und Unterschrift in der Kladde am Schreibpult beim Feuerlöschfahrzeug!"
Ich lese daraus nichts anderes, als das auch bei Euch jemand da sein muß, der im Fall der Fälle die Feuerwehr rufen kann.
Der Sinn und Zweck der Flugleiterpflicht ist
.... nicht vorhanden.
Chris
Und deswegen jetzt einem Anfänger zu sagen: "Halt dich nicht ans Gesetz, flieg einfach los." Ist das die richtige Herangehensweise? Ich denke nicht.
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